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Späte Entschädigung für deutsche Bausoldaten

 
     
 
Die ersten anderthalb Jahrzehnte nach dem Zweiten Weltkrieg brachten für die Deutschen in Rumänien eine Reihe schwerster Diskriminierungen.

Wegen ihrer Herkunft wurden sie Opfer entschädigungsloser Enteignungen. Allein rund 28 000 Siebenbürger Sachsen - überwiegend Frauen - mußten ab Januar 1945 Zwangsarbeit in der Sowjetunion leisten, und Zehntausende deportierter Banat
er Schwaben kamen im Juni 1951 in die Baragan-Steppe im Südosten des Landes, wo sie sich fünf Jahre lang unter primitivsten Bedingungen durchschlugen.

Eine vergleichsweise "milde" Form der Benachteiligung war die schlechte Behandlung rumäniendeutscher Militärdienstleistender zwischen 1950 und 1961 (teilweise auch noch danach). Junge Männer, deren soziale oder nationale Herkunft von den Kommunisten als problematisch eingestuft wurde, durften nicht in normalen Einheiten dienen, sondern wurden als Bausoldaten abkommandiert.

Deutsche Rekruten sahen sich in besonders großer Zahl von dieser willkürlichen Maßnahme getroffen und kamen in militärische Arbeitslager, in denen sie - zum Teil gemeinsam mit Kleinkriminellen - drei Jahre unter schwierigsten Verhältnissen unentgeltlich in Bergwerken oder auf Großbaustellen etc. eingesetzt wurden.

Diese Lager der Armee unterstanden einer eigenen, erst 1961 aufgelösten Behörde, die dem Bauministerium angeschlossen war: der "Directia Generala a Serviciului Muncii" (Generaldirektion des Arbeitsdienstes).

Schon als diese noch existierte, gab es offene Kritik an der Benachteiligung junger Siebenbürger Sachsen und Banater oder Sathmarer Schwaben. So heißt es in einem 1956 im Auftrag des Zentralkomitees der rumänischen KP erstellten Referat: "Der großen Mehrheit der deutschen Jugendlichen wird nicht gestattet, den Militärdienst in Militäreinheiten zu absolvieren, sondern sie werden in Arbeitsdetachements verschickt. Diese Sachlage hat einen äußerst negativen Einfluß auf die patriotische und internationalistische Erziehung der deutschen Jugend."

Gleich nach dem Ende des Ceausescu-Regimes wurden Forderungen hinsichtlich einer Wiedergutmachung für die Arbeitssoldaten laut. Doch die entsprechenden Verhandlungen zogen sich hin. Erst jetzt sollen Betroffene durch das Gesetz Nr. 309/2002 für jeden Monat Militärdienst in einer Baubrigade nachträglich 15 000 Lei ausgezahlt bekommen.

Bei einer vollen Dienstzeit von 36 Monaten bedeutet das eine Zusatzrente von 540 000 Lei (etwa 16 Euro). Darüber hinaus wird den ehemaligen Arbeitssoldaten ein Anrecht auf kostenlose ärztliche Behandlung und Zuteilung von Medikamenten gewährt. Auch die Radio- und Fernsehgebühren fallen für sie bzw. ihre Witwen weg.

Ausschlaggebend für die Entschädigung sind Vermerke in den Militärpässen oder Bestätigungen der Kreismilitärämter. Über die Bewilligung entscheidet eine 1999 eingesetzte Kommission, die bisher nur Wiedergutmachungsansprüche solcher Personen beurteilte, die zwischen September 1940 und März 1945 Opfer ethnischer Verfolgungen geworden waren.

Für die heimatverbliebenen rumäniendeutschen Rentner können die neuen Zusatzleistungen sehr wichtig sein, zumal manche von ihnen ihre alten Tage unter schwierigen materiellen Bedingungen verbringen müssen. Sie werden das am 5. August in Kraft tretende Gesetz daher mit besonderer Freude und Genugtuung aufnehmen. (Martin Schmid
 
     
     
 
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