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Schlußstrich-Mentalität" hieß es auf der einen, eine "böswillige Unterstellung" zeterte die andere Seite. Der wortgewaltige Schlagabtausch zwischen dem Bundesratspräsidenten Dieter Althaus (CDU) und dem Vizepräsidenten des Deutschen Bundestages Wolfgang Thierse (SPD) bildete den Auftakt einer nun auslaufenden Auseinandersetzung zwischen den beiden Kammern um das Stasi-Unterlagen-Gesetz von 1991.
Die damals festgesetzte 15jährige Zeitspanne, in der anhand der Stasiunterlagen Personen zum Zwecke der strafrecht lichen Rehabilitierung oder wegen möglicher Verstrickungen in das Stasisystem überprüft werden konnten, läuft Ende des Jahres aus.
Der Bundesrat möchte die Frist verlängern, da es ihm vornehmlich um die strafrechtliche Rehabilitierung der Stasiopfer geht. Die sollen ihre Anträge auf Rehabilitierung bis Ende 2010 stellen können. Als Grundlage solcher Anträge sollen auch die Stasiunterlagen weiterhin eingesehen werden können.
Die Fraktionen von CDU/CSU, SPD und Grüne haben einen eigenen Entwurf einer Gesetzesnovelle als Beschlußvorlage im Bundestag eingebracht, der gleichfalls eine weitergehende Nutzung der Unterlagen - allerdings langfristig - ermöglichen soll.
Kapitalgesellschaften sollen Kandidaten für Führungspositionen nicht mehr überprüfen können. Da viele Betroffene bereits verstorben sind und es für eine Akteneinsicht bisher auf deren Einwilligung angekommen ist, soll die künftig wegfallen, damit auch in Zukunft noch die Daten zur Aufarbeitung der Zeitgeschichte eingesehen werden können. Der Entwurf sieht ferner ein Korrektiv bei einer 1991 vergessenen Opfergruppe des DDR-Systems vor: Adoptivkinder sollen hinsichtlich ihrer leiblichen Eltern künftig Einsicht nehmen können und umgekehrt.
Insgesamt sollen die Zugangsmöglichkeiten für die Wissenschaft erleichtert werden und für die Presse möglich bleiben.
Der Entwurf der Bundestagsfraktionen sieht zudem einen Zuständigkeitswechsel vor, die Birthler-Behörde soll künftig nicht mehr dem Innenministerium, sondern dem Staatsminister für Kultur und Medien unterstellt sein. Der Vorwurf der "Schlußstrich-Mentalität" geht daher ins Leere.
Diese Novelle wurde, wie aus einem Schreiben von Behördenleiterin Marianne Birthler hervorgeht, von der Behörde für Stasi-Unterlagen selbst entworfen.
Weit liegen die Positionen von Bundesrat und Bundestag allerdings nicht auseinander, denn beide wollen sicherstellen, daß die Unterlagen weiterhin genutzt werden können. Und das ist zu begrüßen.
Nur der ehemalige DDR-Innenminister im Kabinett Lothar de Maiziere, Peter Michael Diestel (CDU), erklärte, man solle die gesamte Aufarbeitung einstellen. Nach 16 Jahren müsse man einsehen, "daß man die Geschichte der DDR nicht am Thema ‚Stasi festmachen" könne.
Keiner der Parteien geht es übrigens um die Verwendung der Stasiunterlagen zur Aufdeckung von Straftaten, denn die - nicht durch die Stasi vernichteten - Unterlagen, geben allenfalls bereits verjährte Straftatbestände preis. In der Tat waren die inoffiziellen Mitarbeiter (IM) nicht die Hauptstraftäter des Systems.
Andererseits bemühen sich frühere Stasi-Offiziere bar jeder Einsicht immer offener um eine politische Rehabilitierung.
Das Stasi-Unterlagen-Gesetz hat für die politischen Opfer der DDR, für unsere Demokratie und für den wahrhaften Umgang mit unserer Geschichte einen hohen Symbolwert. Es ist daher zu begrüßen, wenn der Bundestag in Kooperation mit dem Bundesrat die langfristige Nutzung der Aktenbestände - auch für DDR-Opfer, die rehabilitiert werden möchten - sicherstellt. |
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