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Verbotene Wahrheit

 
     
 
Kopfschütteln am Stammtisch im Deutsche Haus: Weil der CDU-Landespolitiker Oettinge bei einem Kommers seiner 160jährigen Studentenverbindung, der Tübinger Burschenschaf "Ulmia", alle drei Deutschlandliedstrophen des demokratischen Freiheitsdichter Hoffmann von Fallersleben mitgesungen hatte, gerieten Politiker von SPD und Grünen in Rage.

Der Stammtisch nahm mehr amüsiert als aufgeregt zur Kenntnis, wie sich de SPD-Fraktionsschef im Landtag Baden-Württembergs
, Maurer, als politisch korrekte Gesangsschnüffler profilierte, in dem Singen empört eine "Geschmacklosigkeit" erkannte und "erhöhte Vorsicht und Zurückhaltung" anmahnte. Natürlic empörte sich auch der grüne Fraktionschef.

Weiß doch der Stammtisch, daß 1922 der Sozialdemokrat Ebert das Hoffmannsche Lie sogar zur deutschen Nationalhymne erklärt hatte. Heuss und Adenauer erneuerten 1952 dies Erklärung, bei staatlichen Anlässen sollte jedoch nur die dritte Strophe gesunge werden. "Verboten" hingegen waren die beiden anderen Strophen nicht. Für si galt und gilt: "Singe, wem Gesang gegeben", auch nachdem Weizsäcker und Koh 1991 die dritte Strophe offiziell zur Nationalhymne machten.

Der Stammtisch gab Golo Mann recht, der 1989 zum Thema "Nationalhymnen" feststellte, die deutsche sei "verglichen mit der nordamerikanischen un französischen Hymne, reinste Lyrik", "verklärt durch die Haydn`sch Melodie". Er meinte damit auch die erste Strophe des Deutschlandliedes, deren Tex "Deutschland, Deutschland über alles" 1967 der Theologe Thielicke als ein Liebeserklärung ans Vaterland bezeichnete, "wie die eines Kindes an sein Mutter". Alle Europäer verstehen das, nur manche in Deutschland nicht.


 
     
     
 
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