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Verfassungsfeinde am Werk

 
     
 
Nachdem es bereits am 19. Januar in einem Grundsatzbeschluß festgestellt hatte, daß die Besteuerung von Familien seit mehr als zehn Jahren nicht verfassungskonform ist, haben die Verfassungsrichter nunmehr festgestellt, daß die bisher geübte Praxis bei der Alimentation kinderreicher Beamtenfamilien ungenügend und somit verfassungswidrig ist.

Das Urteil macht deutlich, daß Bundesregierungen und Bundestag es nicht so genau nehmen mit der Verfassungstreue, denn bereits 1977 und dann noch einmal 1990 hat das Bundesverfassungsgericht
eine verbesserte Alimentierung kinderreicher Beamtenfamilien angemahnt.

Bundesfinanzminister Oskar Lafontaine ist zuzustimmen, wenn er feststellt, daß die jüngsten Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichtes ein Beleg dafür sind, daß die Familienpolitik der Regierung Kohl über Jahre hinweg gegen die Verfassung verstoßen habe. Allerdings sei der Bundesfinanzminister daran erinnert, daß es seitens der damaligen Oppositionspartei SPD keine Gesetzesinitiativen gab, um der Verfassungswidrigkeit der ungenügenden Familienförderung abzuhelfen.

Die Bundesregierung ist nun am Zuge. Die Erhöhung des Kindergeldes für das erste und zweite Kind ab Januar d. J. ist ein Schritt in die richtige Richtung. v. G.

 
     
     
 
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