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„Heimlich still und leise macht sich Gerhard Schröder eine alte Forderung der SED-Erben zu Ei-gen. Die Überprüfung auf Stasi-Mitarbeit für Beschäftigte im öffentlichen Dienst soll gelockert werden. Im Windschatten des Kohl-Akten-Urteils, mit dem der Opferschutz unterstrichen wurde, will Schröder den Tätern erlauben, fortan unerkannt im Rechtsstaat unterzutauchen. Freilich sagt er das nicht so klar, sondern schrödert unscharf gen Osten vom ,kleinen Mann‘ und der ,Personalfragebogen-Politik‘, die infrage zu stellen sei, weil doch Westdeutsche ,immer mit weißer Weste dastehen dürfen‘. Erstens stimmt das nicht, weil Westdeutsche in den neuen Bundesländern ebenso wie Ostdeutsche überprüft werden, und zweitens verrät das wenig Achtung vor dem Willen einer breiten Mehrheit - im Bundestag wie in der Bevölkerung .“
„Die Welt“ vom 12. März 2002
„Schröders Forderung läuft darauf hinaus, einen Schlußstrich unter die Auseinandersetzung mit der SED-Vergangenheit zu ziehen. Doch der Staatssicherheitsdienst der DDR ist nun mal ein Teil deutscher Geschichte - in Ost und West. Mindestens 20.000 Westdeutsche arbeiteten für die Stasi. Nicht nur dieses Kapitel muß erst noch aufgearbeitet werden. Vielleicht hatte der SPD-Vorsitzende mit seinen Äußerungen aber auch den möglichen Bündnispartner PDS im Auge. Der Beifall der SED-Erben kommt jedenfalls nicht unerwartet.“
„Sächsische Zeitung“ vom 12. März 2002
„Gerhard Schröder begibt sich in der Debatte um die Öffnung von Stasi-Akten auf ein gefährliches Terrain. Die Forderung des Kanzlers nach einem ,grundsätzlichen Umdenken‘ bei der Bewertung des DDR-Erbes trifft gewiß die Stimmungslage vieler Ostdeutscher. Das Problem ist jedoch: Den Satz des SPD-Vorsitzenden könnte vermutlich auch jeder PDS-Funktionär bedenkenlos unterschreiben. Schröder geht damit indirekt auf Personen zu, die zwar Wahlerfolge in den neuen Ländern erzielen, aber ansonsten wenig respektabel sind, weil sie in der Nachfolge der Peiniger und nicht der Opfer stehen. Dies ist das falsche Signal des SPD-Vorsitzenden nach dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts. Statt dessen sollte es darum gehen, die historische Wahrheit an Hand von Einzelschicksalen ans Licht zu bringen. Datenschutz darf hier nicht zum Täterschutz werden. Innerhalb der Koalition mehren sich zu Recht die Forderungen, das Stasi-Unterlagen-Gesetz entsprechend zu ändern. “
„Neue Osnabrücker Zeitung“ vom 12. März 2002
Haarige Angelegenheiten
Der Ton, so heißt es, macht Musik,
und kommt man in die Jahre,
dann machen Haare Politik,
und Töne machen Haare.
Doch Haar-Gerüchte machen Gram,
und Gram macht Druck im Magen,
drum macht die Fama, weil infam,
auch Druck, den Schelm zu klagen.
Der Kläger sucht mit aller Macht,
den Anschein zu verschönern:
Denn wo getönt des Hauptes Pracht,
sind wohl auch Füße tönern!
Doch kann die Klage, just verkehrt,
bloß Tönung übertünchen -
zum Haar-Test, ist da nicht bewährt
ein Institut in München?
Gonzalo de Braganza
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