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Journalisten, die Rassismus und Diskriminierung vermeiden wollen, sollten bei der Berichterstattung über Straftaten besonders sorgfältig sein ... Es ist in jedem Fall sinnvoll zu prüfen, ob es der Sachverhalt notwendig macht, die straffällige Person als Ausländer zu charakterisieren. Denn bereits diese Charakterisierung kann vor dem Hintergrund rassistisch aufgeladener Diskurse
zu zusätzlichen Stigmatisierungen führen.

Auch das Herausstellen anderer Sitten und Gebräuche, Normen und Werte kann in diesem Zusammenhang problematisch sein. Meist ist es ohnehin überflüssig. Wenn ausländische Jugendliche, in Deutschland, in Deutschland geboren und sozialisiert, in Straftaten verwickelt sind, kann dies kaum mit ihrer Herkunft in Verbindung gebracht werden. Von wenigen Ausnahmen abgesehen, erübrigt sich also ein Verweis auf die (ursprüngliche) Herkunft der Eltern oder Großeltern.

Ebenso sollten Anspielungen auf andere Straftatenkomplexe vermieden werden. Die häufig zu beobachtende Aufzählung von Delikten, für die sich der Straffällige bereits hat verantworten müssen, hat den Effekt, ihn (oder sie) als schwer kriminell zu stigmatisieren.

Es sollten Wörter vermieden werden, die durch ihre semantischen Konnotationen negativ aufgeladen sind. Das Wort "Drogendealer" wurde beispielsweise in den letzten Jahren ausländerspezifisch und negativ wertend aufgeladen. Es stellt einen Bezug zu Ausländern her, ohne daß dies explizit gesagt wird. Entsprechendes gilt für Begriffe wie "Mafia" und Organisierte Kriminalität (OK). Es ist für den jeweils konkreten Fall zu überlegen, wie berichtet werden kann, ohne daß davon ein rassistischer Effekt ausgeht.

Vorsicht auch bei der blinden Übernahme von Polizeiberichten. Die Pressesprecher der Polizei und polizeiliche Führungskräfte servieren oftmals einschlägige auf (in einigen Bundesländern inzwischen nur leicht abgemilderte) Erfassungsbögen vorgegebene Markierungen wie "negroid", "asiatisch", "südländisch", "orientalisch", "Deutsch mit ausländischem Akzent", "gebrochen deutsch", "fremde Sprache", "pommerisch". Zur Wahrheitsfindung tragen sie meist nichts bei.

Aus "journalist – das deutsche

Medienmagazin" 5/2000

*

Das Wort "Volkstum" ist ähnlich gebildet wie die Wörter Heldentum, Altertum, Frauentum. Sie drücken ein Wesenhaftes aus, das sich aber in eine Vielheit von Beziehungen ausgliedert und in der Welt "wirkt", also wirklich ist. Um die in einem Volk waltende Wesenheit zu bezeichnen, hat Goethe das Wort "Volkheit" vorgeschlagen. Er versteht darunter eben das Kernhafte des Volkes im Gegensatz zu seinen bloß zufälligen Lebensäußerungen. Der deutsche Idealismus jener Tage nahm an, in jedem Volk stelle sich eine geistige Ur-Idee dar, wie in jeder Pflanzenart und Tierart ein eigentümliches Formprinzip ... Wer sein Volkstum bejaht, bejaht damit den Wert individueller Gestalten in der menschlich geistigen Welt. Individuell heißt hier: eigentümlich, eigenartig, nur einmal vorhanden. Man kann nicht eigene Individualität bejahen, ohne der Eigenart anderer ein Daseinsrecht zuzubilligen.

Eduard Spranger

"Der Bildungswert der Heimatkunde"

 
     
     
 
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