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Wenn der Mann prügelt

 
     
 
Mit Angst vor Männern ist Svenja K. (Name von der Redaktion geändert) aufgewachsen. Erst war es der Vater, der die Mutter und manchmal auch sie verprügelte. Jetzt ist es der eigene Mann. Es dauerte lange, bis sich die junge Frau wehrte und Hilfe suchte. Der erste Schritt sei der schwerste gewesen, sagt sie. "Opfer häuslicher Gewalt brauchen von vielen Seiten Unterstützung", sagt Renate Savelsberg von der Aachener Interventionsstelle "Frauen helfen Frauen".

Einer repräsentativen Studie des Bundesfamilienministeriums zufolge hat etwa jede vierte Frau schon einmal körperliche oder sexuelle
Übergriffe durch Beziehungspartner erlebt (bmfsfj.de, Stichwort "Gewalt gegen Frauen"). Aber auch Männer sind betroffen.

"2006 hatten wir 175 Fälle häuslicher Gewalt, drei Opfer waren männlich", resümiert Savelsberg.

Besonders schwierig sei es, wenn die Hilfe nicht aus der eigenen Familie oder aus dem Freundeskreis kommt. Als Svenja ihren Mann verlassen wollte, bekam sie zu hören, daß sie vor den Problemen davonlaufe. "Für uns ist es dann schwer, den Betroffenen zu vermitteln, daß ihre Partner wahrscheinlich immer wieder gewalttätig werden", erklärt Savelsberg. Denn wer einmal schlägt, werde das erfahrungsgemäß immer wieder tun. Doch meist verzeihen die Opfer den zwischenzeitlich reumütigen Gewalttätern. "Im Durchschnitt kehren die Frauen - oder auch Männer - sieben Mal zu ihren prügelnden Partnern zurück", erzählt Savelsberg. "Erst dann schaffen sie die endgültige Trennung." Wer solche Übergriffe bereits in der Kindheit erlebt hat, mache sich die Entscheidung besonders schwer. Savelsberg: "Manche halten Gewalt sogar für normal."

Der 1977 gegründete Aachener Verein ist die älteste autonome Beratungsstelle in Nordrhein-Westfalen. In den letzten 30 Jahren habe sich viel verändert, sagt die Frauenrechtlerin. Vor allem im gesellschaftlichen Bewußtsein. "Das Problem wird heute öffentlich thematisiert. Deshalb fordern immer mehr Opfer Hilfe ein."

Das Polizeirecht ermöglicht es der Polizei, dem Täter einen vorübergehenden Platzverweis zu erteilen. Allerdings gilt das Verbot, die gemeinsame Wohnung zu betreten, nur vorübergehend. In der Zeit kann das Opfer ein gerichtliches Rückkehrverbot bis zu sechs Monate erwirken. "Die genaue Handhabe richtet sich nach den Vorschriften in den Bundesländern und dem seit 2002 geltenden Gewaltschutzgesetz", erläutert Reinhold Hepp, Geschäftsführer der Polizeilichen Kriminalprävention des Bundes und der Länder.

Das Problem häuslicher Gewalt könne aber nicht allein durch Polizei und Justiz geregelt werden. "Psychische und soziale Hilfe müssen gleichzeitig greifen", betont Hepp. Das Netz der Hilfsangebote müsse noch weiter ausgebaut werden. Immerhin ermögliche das Gewaltschutzgesetz eine engere Zusammenarbeit zwischen Polizei und Ämtern, unterstreicht Renate Savelsberg: "Die Fälle werden uns gemeldet, und wir können aktiv auf die Betroffenen zugehen."

Diese stehen zunächst meist unter Schock. "Dabei ist schnelles Handeln erforderlich", sagt Savelsberg. Zum Beispiel müssen Wohnungsprobleme und die Frage der sozialen Absicherung geklärt werden. Einrichtungen wie Frauenhäuser bieten nur einen vorübergehenden Schutz. Für viele sei es schwer, sich ein eigenes Leben aufzubauen.

Die Expertin rät, sich intensiv mit den Problemen auseinanderzusetzen: "Die Opfer sollten sich fragen, warum sie sich zu gewalttätigen Menschen hingezogen fühlen." Oft sei es hilfreich, in einer Therapie die Kindheit aufzuarbeiten. Gleiches gelte auch für die Täter. "Auch sie müssen sich mit sich selbst beschäftigen", fordert Savelsberg.

Manchmal finden Betroffene auch nach der Trennung keine Ruhe vor ihrem Ex-Partner. Im schlimmsten Fall sollte man dann über einen Neuanfang in einem anderen Stadtteil oder sogar in einer anderen Stadt nachdenken. Auch Svenja K. wagt diesen Schritt. Die Aachener Interventionsstelle hilft ihr dabei. Renate Savelsberg und ihre Kolleginnen wissen, wie schwer Betroffenen diese Entscheidung fällt. Aber für viele sei das die einzige Möglichkeit, ein gewaltfreies Leben zu beginnen.

Hier gibt es Hilfe:

- www.polizei-beratung.de (unter den Links "Rat & Hilfe", "Opferinfo", "Häusliche Gewalt")

- "Terre des Femmes e. V." - Menschenrechte für die Frau, Konrad-Adenauer-Straße 40, 72072 Tübingen, Telefon (0 70 71) 7 97 30, E-Mail: tdf@frauenrechte.de, www.frauenrechte.de (Broschüre der Kampagne "Frauen schlägt Mann nicht, Stoppt häusliche Gewalt" zum Herunterladen, weitere Informationen unter "Themen / Aktionen")

- Bundesministerium für Familie (www.bmfsfj.de, Stichworte "Gleichstellung", "Gewalt")

- Bundesverband Frauenberatungsstellen und Frauennotrufe, Geschäftsstelle, Tempelhofer Ufer 14, 10963 Berlin, Telefon (0 30) 32 29 95 00, info@bv-bff.de, www.bv-fgg.de

- "Weißer Ring e. V.", Bundesgeschäftsstelle, Weberstraße 16, 55130 Mainz, Telefon (0 61 31) 8 30 30, info@weisser-ring.
 
     
     
 
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