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Ein Umrechnen der Zahlungsbeträge von DM in Euro ist in der Kranken- und Pflegeversicherung nicht mehr notwendig, wenn ab 2002 der Euro eingeführt wird.
Pflegegeld für selbst beschaffte Pflegehilfen: Das Pflegegeld beträgt je Kalendermonat für Pflegebedürftige der Pflegestufe I 205 Euro anstelle von 400 DM, für Pflegestufe II 410 Euro anstelle 800 DM und für Pflegestufe III 665 Euro anstelle von 1300 DM. Die Vergütung des Pflegesatzes beträgt in den Pflegestufen I und II bis zu 16 Euro und in der Pflegestufe III bis zu 26 Euro.
Häusliche Pflege bei Verhinderung der Pflegeperson: Bei den maximalen Aufwendungen der Pflegekasse werden die 2800 DM im Kalenderjahr durch 1432 Euro ersetzt.
Pflegehilfsmittel und technische Hilfen: Die Aufwendungen der Pflegekassen für zum Verbrauch bestimmte Hilfsmittel dürfen monatlich den Betrag von 31 Euro (vorher 60 DM) nicht übersteigen. Eine Zuzahlung durch Versicherte über 18 Jahre ist in der maximalen Höhe von 25 Euro (vorher 50 DM) je Hilfsmittel zu leisten. Die Zuschüsse der Pflegekassen dürfen einen Betrag in Höhe von 2557 Euro (bisher 5000 DM) je Maßnahme nicht überschreiten.
Tages- und Nachtpflege: Die Aufwendungen der Pflegekasse werden für Pflegebedürftige der Pflegestufe I auf 384 Euro anstatt 750 DM festgelegt, für Pflegestufe II auf 921 Euro anstatt 1800 DM, für Pflegestufe III auf 1432 Euro anstatt 2800 DM je Kalendermonat.
Kurzzeitpflege: Die Pflegekasse übernimmt die Aufwendungen bis zu einem Betrag von 1432 Euro (vorher 2800 DM) im Kalenderjahr.
Vollstationäre Pflege: Aufwendungen werden durch die Pflegekasse bis zu einem Gesamtbetrag von 1432 Euro (vorher 2800 DM) übernommen, dabei dürfen die jährlichen Ausgaben der einzelnen Pflegekasse 15.339 Euro (bisher 30.000 DM) je Pflegebedürftigen nicht übersteigen. Für Ausnahmefälle gilt künftig ein Gesamtbetrag von 1688 Euro anstatt von 3300 DM.
Die Pflegekasse übernimmt Aufwendungen von 1023 Euro (bisher 2000 DM) monatlich für Pflegestufe I, 1279 Euro (2500 DM) für Pflegestufe II, 1432 Euro (2800 DM) für Pflegestufe III.Für Härtefälle gilt künftig anstelle von 3300 DM die Größe von 1688 Euro monatlich. Die jährlichen Ausgaben der einzelnen Pflegekasse dürfen 15.339 Euro (vorher 30.000 DM) je Pflegebedürftigen nicht überschreiten.
Pflege in vollstationären Einrichtungen der Behinderte nhilfe: Die Aufwendungen der Pflegekasse dürfen je Fall im Kalendermonat anstatt 500 DM 256 Euro nicht überschreiten.
Pflegesachleistung: Der Anspruch auf häusliche Pflegehilfe umfaßt je Kalendermonat Pflegeeinsätze für Pflegebedürftige der Pflegestufe I bis zu einem Gesamtwert von 384 Euro (bisher 750 DM). Pflegestufe II bis zu 921 Euro (1800 DM) und Pflegestufe III bis zu 1432 Euro (bisher 2800 DM). Für besonders gelagerte Einzelfälle können weitere Pflegeeinsätze bis zu einem Gesamtwert von 1918 Euro (anstatt 3750 DM) monatlich gewährt werden. (Dieser Beitrag wurde zusammengestellt von Walter Haack)
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