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Zollbeamte gehen leer aus

 
     
 
Schlamperei beim Vergabeverfahren für 10.000 Dienstwaffen des Zolls in Nordrhein-Westfalen gefährdet die Sicherheit von Beamten und Bürgern. Pistolen für insgesamt 15 Millionen Euro (10.000 Waffen für den Zoll, 40.000 für die Polizei) werden nach einem Urteil des Düsseldorfer Oberlandesgerichts nicht wie geplant bei Zoll und Polizei ankommen

Unzuverlässig, bis zu 20 Jahre alt und im Grunde genommen nicht mehr (sicher) zu gebrauchen sind die Dienstwaffen, mit denen der Zoll in Nordrhein-Westfalen im Ernstfall arbeiten muß. Nun sollten neue Pistolen beschafft werden. Wie üblich bei öffentlichen Aufträgen, über ein genau festgelegtes Ausschreibung
sverfahren. Doch das mißriet dem zuständigen Bundesfinanzministerium so gründlich, daß am 16. Februar das Düsseldorfer Oberlandesgericht die bereits erfolgte Auftragsvergabe an den Waffenhersteller Walther nachträglich aufhob. Die Folge: Der nordrhein-westfälische Zoll muß weiter ohne die neuen Waffen in den Einsatz.

Grund für das Verfahren gegen die Auftragsvergabe an die Firma Walther war ein Klage des Konkurrenten Heckler & Koch. Das Gericht teilte die Ansicht des zu kurz Gekommenen, daß die geforderten Kriterien nach denen Wal-ther den Zuschlag bekommen hatte, nicht klar gewesen seien, die Konkurrenz also keine echte Chance gehabt habe. Zu wenig Transparenz bei Erteilung des Zuschlags, so die offizielle Begründung. "Die Angebote wurden aus dem Dunkeln heraus bewertet", urteilte Richter Heinz-Peter Dicks.

Auf nicht absehbare Zeit müssen die Beamten nun die Fehlleistungen ihres obersten Dienstherren Hans Eichel und seines Ministeriums ausbaden. "Ladehemmung beim Übungsschießen ist kaum ein Problem, im Einsatz kann es das Leben kosten - diese Tragweite muß den Verantwortlichen bewußt sein", kritisiert die Gewerkschaft der Polizei. Sie beklagt, daß "nicht zum ersten Mal behördlicher Dilettantismus in gefährlicher Art und Weise auf dem Rücken der Beschäftigten ausgetragen" werde.

Um so unverständlicher erscheint die Vergabe-Posse, wenn man die Lage bei der Polizei des Bundeslandes betrachtet: Dort hatte im Januar ebenfalls ein Vergabeverfahren stattgefunden - mit gleicher Entscheidung. Das Verfahren fand jedoch höchstrichterliches Lob: "mustergültig klar" sei dort alles gewesen, so das Oberlandesgericht. Trotzdem drohte bis vor kurzem auch den Polizisten langes Warten auf neue Waffen - dort jedoch wegen einer möglichen Patentverletzung. Heckler & Koch hatte nämlich Walther zugleich einer Verletzung seiner Patentrechte vorgeworfen. Zumindest diesen Vorwurf entkräftete am 21. Februar das Gericht. Die Polizei kann nun ihre Dienstwaffen bekommen - der Zoll jedoch geht trotz in letzter Zeit umfangreicher und gefährlicher gewordener Aufgaben leer aus. SV
 
     
     
 
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