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Die "Berliner Republik", die 1999 fünf Jahrzehnte Regieren im beschaulichen Bonn beenden wird, startet als eine "andere Republik". Der neue Kanzler Gerhard Schröder, der mit dem Prädikat "Automann" und seiner deutlichen Ablehnung grünextremer Vorstellungen ("Gedöns") weit in die "neue Mitte" vorgedrungen war, muß mit linken Sozialdemokraten und grünen Altkommunisten wie Jürgen Trittin tiefgreifende Kompromisse schließen. So wird das bewährte Staatswesen in seinen Fundamenten verändert, ohne daß die Schwierigkeiten der alten Ordnung wie öffentliche Finanzkrise und Massenarbeitslosigkeit beendet werden könnten.
Von einem "ebenso revolutionären wie verhängnisvollen Umbau beim Staatsangehörigkeitsrecht durch die Einführung der doppelten Staatsbürgerschaft und einer "Einbürgerung zum Nulltarif" spricht der renommierte Staatsrechtler und stellvertretende CDU/CSU-Fraktionsvorsitzende Prof. Rupert Scholz. Und tatsächlich ebnen SPD und Grüne die letzten Schwellen zum Erlangen der deutschen Staatsbürgerschaft weitgehend ein.
Mußte ein Ausländer bisher fünfzehn Jahre straffrei in Deutschland gelebt haben, um eingebürgert werden zu können, so reichen künftig acht Jahre. Und: Die fremde Staatsangehörigkeit muß nicht mehr abgelegt werden. Die SPD-Politikerin Herta Däubler-Gmelin erklärte bereits, sie rechne mit zwei bis drei Millionen Einbürgerungsfällen. Insgesamt leben über sieben Millionen Ausländer in der Bundesrepublik Deutschland.
Grünen-Sprecherin Kerstin Müller jubelte, jetzt werde anerkannt, "daß die Bundesrepublik ein Einwanderungsland ist". Aus dieser grünen Sicht war es nur logisch, Kindern bereits mit der Geburt die deutsche Staatsbürgerschaft zu geben, wenn mindestens ein Elternteil vor dem 14. Lebensjahr nach Deutschland eingereist ist. Damit wird das alte "Blutrecht" durch ein "Bodenrecht" ersetzt. Von den 100 000 pro Jahr in der Bundesrepublik Deutschland geborenen Ausländerkindern dürften schätzungsweise 50 000 unter diese Regelung fallen. Diesen Kindern wird ebenfalls die doppelte Staatsangehörigkeit erlaubt.
Damit hebelt Rotgrün das Elternrecht aus: Die Kinder werden zwangsweise zu Deutschen gemacht. Abgesehen davon, daß diese Maßnahme ausländerfeindliche Züge trägt, erinnert sie fatal an den in der untergegangenen DDR praktizierten umgekehrten Fall: Während in der Bundesrepublik Deutschland aus der Sicht der Regierenden beliebte Menschen zwangseingebürgert werden, warf das Honecker-Regime unbeliebte Mitmenschen durch Zwangsausbürgerung raus.
Die doppelte Staatsbürgerschaft löst keine Probleme, sie bringt nur neue Schwierigkeiten mit sich: Wer zwei Pässe hat, kann nicht besser integriert werden, als jemand, der nur einen besitzt. Er wird vielmehr hin- und hergerissen werden in der Loyalität zwischen dem einen und dem anderen Land. Oder: Er kann bei Rechten und Pflichten auch mal von Fall zu Fall nach eigenem Vorteil, welche Rechtsordnung wohl günstiger ist, entscheiden. SPD und Grüne öffnen durch diese Regelung in der dichtbesiedelten Bundesrepublik Deutschland das Tor zur massenhaften Einwanderung noch weiter. Klassische Einwanderungsländer wie die USA oder Australien wären nie auf solche Ideen gekommen.
Hinter der bekundeten Forderung nach Integration von Ausländern steckt eine andere Absicht: Linke SPD und Grüne glauben, daß Ausländer mehrheitlich für sie und gegen bürgerliche Parteien stimmen werden. Was gewiß nicht ganz aus der Luft gegriffen sein dürfte. Der türkische Ministerpräsident Mesut Yilmaz hatte mit seiner Aufforderung an Türken deutscher Staatsangehörigkeit, SPD zu wählen, schon massiv in den Bundestagswahlkampf eingegriffen.
Klopft man den Text der Koalitionsvereinbarung auf seinen eigentlichen Kern ab, tritt eine bedenkliche und folgenreiche Intention zutage. Man kann sich des Eindrucks nicht erwehren, daß das Wahlvolk in seiner Zusammensetzung verändert werden soll: Die Regierung macht sich ein neues Volk. Prof. Scholz sagt denn auch, eine derartige radikale Änderung "greift an die Grundlagen der Identität des deutschen Staatsvolkes". Die Bayerische Staatsregierung hat bereits angekündigt, notfalls vors Bundesverfassungsgericht zu ziehen, falls die Koalitionsabsprache zwischen SPD und Grünen in Gesetzesform umgegossen werden sollte. Edmund Stoiber steht nicht für leere Sprüche.
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