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BdV-Präsidentin Erika Steinbach MdB hat in einem Schreiben an den Vorsitzenden der Arbeitsgruppe Vertriebene und Flüchtlinge in der CDU/CSU-Fraktion, Hartmut Koschyk MdB, die Position des Bundes der Vertriebenen zur Abschaffung der in den östlichen Nachbarstaaten noch existierenden völkerrechtswidrigen Dekrete klargestellt. Danach verlangt der Bund der Vertriebenen deren Beseitigung noch vor deren Beitritt zur Europäischen Union.
Für Verwirrung hatte eine Pres-semitteilung Koschyks nach einem Gespräch mit dem Sprecher des Ständigen Rates der ostdeutschen Freundeskreisen, Dr. Herbert Hupka, gesorgt. Darin heißt es wörtlich: "Sie (die deutschen Heimatvertriebenen) stellen an den Beitritt der östlichen Nachbarländer Deutschlands nicht die Bedingung, dass zuerst noch fortgeltende Vertreibungs- und Enteignungsdekrete aufgehoben werden müssten."
Dies jedoch widerspricht der Position des Bundes der Vertrie-benen, die über Jahre hinweg in zahlreichen Erklärungen der BdV-Präsidentin, des BdV-Präsidiums und des BdV-Bundesvorstandes zum Ausdruck gebracht wurde.
In ihrem Schreiben an Koschyk verweist Frau Steinbach deshalb ausdrücklich darauf, daß "der Bund der Vertriebenen und seine Mitgliedsverbände entgegen der Behauptung in der Pressemitteilung eindringlich fordern, daß die fortgeltenden Vertreibungs- und Entrechtungsdekrete noch vor dem Beitritt der östlichen Nach-barstaaten aufgehoben werden müssen, weil sie mit den Kopen-hagener Kriterien nicht vereinbar sind
Die verallgemeinernde Behauptung deckt sich nicht mit der Position sowohl des Präsidiums des BdV als auch seines Bundesvorstandes."
In seinem Antwortschreiben an BdV-Präsidentin Steinbach unterstreicht Koschyk, das Problem der noch bei einigen Beitrittskandidaten bestehenden völkerrechtswidrigen Rechtsnormen müsse in jedem Falle einer Regelung zu- geführt werden, "die dem Charakter der Europäischen Union als Rechts- und Wertegemeinschaft genügt".
In der Frage, ob die Aufhebung der völkerrechtswidrigen Dekrete vor einem EU-Beitritt erfolgen müsse, ließ Koschyk allerdings offen, ob die Arbeitsgruppe die Position des Bundes der Vertriebenen teile.
Dagegen versicherte er, daß die Aufhebung der diskriminieren-den Vertreibungs- und Enteig-nungsdekrete (insbesondere die tschechischen Benesch-Dekret aus den Jahren 1945 und 1946) auch weiterhin eine von der Arbeitsgruppe Vertriebene und Flüchtlinge in der CDU/CSU-Bundestagsfraktion mit Nachdruck erhobene Forderung bleibe.
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