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Bekanntgabe des Bundeswappens

 
     
 
Auf Grund eines Beschlusses der Bundesregierung" gab Bundespräsident Theodor Heuss am 20. Januar 1950 bekannt, "daß das Bundeswappen auf goldgelbem Grund den einköpfigen schwarzen Adler zeigt, den Kopf nach rechts gewendet, die Flügel offen", "Schnabel, Zunge und Fänge von roter Farbe". Mit dieser Entscheidung für den Adler als Wappentier stellte sich der neugegründete westdeutsche Teilstaat in eine uralte Tradition, die noch älter als die deutsche Nation ist, denn der Aar ist nicht nur ein deutsches, sondern auch ein Reichssymbol.

Schon die römischen Kaiser bedienten sich dieses Tiers als Herrschaftszeichen. Als Karl der Große sich 800 zum Kaiser krönen ließ, stellte er sich in die Tradition der Cesaren Roms und machte dieses auch durch die Übernahme
des Greifvogels deutlich. Dargestellt wurde das Tier entweder im naturalistischen Schwarz oder im kaiserlichen Gold. Mit dem Aufkommen des Wappenwesens nahm der Vogel im 12. Jahrhundert heraldische Formen an. Er wurde schwarz in einen Schild mit der goldenen kaiserlichen Farbe gestellt.

Der Brauch, den Reichsadler mit zwei Köpfen darzustellen, kommt an der Schwelle vom Mittelalter zur Neuzeit auf. Sowohl das russische Zarenreich als auch das Heilige Römische Reich (deutscher Nation) verstanden sich als Nachfolger Roms und so übernahmen beide vom im 15. Jahrhundert zugrunde gehenden oströmischen, byzantinischen Reich den Doppeladler.

Bis zum Untergang des Heiligen Reiches 1806 mehren sich die Adlerdarstellungen mit roten Fängen und Schnäbeln. Eine Erklärung hierfür lautet, daß die schwarze Farbe gerade an diesen Stellen abgeblättert sei und eine Art Mennige, die sich aus Gründen der Haltbarkeit zwischen dem Gold und dem Schwarz befunden habe, dadurch zum Vorschein gekommen sei. Eine Festlegung auf Rot als dritte Farbe findet jedoch entgegen anders lautenden Legenden bis zum Ende des römisch-deutschen Reiches nicht statt.

Nach dem Untergang des in seinen letzten Jahrhunderten habsburgisch-österreichisch dominierten ersten Reiches erfolgte 1871 die Gründung des zweiten unter preußischer Führung. Der preußische König und deutsche Kaiser Wilhelm I. griff auf den Adler als Reichssymbol zurück, doch entschied er sich gegen die zweiköpfige Variante, welche die Habsburger für ihre 1804 geschaffene Donaumonarchie übernommen hatten, und wählte statt dessen die mittelalterliche einköpfige Version, auf die auch der Preußenadler zurückgeht.

Das Kaisertum wurde durch eine über dem kaiserlichen Aar schwebende "Krone in der Form der Krone Karls des Großen, jedoch mit zwei sich kreuzenden Bügeln", symbolisiert, und die Herrschaft der Hohenzollern sowie die Vorherrschaft ihres Königreiches Preußen fanden ihre Versinnbildlichung in der vom Reichsadler getragenen Kette des Schwarzen Adlerordens und seinem Brustschild, das den preußischen Adler mit dem Hohenzollernschild zeigte.

Diese Reichsattribute spiegelten nach der Novemberrevolution nicht mehr die Wirklichkeit wider. Aus der föderalistischen Monarchie wurde eine vergleichsweise unitarische Republik mit einer relativ starken Zentralgewalt und vergleichsweise schwachen Ländern. Folglich verlor der Adler seine monarchischen und preußischen Attribute, wurde also "nackt".

Die Kontinuität im Deutschen Reich wurde jedoch insoweit gewahrt, als der Aar einköpfig blieb. Analog zur Bekanntmachung des Bundespräsidenten vom 20. Januar 1950, gab der Reichspräsident am 11. November 1919 bekannt, daß das Reichswappen auf goldgelbem Grund den einköpfigen schwarzen Adler zeigte, "die Flügel offen, aber mit geschlossenem Gefieder, Schnabel, Zunge und Fänge von roter Farbe". Entsprechend der späteren bundesdeutschen Bekanntmachung heißt es weiter: "Wird der Reichsadler ohne Umrahmung dargestellt, so sind das gleiche Bild und die gleichen Farben, wie beim Adler im Reichswappen, zu verwenden, doch sind die Spitzen des Gefieders nach außen gerichtet."

Entsprechend diesen Vorgaben schuf Siegmund v. Weech 1921 einen in Sechseckform stilisierten Reichsadler mit erhobenen offenen Schwingen. Dieser klar umrissene und einprägsame Adler wurde im Reichssiegel und den Dienststempeln verwandt und 1950 von der Bundesrepublik übernommen. Die Gestaltung des für das Reichswappen zu verwendenden Adlers "mit geschlossenem Gefieder" erwies sich als problematischer. Der von Emil Döpler 1919 entworfene sogenannte "Pleitegeier" konnte sich längerfristig nicht durchsetzen. Er wurde 1927 durch einen ein Jahr zuvor von Tobias Schwab entworfenen Adler ersetzt, der ursprünglich als Erkennungszeichen der deutschen Olympiamannschaft dienen sollte, dann aber als Amtsschild der Reichswehr Verwendung fand.

Ebenso wie v. Weechs sechseckige Adlerdarstellung von 1921 wurde auch diese Darstellung Schwabs von 1926 im Jahre 1950 von der Bundesrepublik übernommen und ist uns heute als Bundesadler geläufig. D. Beutler

 
     
     
 
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