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Russische Wirtschaft: EU ist wichtigster Partner

 
     
 
Wenn Rußland sich am 29. Mai beim EU-Rußland-Gipfel in der Transitfrage - zumindest vorerst - nicht durchsetzen konnte, so wurde ihm dieses durch ein Zugeständnis auf anderem Gebiete versüßt, auf das das ehemalige Staatshandelsland bereits seit dem Ende des Sozialismus zielstrebig zusteuert, und das ist die Ankündigung des Vorsitzenden der Europäischen Kommission, Romano Prodi, der Russischen Föderation den Status eines Landes mit Marktwirtschaft zuzuerkennen.

Bei der Einschätzung der Bedeutung dieser handelspolitischen Entscheidung sollte man um die große Bedeutung der EU für Rußland als Handelspartner wissen. Für die EU ist Rußland wirtschafts
politisch zweitrangig. 1995 machte der Anteil Rußlands am EU-Außenhandel gerade einmal drei Prozent aus. Nach der russischen Finanzkrise im August 1998 rutschte die Russische Föderation unter den östlichen Handelspartnern der EU sogar hinter Polen und die Tschechische Republik auf den dritten Platz.

Umgekehrt jedoch hat die EU für die russische Wirtschaft eine herausragende Bedeutung. 1998 hatte die EU einen Anteil von rund 40 Prozent am russischen Außenhandel. Zum Vergleich mögen die folgenden Zahlen dienen. Die GUS-Partner hatten einen Anteil von 22 Prozent, China von sechs Prozent, die USA von vier Prozent und Japan von drei Prozent. Und der Anteil der EU am Außenhandel wird alleine schon wegen deren Erweiterung gen Osten voraussichtlich noch steigen.

Die EU ist für Rußland jedoch nicht nur ein wichtiger Handelspartner, sondern auch ein gewinnbringender. So standen beispielsweise 1998 auf russischer Seite Importen aus der EU im Werte von 21 Milliarden Euro Exporte im Gesamtwert von 23 Milliarden gegenüber. Russische Waren sind also offenkundig wettbewerbsfähig auf dem EU-Markt, und die bilaterale Handelsbilanz hätte noch positiver für Rußland ausfallen können, wenn die EU den Import aus der Russischen Föderation nicht durch sogenannte Antidumpingmaßnahmen behindern würde.

Da diese Handelshemnisse nur mit Verstößen gegen die Gesetze des Marktes zu rechtfertigen sind, ist es ein primäres russisches Ziel, daß seine Wirtschaftsordnung als marktwirtschaftlich anerkannt wird. Bisher hatte die russische Regierung damit keinen Erfolg, doch hat sie im 1997 in Kraft getretenen "Abkommen über Partnerschaft und Zusammenarbeit zur Gründung einer Partnerschaft zwischen den Europäischen Gemeinschaften und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Russischen Föderation andererseits" bereits einen beachtlichen Teilerfolg erzielt. Zwar ist dort nicht von einer russischen Marktwirtschaft die Rede, doch heißt es bereits in der Präambel explizit, "daß Rußland kein Staatshandelsland mehr ist".

Zu dem Teilerfolg der Russen gehört auch, daß im Paragraphen 18 die Vertragschließenden sich damit einverstanden erklären, "bei Antidumping- und Antisubventionsuntersuchungen das Vorbringen der anderen Vertragspartei zu prüfen und den betroffenen Dritten die wesentlichen Tatsachen und Erwägungen mitzuteilen, auf deren Grundlage die endgültige Entscheidung getroffen wird", sowie die Verpflichtung eingehen, sich vor der Einführung endgültiger Antidumping- und Ausgleichszölle "nach besten Kräften" um "eine konstruktive Lösung des Problems" zu bemühen. Damit hatte die russische Seite für sich das Recht durchgesetzt, vor der Einführung von gegen sie gerichteten Antidumping-maßnahmen gehört zu werden, sowie die EU verpflichtet, sich um die Vermeidung derartiger Maßnahmen zu bemühen.

Wenn die EU sich in dem Abkommen auch zur Reglementierung von gegen Rußland gerichteten Antidumpingmaßnahmen verpflichtete, so nahm sie doch weiterhin das Recht für sich in Anspruch, diese zu verhängen. Legitimiert wurden die Handelsbarrieren nicht zuletzt damit, daß der russische Staat seine Wirtschaft durch Energiepreise, die unterhalb der Preise auf dem Weltmarkt liegen, subventioniert. Dieses Problem ist zwar noch nicht aus der Welt geschafft, doch die EU ist nun mit der Erklärung Prodis über ihren Schatten gesprungen. Nachdem die Europäische Union mit der Anerkennung der russischen Wirtschaftsordnung als marktwirtschaftlich vorgeprescht ist, scheint es nur eine Frage der Zeit zu sein, bis die Vereinigten Staaten von Amerika folgen und die Russische Föderation Mitglied der Welthandelsorganisation (WTO) werden kann. Insofern ist das Wort vom "Meilenstein Rußlands auf dem Weg in die Welthandelsorganisation" sicherlich gerechtfertigt.

Bei einer russischen Mitgliedschaft in der WTO würde auch das europäisch-russische Abkommen über Partnerschaft und Zusammenarbeit neue Bedeutung gewinnen. Dort heißt es nämlich im Artikel 3 der "Allgemeinen Grundsätze", daß sich die Vertragsparteien verpflichten, eine Weiterentwicklung "im Hinblick auf die Errichtung einer Freihandelszone zwischen ihnen zu erwägen, wenn die Umstände dies erlauben". Im Jahre 1998 sollte dann gemeinsam geprüft werden, "ob die Umstände die Aufnahme von Verhandlungen über die Errichtung einer Freihandelszone erlauben".

Zu der geplanten Prüfung ist es 1998 nicht gekommen. Man kam überein, sich vorerst auf die Aufnahme Rußlands in die WTO als Etappenziel zu konzentrieren. Wenn dieses Ziel nun tatsächlich in absehbarer Zeit erreicht ist - und alles sieht derzeit danach aus -, steht die Errichtung einer Freihandelszone mit Rußland wieder auf der EU-Tagesordnung. M.
 
     
     
 
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