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Zu den Ehrengeschenken des Generals Friedrich Wilhelm Graf Bülow von Dennewitz gehört auch ein silbervergoldeter Münzdeckelhumpen mit der am oberen Rand umlaufenden Gravur „Dem vaterländischen Helden Herrn Grafen Bülow v. Dennewitz ehrfurchtsvol geweihet und übergeben von der Stadt Königsberg in Preußen am 18. Januar 1816“. Zu diesem Prunkgefäß gehört das „Prachtexemplar“ eines Carmens / Karmens / Festgedichts „Zur Feier der glorreichen Zurückkunft Sr. Excellenz … kommandirenden Generals und Ritters der höchsten Orden“, wie es auf der Titelseite heißt. Der Humpen soll General Bülow mit „100jährigem Franzwein“ gefüllt vom Magistrat der Stadt auf dem Marktplatz, wohl dem Altstädtischen Markt, überreicht worden sein. König Friedrich Wilhelm III. schenkte ihm zum Tag seiner Rückkehr am 11. Januar 1816 eine erbeutete Napoleon-Büste aus Porzellan von rund 40 Zentimeter Höhe, die den französischen Kaiser als römischen Imperator darstellt.
Diese drei bisher unpublizierten Ehrengeschenke konnten 1945 gerettet werden und befinden sich noch in Familienbesitz. Humpen und Carmen sind als Leihgaben im Ostdeutschen Landesmuseum in Lüneburg ausgestellt.
Biograph Karl August Varnhagen von Ense schreibt 1853 über die Rückkehr des Generals in Königsberg: „Am 14. Januar machte er seine Wiederkehr durch folgende schlichte Anzeige bekannt: ,Der so glücklich erkämpfte Friede hat mich wieder zu dem mir von der Königs Majestät anvertrauten Generalkommando von Ost- und Westpreußen und Litthauen zurückgeführt, und hierdurch einen meiner liebsten Wünsche verwirklicht …‘ Die Stadt wollte ihm aber noch ein besonderes Fest geben und wählte dazu den Jahrestag der preußischen Krone, den 18. Januar. Oberbürgermeister und Magistrat erschienen in feierlichem Zuge und überbrachten ihm einen kostbar ausgestatteten Ehrenbürgerbrief nebst andern Darbietungen; Festtafel und Ball fehlten nicht, Weiheschriften und Gedichte, von Raphael Bock, von Ludwig von Baczko und Andern, wurden vorgetragen. Die Universität erließ an ihn eine in prächtigem Latein abgefaßte Beglückwünschung und schrieb ihn unter ihre Ehrenmitglieder ein. Vom Könige kam ein huldreiches Schreiben aus Berlin nebst dem Geschenk eines Brustbildes Napoleons aus der Porzellanfabrik von Sevres.“
Bei dem „Ehrenhumpen“ handelt es sich um einen mit 31 Zentimeter Höhe überdurchschnittlich großen, wahrscheinlich in Königsberg hergestellten silbernen, bis auf die Münzen außen vergoldeten Münzdeckelhumpen aus dem Ende des 17. Jahrhunderts. Mit der Ornamentik des Barock-Klassizismus, dem Griff in Form eines Fauns, der als Meerjungfrau mit Delphinen gestalteten Daumenrast in Hochbarockformen und den in Deckel, Wand und Fuß eingelassenen Silbermünzen der Reformationszeit ist er künstlerisch reich ausgestattet.
„Ein schöner Gedanke war es“, so der Kunstmaler Friedrich Wilhelm Graf Bülow von Dennewitz, des berühmten Generals jüngster Enkel, das Gefäß „mit alten Münzen zu zieren, welche in ihren Inschriften die Macht Gottes preisen und auf die Ehre des Vaterlandes hinweisen, für die der Gefeierte gestritten hatte.“ Doch nur die von Meister Johann Leopold Käwerstein ausgeführte Überarbeitung und die Gravur stammen von 1815/16.
Die Vorderseite des mit sandfarbener Seide bezogenen und farbig bestickten Einbands des bei Heinrich Degen in Königsberg gedruckten Carmens ziert ein Lorbeerkranz mit dem Bild einer eine Büste bekränzenden weiblichen Gestalt in antikischem Gewand und Mauerkrone auf dem Haupt. Es ist die Personifikation der Stadt Königsberg. Zu ihren Füßen liegt auf dem Podest ein als „Städte Ordnung“ bezeichnetes Konvolut. So ist dieses Carmen, auf dessen Einband-Rückseite das Königsberger Wappen erscheint, auch ein Zeugnis der von Heinrich Friedrich Karl Reichsfreiherr vom und zum Stein unter Mitwirkung des Königsberger Polizeidirektors Johann Gottfried Frey in Königsberg ausgearbeiteten, 1808 erlassenen und 1809 in Kraft getretenen Städteordnung, mit der eine vom Staat unabhängige kommunale Selbstverwaltung des Bürgertums im preußischen Gesamtstaat durch eine gewählte Stadtverordnetenversammlung und den von ihr eingesetzten Magistrat geschaffen wurde.
Das Carmen enthält neben dem Titelblatt ein weiteres seidenes Blatt mit einem bisher nicht abgedruckten Festgedicht zu Ehren des hochverdienten Generals, aus dem als Zeitzeugnis nur allzu deutlich die Genugtuung über die endgültige Befreiung Preußens von der napoleonischen Fremdherrschaft spricht. Die erste der zehn vierzeiligen Strophen sei hier abschließend zitiert: „Empfang’ IHN wieder, thürmende Königsstadt, / Den lorbeerreichen SIEGER BEI DENNEWITZ, / Den dir dein König, dessen Antlitz / Dir nicht erglänzet, zum Trost verliehen!“
Seines 1815 verliehenen Grundbesitzes in Neuhausen und Grünhoff und seiner Stellung als Generalgouverneur von Ost- und Westpreußen und Litauen konnte sich Bülow jedoch nur kurz erfreuen. Sechs Wochen nach seiner Rückkehr, am 25. Februar 1816, verstarb er wenige Tage nach seinem 61. Geburtstag infolge einer sich auf der Jagd in Neuhausen bei Königsberg zugezogenen Erkältung und hinterließ seine 25jährige Frau Pauline Juliane mit vier Kindern, darunter dem vierjährigen Stammhalter Friedrich Albert. |
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