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Das Auswärtige Amt unterliegt vor Gericht

 
     
 
Bereits seit 1996 zogen sich die Streitigkeiten zwischen dem Kieler Arndt Verlag un dem Auswärtigen Amt der Bundesrepublik Deutschland hin. Der Stein des Anstoßes: de Nachdruck einer 1939 unter anderem über den Bromberger Blutsonntag erschienene Dokumentation mit dem Titel "Dokumente polnischer Grausamkeiten". Behandel wurde aber auch der gesamte Zeitraum zwischen 1919 und 1939.

Im Jahre 1940 wurde in Berlin der Original-Dokumentationsband herausgegeben mit de Hinweis: "Im Auftrage des Auswärtigen Amtes auf Grund urkundlichen Beweismaterial zusammengestellt, bearbeitet und herausgegeben von der Deutschen Informationsstelle" Mit diesem Hinweis druckte es auch 1996 der Kieler Verlag in seiner ersten Auflage als Nachdruck.

Daraufhin forderte im selben Jahre das Auswärtige Amt (AA) in Bonn den Verlag auf, mi einem Hinweis auf dem Umschlag des Buches deutlich zu machen, daß es sich um de Nachdruck des Buches aus dem Jahre 1940 und nicht um eine aktuelle Veröffentlichung
de Auswärtigen Amtes handele. Diesem Wunsch kam der Verlag bei der Neuauflage de Nachdruckes auch nach. Trotzdem verklagte das AA im Jahre 1997 den Verlag vor dem Kiele Landgericht unter wettbewerbsrechtlichen Gesichtspunkten. Es trug vor, der Hinweis auf da "Auswärtige Amt" als Herausgeber des Ursprungsbuches aus dem Jahr 1940 könn zu Verwechslungen mit dem heutigen AA führen. Das Gericht gab dem AA recht: De Arndt-Verlag mußte das Buch ohne Hinweis auf das Auswärtige Amt drucken.

Da es aber in einem Bücherverzeichnis noch mit dem alten, verbotenen Untertite geführt war, wurde der Verlag im November 1997 zur Zahlung eines Ordnungsgelds von 600 Mark verurteilt. Dem Verlag nützte auch die Einrede nichts, dieses Nachschlagewer korrekt über den neuen Untertitel unterrichtet zu haben.

Der nächste Akt: Das AA erstattete Strafanzeige gegen den Kieler Verlag. Die Staatsanwaltschaft Kiel nahm ein Ermittlungsverfahren auf, in dessen Verlauf es zu eine Durchsuchung des Verlages kam. Zusätzlich forderte das Bundesministerium für Jugend Familie und Senioren auf, das Buch bei der "Bundesprüfstelle für jugendgefährdend Schriften" indizieren zu lassen. Dies wurde zurückgewiesen.

1998 zog das AA erneut gegen den Verlag vor Gericht. Diesmal behauptete es, da Urheberrecht für den Dokumentationsband zu besitzen, den Nachdruck damit also notfall unterbinden zu können. Die Kammer 16 des Berliner Landgerichts gab dem AA recht Richterin Hengst: "Was soll denn ein Pole sagen, wenn er dieses Buch liest?"

Der Verlag ging daraufhin in die nächste Instanz. Im Juli 2000 verhandelte der 5 Senat erneut wegen des Urheberrechts. Dieses, so das Gericht jetzt in seinem Urteil, la damals bei der "Deutschen Informationsstelle Berlin". Diese habe zwar als Presse- und Informationsstelle des AA fungiert, sei jedoch eine rechtlich selbständig Stiftung gewesen, die vermutlich durch den Alliierten Kontrollrat aufgehoben worden sei Ein Urheberrecht könne das AA nicht nachweisen, weswegen es nun in Berlin dazu verurteil wurde, die gesamten Verfahrenskosten zu tragen. Henning Ketelsen


 
     
     
 
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