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Wann werden in Deutschland mit dem Segen des Bundesverfassungsgerichts Diebe amputiert und Ehebrecherinnen gesteinigt, weil Religion und Sitte der Muslime es eben erfordern? Fällt nach dem Tierschutz der Menschenschutz?“ So die harsche Reaktion des Fuldaer CDU-Bundestagsabgeordneten Martin Hohmann auf die Entscheidung des Bundesverfassungsgericht s zum „Schächten“.
Ein muslimischer Schlachter hat sich in Karlsruhe das Recht erstritten, Tiere ohne Betäubung zu schlachten, also zu „schächten“, weil der Islam das gebiete. Begründung der Richter: Religionsfreiheit gehe vor Tierschutz.
Ein Urteil mit Signalwirkung. Hatte es bislang geheißen, Einwanderer aus fremden Kulturen dürften ihre angestammten Sitten und Gebräuche hierzulande „nur im Rahmen unserer Rechtsordnung ausüben“, soll nun offenbar unsere Rechtsordnung so weit gedehnt werden, bis alle möglichen Praktiken darunter passen. Die Integration wird auf den Kopf gestellt. Deutschland unterwirft sich allem, was hereinkommt.
Auch begründete das höchste deutsche Gericht seine Entscheidung mit dem Recht des Klägers auf „Berufsfreiheit“. Daß diese nur für Deutsche gilt, zählte nicht. Der Türke sei „De-facto-Deutscher“, weil er schon so lange hier lebt. Nach dem „Doppelpaß“-Gesetz eine weitere, folgenreiche Aushöhlung unseres Staatsbürgerschaftsrechts. Dem Kläger sei nicht zuzumuten, sich einen anderen Beruf zu suchen, weil er den des Metzgers bislang nicht ausüben könne, ohne gegen islamisches Recht zu verstoßen.
Mit Martin Hohmann möchte man aufatmen, daß die letzten amtlichen Henker Deutschlands vermutlich alle unter der Erde sind. Was, wenn diese nach dem jüngsten Richterspruch darauf pochten, auch ihrem Beruf wieder „frei“ nachgehen zu dürfen? Irgendeine Religion, die das Köpfen von Mördern zwingend fordert, ließe sich gewiß finden.
Verfassungsgerichtspräsidentin Jutta Limbach (SPD) wird übrigens im Frühling neue Präsidentin des Goethe-Instituts. Von da aus soll sie dann federführend deutsche Sprache und Kultur (!) in alle Welt tragen.
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