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Fast unbemerkt von der Öffentlichkeit erschien in nur wenigen Zeitungen in diesen Tagen eine kurze Notiz: Die Bitte von Philipp Freiherr von Boeselager um Gerechtigkeit und Rückgabe des von den Kommunisten konfiszierten Immobilienvermögens für unentdeckt gebliebene Widerstandskämpfer des 20. Juli 1944 wurde vom Petitionsausschuß des Deutschen Bundestages einstimmig abgelehnt.
Hinter dieser Notiz verbirgt sich schier Unglaubliches: Freiherr von Boeselager gehörte zu den Widerstandskämpfern des 20. Juli 1944. Durch ein gnädiges Geschick wurde er von den Nazis nicht entdeckt und entging damals deshalb der Hinrichtung durch die Schergen Hitlers. So wie ihm erging es etlichen anderen Widerständlern (v. d. Bussche, v. Boddien und anderen). Aus diesem Grunde wurden ihre in Mitteldeutschland liegenden Immobilien nicht schon vom Dritten Reich , sondern erst von den Kommunisten 1945 bis 1949 konfisziert.
Und aus eben diesem Grunde weigert sich die Bundesrepublik Deutschland bis heute, diesen Männern oder deren Erben die heute im Staatsbesitz befindlichen Ländereien zurückzugeben. Statt dessen sollen sie zum Nutzen des Staates durch die Treuhandgesellschaft verkauft werden.
In kaum einem anderen Fall tritt die unfaßbare Heuchelei führender Politiker unseres Landes so klar zu Tage wie im Fall Boeselager. Während auf der einen Seite stets und mit Recht auf die moralische Vorbildfunktion der Widerstandskämpfer des 20. Juli 1944 hingewiesen wird, die in schwerster Stunde sich bemüht haben, die Flagge des Anstands und der Sittlichkeit in Deutschland hochzuhalten, werden eben die gleichen Männer von unserem Staat mit Wissen aller Mitglieder des Deutschen Bundestages, mit Wissen des deutschen Staatsoberhaupt und seiner Vorgänger, mit Wissen aller Verfassungsrichter, mit Wissen aller Landgerichtsdirektoren, Oberlandesgerichtspräsidenten, mit Wissen führender Journalisten dieses Landes, mit Wissen zahlreicher Fernsehmoderatoren und Rundfunkkommentatoren schamlos um ihr Eigentum betrogen.
Über die volkswirtschaftliche Dummheit, den Mittelstand an seiner Rückkehr nach Mitteldeutschland zu hindern, wurde in dieser Zeitung bereits ausführlich geschrieben. Daß die Verfassungsgerichtsurteile von 1991 und 1996, die beide scheinbar den Staat an der Rückgabe der konfiszierten Immobilien hindern, auf Lügen beruhen, ist inzwischen jedem politisch interessierten Menschen dieses Landes bekannt.
Daß aber durch das wissentliche Verschweigen, durch die Mißachtung selbstgesetzter moralischer Maßstäbe die Glaubwürdigkeit dieses Rechtsstaates in den Grundfesten erschüttert wird, ist offensichtlich der politischen Kaste dieses Landes inzwischen völlig gleichgültig. Deutschland geht einen schweren Weg - nur möge bitte später niemand sagen, er habe es nicht gewußt.&nbs |
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