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Nun ist es also amtlich. Das höchste Gericht der Russischen Föderation hat gesprochen. Die deutsche Beutekunst sei rechtmäßig nach Rußlan verbracht worden, gelte als Kriegsbeute und Ersatz für die in Rußland während de Zweiten Weltkrieges entstandenen Schäden. Präsident Jelzin hatte seinen Widerstand gege das Gesetz, das die Kriegsbeute nunmehr zu Staatseigentum erklärt, seinerzeit noch dami begründet, daß es die international en Verhandlungen torpediere, die auch von Rußlan vermißte Kunstschätze zurückführen sollten. Das Völkerrecht bemühte er für sein Argumentation nicht.
Die Sprache des Gerichts scheint eindeutig: "Die Aggressorenstaaten haben keine Anspruch auf die Rückgabe ihrer Kulturgegenstände, wohl aber Bürger und Organisationen die Opfer des Holocaust und des Hitler-Regimes wurden." Diese Kunstgegenständ bildeten eine "Kompensation" für die von der Wehrmacht zugefügte Kriegsschäden. Eine solche Sichtweise verstößt eindeutig gegen die Haage Landkriegsordnung von 1907, die nicht zwischen Opfer und Aggressor unterscheidet, sonder schlicht und ergreifend vorsieht, daß im Krieg keine Kunst geraubt werden darf. Die Landkriegsordnung ist Teil des Völkerrechtes, das auch die Russische Föderation fü sich als verbindlich anerkannt hat. Und nicht nur das. Moskau hat auch (wie in alle zivilisierten Staaten üblich) anerkannt, daß das Völkerrecht ihm entgegenstehend nationale Gesetze automatisch außer Kraft setzt. Sollte die Creme der russischen Justi diese Kleinigkeit übersehen haben? Wenn ja, läßt das Schlimmes ahnen. Wenn nein, auch.
Noch immer lebt leider die alte sowjetische Auffassung, daß die Rechtsprechung Mittel zum Zweck für die Durchsetzung einer bestimmte Politik ist. Noch immer immer scheint die Sichtweise tief verwurzelt zu sein, daß Mach vor Recht geht. Lenin hätte zweifellos seine Freude an diesem Urteil eines höchste russischen Gerichts gehabt, dessen Rechtsmängel so sehr ins Auge fallen.
Die deutschen Reaktionen fielen recht zwiespältig aus. Das Auswärtige Amt beharr richtigerweise auf dem Grundsatz, daß Rußland sich an das Völkerrecht, auch an da Völkergewohnheitsrecht, halten müsse. Die Vorsitzende des Kulturausschusses de Bundestages, Elke Leonhard (SPD), merkte völlig zu Recht an, es sei "fatal" gewesen, daß Helmut Kohl im blinden Vertrauen auf seine persönlichen Beziehungen zu Boris Jelzin dieses Thema zur Chefsache gemacht habe. Die FDP-Bundestagsfraktion stellt fest, Rußland sei von Deutschland mit 100 Milliarden Mark unterstützt worden. Jetz müsse sich die Bundesregierung fragen, wie sie weiterhin zur Vergabe von Krediten a Rußland stehe.
Inzwischen zeichnet sich ab, daß einzelne Teile quasi im "Gnadenwege" doc noch nach Deutschland gelangen könnten entweder durch Ankauf durch die Deutschen auf dem Tauschwege, vielleicht als "freundschaftlicher Akt" oder "al Zeichen des guten Willens", wie es im Urteilsspruch der Russen heißt. Einig deutsche Medien meinen, es reiche schließlich aus, wenn die Kunstgegenstände de Publikum "irgendwo" und sei es in Rußland dem Publiku zugänglich gemacht würden. Vielleicht mal eine kleine "Wanderausstellung" mi Beutekunst in Deutschland
Einmal ganz abgesehen davon, daß dafür in Rußland gar keine Gelder zur Verfügung stehen, läuft eine solche Argumentation darau hinaus: Macht nicht so viel Aufhebens um eure Rechtsansprüche, das gibt nur Ärger un verdirbt die gute Laune.
Ganz unabhängig von dem schmerzlichen Verlust von Kunstgegenständen stellt sich aber eine noch viel grundsätzlichere Frage: Wie hälts du, Rußland, es mit dem Recht? Ein Volk mit einer großen Rechtstradition, die alte Römer, hat diesen Grundsatz der Rechtlichkeit einmal so zugespitzt: Fia iustitia, pereat mundus: Es geschehe Recht und wenn die Welt darüber zugrunde gehe müßte. Sovie wird Moskau kaum abverlangt werden müssen. Rußland sollte sich jedoch im klaren darübe sein, daß Freundschaft und Bündnisfähigkeit sich auch danach richten, für wi zuverlässig man eingeschätzt wird. Wenn Gesetze oder Verträge je nachdem, ob es eine gerade in den Kram paßt, eingehalten oder gebrochen werden, trägt das zweifellos nich dazu bei, das Vertrauensverhältnis zu schaffen, das für eine künftige Friedensordnun in Europa die notwendige Voraussetzung ist
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