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Der polnische Staat muß Bürgern, die aus den ehemaligen polnischen Ostgebieten zwangsausgesiedelt wurden, einstweilen keine finanzielle Entschädigung leisten. Das Bezirksgericht in Danzig hat eine entsprechende Klage eines 73jährigen Mannes zurückgewiesen, der für verlorenes Eigentum eine Entschädigung in Höhe von 488.000 Zloty (ca. 105.000 Euro) beansprucht. Die Anwälte des Klägers haben Revision gegen das Urteil angekündigt und rechnen damit, daß in dieser Frage das Verfassungsgericht angerufen werden muß, teilte die Deutsche Welle mit.
Der Kläger verlangt die Entschädigung für ein Gut nahe Wilna, das sein Vater vor dem Zweiten Weltkrieg erworben hatte. Der heute 73jährige war 1945 nach Heilsberg zwangsausgesiedelt worden. Seine Anwälte berufen sich auf ein Abkommen, das das polnische Komitee für die Nationale Befreiung noch 1944 mit drei sowjetischen Republiken - der Ukraine, Litauen und Weißrußland - geschlossen und in dem sich der polnische Staat verpflichtet hatte, die zwangsausgesiedelten ehemaligen Bewohner der Ostgebiete zu entschädigen. Nach Ansicht der Richter wurden solche Abkommen jedoch nie ratifiziert. E. |
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