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Was haben der WDR, Spiegel-Online, die Frankfurter Rundschau, Schweriner Volkszeitung und Berlin Online gemeinsam? Sie haben sich gegenüber Martin Hohmann rechtsverbindlich verpflichtet, die Behauptung - auch sinngemäß - zu unterlassen, Hohmann habe die Juden als Tätervolk bezeichnet. Bei Verstoß werden jeweils einige tausend Euro für den Fonds "Mütter in Not" beim Bischof von Fulda fällig .
Hintergrund: Als die Junge Union des Kreises Wismar-Nordwestmecklenburg den Abgeordneten für den Wahlkreis Fulda ein- und auf massiven Druck wieder ausgeladen hatte, wurde als Grund für die Zwangsausladung von vielen Medien gemeldet, Hohmann habe in seiner Rede vom 3. Oktober 2003 "die Juden als Tätervolk bezeichnet". Daß dies nicht zutrifft, hat das Oberlandesgericht Frankfurt 2004 letztinstanzlich gegenüber dem Stern festgestellt.
Auslöser für den Skandal von 2003 war die Überschrift in der online-Ausgabe von Tagesschau und Tagesthemen. Sie lautete: "CDU-Abgeordneter nennt Juden ‚Tätervolk ". Hohmann: "Offensichtlich sind viele Medienmacher unkritisch auf diese skandalträchtige Schlagzeile hereingefallen. Manche haben wohl auf eine solche Gelegenheit zu hochmoralischer Entrüstung gewartet. Fakten durften da nicht mehr im Wege stehen. Was ich mir von Journalisten wünsche? Daß sie mehr Freude am sauberen Journalismus haben als daran, einen unbequemen, christlich-konservativen Patrioten öffentlich an den Pranger zu stellen." EB |
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