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Linke und liberale Europäer kritisieren die Schweiz: Das Schweizer Volk hat per Volksabstimmung mit 68 Prozent der Stimmen für ein strengeres Asylrecht entschieden. Es soll 2007 in Kraft treten und als wesentliche Neuerung schnellere Verfahren und konsequente Abschiebung von Zuwanderern ermöglichen. Auf Asylgesuche von Bewerbern ohne gültige Identitätspapiere werde grundsätzlich nicht mehr eingegangen, berichten deutsche Tageszeitungen und geben damit die Realität verzerrt wider.
Tatsächlich sind die Änderungen wenig neu. Der neue zentrale Begriff "Nichteintrittsentscheid", der derzeit auch in der Schweiz für Aufregung sorgt, ist irreführend. Jeder Flüchtling wird angehört und darf nach wie vor zuerst einmal einreisen. Jeder Asylsuchende hat zudem fünf Tage Zeit, Widerspruch gegen Entscheidungen einzulegen - mit aufschiebender Wirkung. Eine formale Angleichung an EU-Recht ist der wirkliche Grund für die eidgenössische Rechtsänderung. Die großen Parteien verkauften das dem Wähler als Verschärfung, die Sozialisten (SP) laufen seither Sturm.
Noch vor vier Jahren sei ein ähnlicher Anlauf konservativer Politiker zu einer Verschärfung des Asylrechts am Veto der Schweizer gescheitert, dieses Jahr ein anderes Bild, suggeriert die "Süddeutsche Zeitung". "Eines der härtesten Gesetze in Europa" werde geschaffen, die Schweizer hätten gar "Angst vor Fremden". Vor dem absehbaren Beitritt des Landes zum europäischen Schengen-Abkommen, das den Verzicht auf Grenzkontrollen zwischen der EU und dem Alpenland bringt, wollten die Bürger die Zuwanderung begrenzen, Flüchtlinge ohne Ausweispapiere nicht ins Land lassen, so der Vorwurf.
Die Realität sieht nach wie vor der Änderung anders aus. Das Schweizer "Bundesamt für Migration" (BFM) handhabt Einwanderung großzügig - trotz vergleichsweise zurückhaltender Einbürgerungspraxis. "Nur in zirka 25 Prozent aller Fälle treten wir nicht in ein Asylverfahren ein", sagt Dominique Boillat, Pressesprecher des BFM. Nur jeder vierte Flüchtling wird somit abgewiesen, bevor er einen Asylantrag stellen kann, aber damit noch lange nicht abgeschoben. Jeder fünfte, der in der Schweiz lebt, ist inzwischen ein Fremder. Die Schweiz hat somit einen vergleichsweise hohen Ausländeranteil.
Einmalig in Europa weist das Schweizer Asylrecht zwei Asylarten auf. Die definitive und die vorläufige Aufnahme. Auch mit der vorläufigen kann ein Flüchtling zehn Jahre und länger bleiben. "Selbst von den Vorläufigen bleiben zirka 90 Prozent definitiv, also dauerhaft", so Boillat. Eher theoretisch können die Vorläufigen jederzeit "ausgeschafft" - schweizerdeutsch für abgeschoben - werden, wenn sich die Lage in ihrer Heimat bessert.
Definitiv anerkannt wird nur, wer von einem Staat oder dessen Organisationen verfolgt wird. Bürgerkriegsflüchtlinge erhalten so vorläufiges Bleiberecht. Seit Jahren müssen Asylbewerber Papiere, die sie identifizierbar machen, mit sich führen. Was beim neuen Asylrecht für Aufregung sorgt, gilt schon lange: Ohne Papiere gibt es nur staatliche Anerkennung als Flüchtling, wenn der Flüchtling seine Position glaubhaft darlegen will. Nur sollen jetzt die, die keine Chance auf Anerkennung haben, auch in der Praxis abgeschoben werden, wie es das Gesetz schon lange vorsieht.
Die Abgelehnten erhalten zudem statt Sozialhilfe neuerdings eine Nothilfe aus Essen, Obdach und dem Nötigsten an Kleidung und medizinischer Versorgung. Wer abgewiesen wird, erhält eine Frist zum Verlassen des Landes, was nicht neu ist - ebensowenig drohende Abschiebehaft für alle, die ihre Frist mißachten - jetzt maximal 24 statt 12 Monate. Viele Zuwanderer leben im Untergrund, was bereits heute problematisch ist. Nur 6447 Asylanträge wurden 2005 in der Schweiz gestellt.
Hauptgrund für neue Gesetze ist dieses wachsende Problem der Untergetauchten. 55 Prozent der Asylsuchenden verschwinden jährlich aus der Statistik. Sie halten sich illegal in der Schweiz auf, gehen einer (unter-)bezahlten (Schwarz-)Arbeit nach und fallen im Alltag so wenig wie möglich auf. Die aktuellen Änderungen sollen genau dem entgegenwirken, Mißbrauch bekämpfen sowie Menschenhändlern die Arbeit erschweren.
"Es ist der Begriff des ,Nichteintritts , der gefährlich ist und von vielen mißverstanden wurde - er bedeutet jedoch nur ein beschleunigtes Verfahren", stellt Boillat klar. Einreisen und um Asyl bitten könne man nach wie vor, keiner werde sofort an der Grenze abgewiesen, so das BFM. In jedem Fall sind noch vor dem eigentlichen Asylverfahren eine Anhörung und Aufschub ("Abklärung") vorgesehen. "Der Flüchtling muß alles tun, seine Identität zu belegen, doch selbst im Zweifelsfall treten wir immer in ein Asylverfahren ein", so Boillat. Die sofortige Abschiebung - eine bewußt gestreute Legende.
Den Asylsuchenden kommt neuerdings zugute, daß auch die Kantone Härtefälle anerkennen. Bereits nach erstinstanzlicher Ablehnung eines Gesuchs können allerdings jetzt die Papiere für eine Abschiebung aus dem Heimatland angefordert werden. Die Flüchtlinge müssen bereit sein, biometrische Daten abzugeben. Es sind also Vor- wie Nachteile zu erwarten, vor allem aber Konsequenz.
Die schmeckt Europas Linken nicht, so auch EU-Innenkommissar Franco Frattini: "Mit EU-Standards unvereinbar", nannte er das neue Schweizer Asylrecht. Dabei wollte die Schweiz sich nur den europäischen Richtlinien anpassen. Staaten wie Großbritannien haben ähnliche Regelungen, kontert das BFM. Die Schweizer Liberalität ist also nicht am Ende, nur die Blauäugigkeit. |
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