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Mehr oder weniger Zuwanderung?

 
     
 
Dr. Michael Bürsch (SPD): Herr Präsident! Werte Kolleginnen und Kollegen! Alle reden in diesen Tagen vor allem von der Agenda 2010 und der Notwendigkeit sozialer Reformen. Dabei gerät eine Reform aus dem Blick, die für das soziale Gefüge in der Bundesrepublik und für unsere Entwicklung in den kommenden Jahrzehnten mindestens so wichtig ist: die Reform des Zuwanderungsrechts, über die heute im Bundestag abschließend entschieden werden soll.

Der Frage, der wir uns heute wie vor drei Jahren widmen sollten - das möchte ich Ihnen heute vortragen -, lautet: Warum brauchen wir ein Zuwanderungsrecht und was sind die Gründe dafür, daß wir das Zuwanderungsrecht modernisieren
wollen? Ich nenne Ihnen drei Gründe, die schon vor drei Jahren gegolten haben und heute genauso richtig sind wie zu Beginn unserer Arbeit an diesem Gesetzeswerk:

Erstens. Das geltende deutsche Ausländer- und Zuwanderungsrecht ist zersplittert, unübersichtlich und zum Teil sehr bürokratisch. Diese Erkenntnis ist nicht neu und wird vermutlich von allen Fraktionen dieses Hauses geteilt. Auch die Opposition wird deshalb leicht zustimmen können. Das Zuwanderungsrecht muß geordnet und gestrafft werden. Im besten Falle wird es so formuliert, daß auch der normale Mensch versteht, was mit dem Gesetzeswerk gemeint ist.

(Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)

Zweitens - dieser Punkt ist schwieriger: Deutschland ist ein Einwanderungsland. Das mag politisch nicht jedem gefallen; aber es läßt sich statistisch sehr leicht belegen. Fest steht zum Beispiel: In den letzten 40 Jahren sind 32 Millionen Menschen nach Deutschland gekommen und 24 Millionen Menschen haben unser Land in dieser Zeit wieder verlassen. Das heißt, Einwanderung findet millionenfach statt und hat millionenfach stattgefunden.

(Erwin Marschewski [Recklinghausen] [CDU/ CSU]: Wir sind ein Durchgangsland!)

Das allein kann kein Grund für Hysterie, Angstmacherei oder gar Horrorvisionen sein.

(Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN)

In dieser Migrationsbewegung liegt sicherlich eine große Herausforderung. Wenn man sie aber richtig betrachtet und anschließend eine gute Regelung findet, liegt darin auch eine Chance. Wenn Deutschland also klar belegbar ein Einwanderungsland ist, dann tun wir gut daran, mit dieser Tatsache offen und offensiv umzugehen und die tatsächlich ständig stattfindende Zuwanderung zu steuern und mit den Möglichkeiten der Steuerung sachgerecht zu begrenzen.

Die Behauptung, der vorgelegte Entwurf der Regierungskoalition führe zu massiver Ausweitung der Zuwanderung, ist falsch und wird durch die hundertfache Wiederholung auch nicht richtig.

(Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN)

Die Auslegungsregel des Paragraphen 1 stellt klar und unmißverständlich fest: Das Gesetz dient der Steuerung und Begrenzung des Zuzugs von Ausländern in die Bundesrepublik Deutschland.

(Reinhard Grindel [CDU/CSU]: Das findet sich aber sonst nicht im Gesetz! Das ist das Problem! Wo begrenzen Sie denn im Gesetz?)

Das werden Ihnen meine Nachredner, insbesondere der sehr kundige Innenminister dieses Landes, im Einzelnen nachweisen, Herr Grindel.

(Zurufe von der CDU/CSU: Oh! - Wolfgang Bosbach [CDU/CSU]: Das hat er aber bis jetzt nicht getan! - Erwin Marschewski [Recklinghausen] [CDU/CSU]: Das ist gut! Mach Schluß, laß Otto reden! - Hartmut Koschyk [CDU/CSU]: Der ist für die harte Linie zuständig!)

Daß auch die SPD die Grenzen der Belastbarkeit der deutschen Gesellschaft kennt und respektiert, hat sie nicht zuletzt mit dem Asylkompromiß von 1993 bewiesen. Die Wirkungen dieser Regelung sind unübersehbar. Die Zahl der Asylbewerber ist seit 1993 kontinuierlich zurückgegangen.

(Reinhard Grindel [CDU/CSU]: Mit dem alten Asylrecht!)

2002 betrug die Zahl noch rund 70.000. Die Entwicklung in diesem Jahr belegt, daß es wahrscheinlich einen weiteren Rückgang um 15 Prozent gibt. Niemand ist daran interessiert, die Asylbewerberzahlen wieder steigen zu lassen. Das wird auch durch dieses Gesetz geregelt.

(Reinhard Grindel [CDU/CSU]: Dann wollen wir mal gucken!)

Drittens. Für das 21. Jahrhundert brauchen wir ein modernes Zuwanderungsrecht, das der heutigen gesellschaftlichen Entwicklung, der Globalisierung, dem Wegfall von Grenzen und der immer höheren Mobilität von Menschen Rechnung trägt. Was wir nicht brauchen, ist ein defensives Ausländerrecht, das die gesetzlichen Regelungen als Abwehrbollwerk gegen Zuwanderung versteht und mißbraucht. Internationale Erfahrungen zeigen, daß dieser defensive Ansatz auch nicht die erhoffte Wirkung zeigt. Staaten, die Gesetze über Zuwanderung als Instrumentarium der Abwehr anlegen, haben mit solcher Strategie in aller Regel keinen Erfolg. Die Migration nimmt damit nicht ab. Die Vorstellungen der Union, die aus ihren 128 Änderungsanträgen hervorgehen,

(Hartmut Koschyk [CDU/CSU]: Sehr gute Anträge!)

entsprechen genau diesem defensiven Ansatz. Das ist nicht der Weg für ein modernes Zuwanderungsrecht ...

Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich würde mir wünschen, daß die anstehende Entscheidung über das Zuwanderungsrecht frei von Vorurteilen und frei von Emotionen getroffen wird. Vielmehr sollten Vernunft und womöglich auch Objektivität die Richtschnur für den Beschluß bilden. Mit Immanuel Kant könnte man auch an manchen Oppositionspolitiker gerichtet sagen:

(Erwin Marschewski [Recklinghausen] [CDU/ CSU]: Der ist aber nicht zugewandert! Der wohnte immer in Königsberg!)

"Habe den Mut, dich deines eigenen Verstandes zu bedienen."

(Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN)

Vizepräsident Dr. Hermann Otto Solms: Das Wort hat jetzt der Kollege Wolfgang Bosbach von der CDU/CSU-Fraktion.

(Beifall bei der CDU/CSU)

Wolfgang Bosbach (CDU/CSU): Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die Koalition wird heute mit ihrer Mehrheit hier im Deutschen Bundestag das rot-grüne Zuwanderungsgesetz verabschieden, verbunden mit der sicheren Gewissheit, daß dieses Gesetz niemals in Kraft treten wird. Und das ist auch gut so.

(Beifall bei der CDU/CSU)

Für dieses Gesetz zur Ausweitung der Zuwanderung nach Deutschland haben Sie nur im Bundestag eine Mehrheit. Es ist zustimmungspflichtig. Sie haben keine Mehrheit im Bundesrat. Selbst wenn Herr Wowereit Präsident des Bundesrates auf Lebenszeit wäre

(Heiterkeit bei der CDU/CSU und der FDP)

und alle Abstimmungen leiten würde, bekämen Sie dafür keine Mehrheit.

(Beifall bei der CDU/CSU)

Die Umsetzung dieses Gesetzentwurfes würde in der Praxis zu einer erheblichen Ausweitung der ohnehin hohen Zuwanderung nach Deutschland führen. Wir könnten so die Probleme auf dem Arbeitsmarkt nicht lösen; im Gegenteil: wir würden sie weiter verschärfen. Wir würden die unübersehbaren Integrationsprobleme, die es in weiten Teilen unseres Landes gibt, nicht lösen, sondern weiter verschärfen.

Es gab und es gibt Zuwanderung nach Deutschland und es wird sie auch in Zukunft geben. Das ist keine Frage. Es muß uns aber darum gehen, ob mehr Zuwanderung und die Werbung um Zuwanderung den Interessen unseres Landes dienen. Wir sind kein klassisches Einwanderungsland und können es aufgrund unserer historischen, geographischen und gesellschaftlichen Gegebenheiten auch nicht werden.

(Beifall bei der CDU/CSU)

Für uns ist nicht mehr Zuwanderung, sondern eine bessere Integration das Gebot der Stunde. Beim Thema Zuwanderung geht die Koalition viel zu weit, beim Thema Integration bleibt sie zu weit hinter dem zurück, was richtigerweise schnell getan werden müßte.

Nun bestreiten Sie, daß dieser Gesetzentwurf zu einer Ausweitung bei der Zuwanderung führen würde. Sie haben aber keine einzige Gruppe von Ausländern genannt, die nach geltendem Recht kommen, nach zukünftigem Recht aber nicht mehr kommen kann. Das können Sie auch nicht, Herr Bürsch, weil es eine solche Restriktion in Ihrem Gesetzentwurf gar nicht gibt. Jeder Ausländer, der nach geltendem Recht in die Bundesrepublik Deutschland kommen kann, kann es auch nach dem künftigen. Es gibt keinerlei Beschränkungen.

Es gibt aber zahlreiche Bestimmungen in dem Gesetzentwurf, die zwangsläufig zu einer Ausweitung der Zuwanderung nach Deutschland führen würden ...

Der Familiennachzug nach Deutschland, der ohnehin schon einen großen Umfang aufweist, wird nicht reduziert, sondern ausgeweitet. Es gelten neue Schutzmechanismen bei der Aufnahme von Flüchtlingen aus humanitären Gründen. Die Zuwanderung im Rahmen des so genannten Auswahlverfahrens nach Paragraph 20 aus rein demographischen Gründen zur Erhöhung der Bevölkerungszahl soll ohne Nachweis eines Arbeitsplatzes möglich sein. Und da sagen Sie, das führe zu einer Begrenzung der Zuwanderung?

Herr Schily wird in seinem Beitrag nachher bestimmt das Gegenteil behaupten.

(Volker Beck [Köln] [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Weil er das Gesetz kennt!)

Ihre Aussage, Herr Schily, wir sollten aus demographischen Gründen zu einer neuen Zuwanderung im Auswahlverfahren kommen, Sie wollten diese Vorschrift aber acht oder zehn Jahre lang nicht anwenden - das glauben wir Ihnen nicht.

(Beifall bei der CDU/CSU)

Natürlich haben wir eine demographische Entwicklung mit Besorgnis erregenden Folgen. Wer will das bestreiten? Unserer Überzeugung nach haben wir allerdings nicht die viel zitierte Überalterung der Gesellschaft, sondern eher eine Unterjüngung.

(Lachen bei der SPD)

Wir haben nicht zu viele ältere Mitbürger, in Deutschland werden zu wenige Kinder geboren.

(Beifall bei der CDU/CSU)

Deswegen ist die demographische Entwicklung ein Appell für eine bessere Familienpolitik, so daß Deutschland ein kinderfreundliches Land wird und kein Appell für mehr Zuwanderung nach Deutschland.

(Beifall bei der CDU/CSU - Dr. Michael Bürsch [SPD]: Dieser Spruch wird in die Geschichte eingehen: Bosbach beklagt die Unterjüngung der Gesellschaft!)

Herr Kollege Bürsch, Sie haben gerade die Agenda 2010 angesprochen. Ein Blick ins Internet verschlägt einem glatt die Sprache, wenn man sich einmal anschaut, was die Bundesregierung der Bevölkerung bezüglich der Agenda 2010 dort glauben machen will. Zur Agenda 2010 heißt es in der offiziellen Verlautbarung der Bundesregierung: Es gibt in Deutschland 1,5 Millionen offene Stellen, die nicht besetzt werden können.

(Dr. Michael Bürsch [SPD]: Das sagt die Wirtschaft!)

Das beeinträchtige die wirtschaftliche Situation unseres Landes, weswegen wir dieses Zuwanderungsgesetz bräuchten.

(Dr. Michael Bürsch [SPD]: Das sind Zahlen aus der Wirtschaft, Herr Kollege!)

Die Bundesanstalt für Arbeit weiß von diesen offenen Stellen allerdings nichts.

(Dr. Michael Bürsch [SPD]: Aber die deutsche Wirtschaft!)

Sie sollten dort die Adressen, unter denen sich diese offenen Stellen befinden, angeben. Die Bundesanstalt für Arbeit sagt, daß sich 5,3 Millionen Arbeitsuchende darum bemühen, 419.000 freie Stellen zu besetzen. Das sind taufrische Zahlen; die Druckerschwärze ist noch nicht trocken.

In welchem Land leben Sie eigentlich? Die Situation auf dem deutschen Arbeitsmarkt ist so dramatisch wie niemals zuvor in der Nachkriegsgeschichte. Im April dieses Jahres hatten wir über 400.000 Arbeitslose mehr als im April des vergangenen Jahres. Jeden Tag - einschließlich Samstag und Sonntag - machen 120 Betriebe in Deutschland pleite. Jeden Tag gehen Hunderte von Arbeitsplätzen verloren. Der Anteil der Ausländer an den Arbeitslosen ist doppelt so hoch wie ihr Anteil an der Bevölkerung. Der Anteil der Ausländer an den Sozialhilfeempfängern ist dreimal so hoch wie ihr Anteil an der Bevölkerung.

(Sebastian Edathy [SPD]: Woran liegt das Ihrer Meinung nach? An der fehlenden Qualifikation?)

In Berlin sind über 40 Prozent der Bevölkerung türkischer Herkunft, die sich im arbeitsfähigen Alter befindet, arbeitslos. Glauben Sie ernsthaft, daß Sie diese Probleme mit mehr Zuwanderung oder mit diesem Gesetzentwurf lösen können? Sie werden die Probleme weiter verschärfen und nicht lösen.

(Beifall bei der CDU/CSU) n

Plenum: Hier diskutieren unsere Volksvertreter
 
     
     
 
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