|
Nach neuesten Zahlen, die von der Schwangerenhilfsorganisation "Pro Leben" veröffentlicht wurden (www.pro-leben.de), werden heute etwa 20 Prozent der Abtreibungen in Deutschland mit der Pille Ru 486 (Mifegyne) durchgeführt. Wenn man wie "Pro Leben" davon ausgeht, daß in der Bundesrepublik jährlich 400.000 Abtreibungen legal und illegal durchgeführt werden, und legt man bei Mifegyne die durch das Statistische Bundesamt veröffentlichte Zahl von 130.000 erfaßten Abtreibungen zugrunde, sind dies knapp 30.000 legalisierte Kindstötungen durch die Abtreibungspille, in bezug auf die Dunkelziffer jedoch 80.000.
Die Problematik der Abtreibung durch die Pille liegt einmal darin, daß es sich hierbei um ein tödliches Gift handelt, das nicht nur das Kind tötet, sondern auch die Mutter schädigt, und zum anderen darin, daß sowohl die Abtreibungspille Ru 486 als auch einzelne ihrer Wirkstoffe - wie Recherche n unserer Zeitung ergaben - nicht nur unter ärztlicher Aufsicht verabreicht werden, sondern durch Medika- mentendealer wie Drogen unter der Hand verkauft, gemischt und gehandelt werden.
Die Wirkstoffe von Ru 486 verursachen bei den Frauen, die zur Kindstötung entschlossen sind, mitunter ein Kreislaufversagen, das zum Tode führen kann. Die verabreichte Dosis des in Mifegyne enthaltenen Anti-Hormons verursacht psychische Langzeitschäden, die nur schwer durch Psychopharmaka auszugleichen sind. Nachdem die Mutter die Abtreibungspille geschluckt hat, erlebt sie neben den Vergif-tungserscheinungen des eigenen Leibes auch den Todeskampf des Kindes im Mutterleib, der bis zu drei Tagen dauert. Oft, so die Erfahrungsberichte von Ärzten, wollen die Frauen dann die Abtreibung rückgängig machen, was nicht möglich ist, und verfallen in Panik. Dieser erlebte Tötungsprozeß führt nach "Pro Leben" zu irreparablen Deformierungen der weiblichen Psyche. Zudem sei der Druck vieler Männer auf Frauen, eine Abtreibung vorzunehmen, mit der Einführung dieses Mittels gestiegen.
Straffrei ist die Verwendung von Mifegyne nur stationär, unter ärztlicher Aufsicht sowie nach den Regelungen der Indikation dann, wenn eine Beratung stattgefunden hat und diese nachgewiesen werden kann. Nach aktueller Gesetzes- und Verfassungslage ist Abtreibung in bezug auf Artikel 1 des Grundgesetzes grundsätzlich verboten. Die Indikationsregelungen beziehen sich auf eine Behinderung des Kindes, welche diesem später keine Überlebensmöglichkeit gäbe (medizinische Indikation), oder auf Vergewaltigungen.
Die katholische Kirche, allen voran Kardinal Joachim Meissner, verurteilt die Verwendung von Mifegyne als Tötungsmittel, das sicher kein Medikament ist, da es menschliches Leben mordet. Zudem ist die Abtreibung von wahrscheinlich oder angeblich behinderten Kindern eine moderne Methode der Euthanasie. Mit diesem Wort bezeichnete man im Dritten Reich die Ermordung geistig Behinderter. K. P. Gerigk |
|