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Es ist paradox: Deutschland steuert wegen des Geburtenmangels auf eine schwere demographische Krise zu, doch gleichzeitig gewährt der Staat pro Jahr Zuschüsse für über 100.000 Abtreibungen. Mit mehr als 40 Millionen Euro Steuergeldern finanzierten die Sozialministerien der Bundesländer 2002 die Durchführung von Schwangerschaftsab-
brüchen. Nach den gesetzlichen Bestimmungen soll dabei eine finanzielle Bedürftigkeit der abtreibungswilligen Frau geprüft werden. Nur wenn ihr Einkommen (ohne das des Mannes) unter der Grenze von 912 Euro monatlich liegt, muß der Staat zahlen.
In der Praxis ignorieren die Behörden den Gesetzestext weitgehend, denn die Bedürftigkeit wird kaum geprüft. Die Abtreibungskosten, von den Krankenkassen vorfinanziert, übernimmt damit in den meisten Fällen der Steuerzahler. Zwischen 80 und 90 Prozent beträgt durchschnittlich die Förderquote. An der Spitze liegen die nördlichen Bundesländer Niedersachsen (96 Prozent), Nordrhein-Westfalen (94 Prozent) und Schleswig-Holstein (92,6 Prozent). Im Vergleich eher gering ist dagegen die Quote in Bayern, wo "nur" 63,5 Prozent der Abtreibungen von den Sozialämtern gezahlt werden.
"Ist der Staat zu freigiebig mit der finanziellen Unterstützung der Tötung
potentieller Staatsbürger", fragte vor kurzem die Frankfurter Allgemeine Zeitung. Die CSU hat jetzt die Initiative ergriffen: Bayerns Sozialministerin Christa Stewens und der Münchner Bundestagsabgeordnete Johannes Singhammer forderten ein Ende der Abtreibung auf Staatskosten. "Es ist skandalös, daß Geld für Kinderspielplätze fehlt, aber für die Abtreibung vorhanden ist", beklagte Frau Stewens. Und weiter: "Nach der klaren Aussage des Bundesverfassungsgerichts ist die Übernahme der Kosten von Schwangerschaftsabbrüchen aus Steuergeldern grundgesetzwidrig."
Kritik kam dagegen von der SPD. Deren Sozialexperte Fritz Schösser wies Forderungen nach einer Änderung des geltenden Abtreibungsrechts zurück: "Jetzt versuchen diejenigen, die schon immer gegen eine staatliche Regelung waren, durch die Hintertür einen neuen Vorstoß."
Der CSU-Abgeordnete Singhammer hingegen betonte, der Staat müsse bessere Rahmenbedingungen für Familien schaffen, "anstatt praktisch unbegrenzt Abtreibungen zu bezahlen". Die finanzielle Lage vieler Familien mit Kindern sei bedenklich. "Schon über eine Million Kinder leben in Sozialhilfehaushalten."
Auf Nachfrage erklärte Singhammer, er sei in der Presse falsch zitiert worden: "Abgetriebene Kinder fehlen uns nicht in erster Linie als Konsumenten. Ich habe nur gesagt, daß es neben der ethischen Dimension der Abtreibung, um die es mir vorrangig geht, auch ein wirtschaftliches Problem gibt, das aber nachgeordnet ist." Forschungsinstitute gingen davon aus, so Singhammer, daß das Wachstum in Deutschland wegen des Geburtenschwunds um 0,6 Prozent jährlich hinter seinem Potential zurück-bleibe.
Das Ausmaß der staatlichen Subventionierung der Abtreibungen kam erst Ende letzten Jahres durch eine parlamentarische Anfrage des CDU-Abgeordneten Hubert Hüppe ans Licht. Auch Singhammer hat sich an die Bundesregierung gewandt, die ihm bestätigte, daß in den letzten fünf Jahren 197 Millionen Euro Steuergelder für Abtreibungen geflossen sind.
Hüppe und Singhammer haben mit ihren Nachforschungen Tatsachen aufgedeckt, die auch von erheblicher juristischer Brisanz sind. Denn nach dem Urteil des Karlsruher Bundesverfassungsgerichts (BVG) vom 28. Mai 1993 sind Abtreibungen in Deutschland nach wie vor rechtswidrig, wenn auch nicht strafbar. Der Staat beteiligt sich also massiv an der Finanzierung einer rechtswidrigen Handlung. Dies geschieht nicht bloß in Ausnahmefällen, wie Hüppe ermittelt hat. Fast immer trägt der Staat - also die Steuerzahler durch ihre Zwangsabgaben - die Kosten für die Tötung ungeborener Kinder in Deutschland.
"Lange Zeit hat keine Partei das Thema Abtreibungen angefaßt, da sie alle eine unangenehme Diskussion vermeiden wollten", beschreibt Manfred Libner, Geschäftsführer der Christdemokraten für das Leben (CDL), die Schwierigkeiten seines Verbandes. Die moralische Fragwürdigkeit von Abtreibungen errege in Deutschland nur eine Minderheit, glaubt Libner. Doch in Zeiten der Kürzungen im Gesundheitswesen fragten die Bürger sich, warum der Staat Abtreibungen voll bezahle, wenn gleichzeitig von Krankenversicherten schmerzhafte Einschnitte verlangt werden. "Über die Kostenfrage drängt der Skandal jetzt in die öffentliche Diskussion", so Libner. "Die CDL hofft, daß den Worten auch Taten folgen, etwa eine Bundesratsinitiative."
Obwohl nun über die Finanzierung von Schwangerschaftsabbrüchen gestritten wird, vermeidet die Politik bislang, den Zusammenhang zwischen hohen Abtreibungsraten und demographischer Krise anzusprechen. Laut den Zahlen des Statistischen Bundesamts gab es 2002 rund 130.000 registrierte Abtreibungen. Die Dunkelziffer liegt trotz der Meldepflicht erheblich höher, meinen Experten. "Ich gehe davon aus, daß es bis zu 300.000 Abtreibungen in Deutschland pro Jahr sind", schätzt Singhammer. Stellt man diesen Abtreibungen die geringe Zahl von knapp 720.000 Geburten pro Jahr gegenüber, zeigt sich die Bedeutung der Problematik. "Wenn es uns nur gelänge, etwa 100.000 ungeborene Kinder zu retten und ihnen die Eintrittskarte für das Leben zu schenken," hofft Singhammer, "dann wäre unser demographisches Problem zwar nicht gelöst, aber wir stünden deutlich besser da." Pli
Fordern ein Umdenken: Der Münchner Bundestagsabgeordnete Singhammer und Bayerns Sozialministerin Stewens Fotos (2): Das Parlament |
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