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Wenn alle Welt von der Regierung der Bundesrepublik Deutschland mit einem Fingerschnippen Wiedergutmachungen, Entschädigungen oder wie immer man Reparationszahlungen aus der Zeit des Zweiten Weltkrieges sonst bemänteln mag, einfordern kann, warum dann nicht auch Griechenland?
Das dürfte sich ein cleverer Athener Anwalt gedacht haben, als er sich aufmachte, Nachkommen von im Kriege von deutschen oder italienischen Truppen hingerichteten Partisanen zu suchen, für die er Wiedergutmachungsforderungen an den deutschen Staat stellte. Seinem Fleiß ist es zu verdanken, daß er so viele Betroffene fand, bis eine Forderung von 85 Millionen DM zusammengekommen war. Dann verklagte er Berlin auf Zahlung. Nun gibt es einen international en Grundsatz, genannt "Staaten-Immunität", wonach ein Staat nicht von den Gerichten eines anderen Staates belangt werden darf. Auf dieses juristische Argument stützte sich die Bundesregierung und blieb untätig, war aber guten Mutes, daß der Anwalt scheitern werde.
Das war ein Irrtum. Schon in der ersten Instanz wurde Berlin von einem griechischen Gericht verdonnert, an die von dem Anwalt vertretenen Mandanten 58 Millionen Mark Wiedergutmachung zu zahlen, die Angehörige im Krieg als Partisanen oder als Opfer von deutschen Repressalien verloren hatten. In der plakativen Sprache unserer Medien nennt man solche Sühnemaßnahmen für Partisanenüberfälle "Waffen-SS-Massaker" und die Toten "Nazi-Opfer". Da wagt niemand zu widersprechen.
Nachdem ein griechisches Gericht in der ersten Instanz dem Anwalt recht gab, mußte sich die Bundesregierung notgedrungen zu Aktivitäten aufraffen, um die Forderung von 58 Millionen Mark zurückzuweisen. Sie ging in die Berufung. Damit fielen die Juristen des Auswärtigen Amtes auf den Bauch.
Das Athener Landgericht hat entschieden, daß der Urteilsspruch rechtens war und daß der Kläger sogar deutsche Liegenschaften in Griechenland zwangsversteigern lassen kann. Offiziell hat Joschka Fischers Auswärtiges Amt Härte demonstriert. Deutschland denke nicht daran, die unberechtigten Reparationsforderungen zu erfüllen, wurde verlaut- bart. Man verließ sich nur auf juristische Argumentation.
Der griechische Anwalt hat, um seine 58 Millionen Mark einzutreiben, einen Gerichtsvollzieher aktiviert, der am 12. September drei deutsche Einrichtungen pfänden soll, die dann versteigert werden, nämlich das Deutsch Archäologische Institut, das Goethe-Institut und die Deutsche Schule in Athen. Ist man damit durch, dann warten schon Dutzende ähnlicher Klagen vor griechischen Gerichten, so daß wohl nicht nur die deutschen Archäologen und deutsche Schulkinder kein Dach mehr über dem Kopf haben, sondern daß dann auch der deutsche Botschafter seine Geschäfte von einem Campingwagen aus erledigen muß. Was ist nun mit der immer wieder verbreiteten offiziellen Auffassung, Reparationsforderungen sollen erst im Rahmen eines Friedensvertrages geregelt werden, wobei dann auch auf den Tisch kommt, was die Siegermächte bereits bekommen haben (Demontagen, Annexionen, beschlagnahmte Patente und deutsche Firmen im Ausland usw.)? Zum anderen – und dieser Aspekt wird von deutscher Seite unerwähnt gelassen – handelt es sich bei Zivilisten, die als Partisanen oder im Rahmen von Sühnemaßnahmen erschossen wurden, keineswegs um Opfer völkerrechtswidriger Maßnahmen. Jede Besatzungsmacht hatte das Recht, sie zu erschießen.
Die Bundesregierungen aber duckten sich stets, wenn Vorwürfe aus der Zeit des Krieges erhoben wurden. Man verläßt sich auf juristische Formalien und verhält sich völlig anders als die Reichsregierung nach 1918, als Friedrich Ebert Reichspräsident war. Damals wurden bereits ganz ähnliche Vorwürfe erhoben. Die Reichsregierung berief prominente Wissenschaftler, um die Anschuldigungen zu prüfen und gegebenenfalls energisch zurückzuweisen, und hatte fast alle Parteien der Republik auf ihrer Seite.
Auf solche Ideen sind die Bundesregierungen noch nie gekommen. Sie zogen und ziehen den Kopf ein und zahlen was verlangt wird. So schreitet aber die Auspowerung Deutschlands immer weiter ungehindert fort. Wolfgang Mönkeberg
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