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Antidiskriminierungsbüro

 
     
 
In Baden-Württemberg wurden 1997 zwei sogenannte Antidiskriminierungsbüros eingerichtet. Diese Einrichtungen sollen Hilfe und Beratung bieten, wenn sich Menschen aufgrund ihrer Hautfarbe, ihrer ethnischen, nationalen oder religiösen Zugehörigkeit diskriminiert fühlen. Obwohl auch Deutsche immer wieder von Diskriminierung durch Ausländer betroffen sind, hat Landesjustizminister Ulrich Goll mit der Einrichtung der Büros ausdrücklich nur die Hoffnung verbunden, daß durch sie ein Beitrag zu mehr Sensibilität gegenüber Ausländern geleistet wird. Am Geld wurde daher nicht gespart.

In Stuttgart gingen zunächst zwei haupt- und zwanzig ehrenamtliche Mitarbeiter in eigens angemieteten Räumlichkeiten den Beschwerde
n nach. Im Rahmen des Europäischen Jahres gegen Rassismus hat die EU-Kommission zugesagt, die veranschlagten Kosten von jährlich zunächst etwa 160 000 DM über zwei Jahre hinweg zur Hälfte zu übernehmen. Die anderen 50 Prozent werden zu 30 Prozent aus Mitteln der Bundesanstalt für Arbeit, aus einem zehnprozentigen Zuschuß der Landeshauptstadt sowie aus Mitteln von "Ausländischen Mitbürgern in Baden-Württemberg" finanziert.

Ein halbes Jahr nach der Eröffnung der Büros wurde bilanziert: In Stuttgart mit einem Ausländeranteil von über 25 Prozent – dies sind ca. 130 000 Menschen – waren von den beiden haupt- und 32 ehrenamtlichen Mitarbeitern rund 130 Beschwerden bearbeitet worden. Statistisch betrachtet hat sich jeder 1000. Ausländer wegen einer vermeintlichen Diskriminierung beschwert. Jede der 34 Kräfte im Stuttgarter Büro hat demzufolge in sechs Monaten insgesamt vier Beschwerden entgegengenommen. In Esslingen gingen 75 Beschwerden ein. Allerdings habe nach Ansicht der Mitarbeiter nur jede zweite Beschwerde etwas mit wirklicher Diskriminierung zu tun gehabt. In den anderen Fällen hätten Ausländer "subjektiv" nur diverse Gefühle reklamiert.

Ein Jahr später forderten die Republikaner weitere Aufklärung: Wie sich der Antwort des Justizministers entnehmen läßt (DS 12/2505), entzieht sich das Wirken der Büros offenbar der Kenntnis durch die Landesregierung. Ende März 1998 konnte der Minister nur auf Zahlen zurückgreifen, die aus dem Vorjahr stammten. Die Antwort auf sechs von acht Fragen war unbrauchbar. Auch die Frage, in wie vielen Fällen sich Ausländer gemeldet hätten, die sich von anderen Ausländern diskriminiert gefühlt hätten, ließ die Regierung genauso unbeantwortet wie die Kostenfrage. Dazu ein Rechenexempel: Bei Kosten für das Stuttgarter Büro von 160 000 DM im Jahr ergeben sich für 65 begründete Beschwerden in sechs Monaten 1230 DM – je Vorgang !

 

 
     
     
 
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