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Es hätte schlimmer kommen können

 
     
 
Nach jahrelangen Auseinandersetzungen haben sich nun die Linksparteien Grüne und SPD durchgesetzt: Am 1. Januar 2005 soll ein "Zuwanderungsgesetz" gelten, auf das sich die Berliner Regierungskoalition mit der CDU/CSU und der FDP geeinigt hat. Es hat die Folge, daß nunmehr Deutschland offiziell zum Einwanderungsland erklärt wird.

Die Diskussion über ein solches Gesetz war von den linken Gruppierungen vom Zaun gebrochen worden. Man wollte damit die Tore nach Deutschland für die Mühseligen und Beladenen der Welt aufstoßen, damit so rasch wie möglich aus den Deutschen ein multikulturelles Mischvolk werde. Die CDU/CSU wehrte zunächst ab, obgleich unter ihren verschiedenen Bundesregierungen jahrzehntelang ein Strom von Ausländern meist unkontrolliert ins Land gedrungen war. Dann aber konnte endlich ein Anwerbestopp für Arbeitskräft
e durchgesetzt werden.

Falls am 30. Juni der neue Gesetzentwurf den Vermittlungsausschuß passiert hat, wird der Gesetzestext endlich der Öffentlichkeit bekanntgegeben. Immerhin gibt es seit kurzem eine offiziöse Zusammenstellung der Regelungen. Ihr kann man entnehmen, daß im großen ganzen die Bedenken, die bereits in der Folge 23 deraufgrund der bis dahin durchgesickerten Tatsachen geäußert wurden, weiterhin gelten. Doch ist immerhin zu erkennen, daß sich in manchen Punkten die CDU/CSU durchgesetzt hat. So bleibt der Anwerbestopp für Arbeitskräfte aus Nicht-EU-Ländern erhalten, wenn auch das neue Gesetz ermöglicht, Türen aufzustoßen für Qualifizierte, denen von Anfang an der Daueraufenthalt in Deutschland gewährleistet wird; sie können sofort eine Niederlassungserlaubnis für sich und ihre Familienangehörigen erhalten. Das gilt auch für Selbständige, sofern sie mindestens eine Million Euro in Deutschland zu investieren gedenken und mindestens zehn Arbeitsplätze schaffen. Studenten können bis zu einem Jahr nach ihrem Abschluß in Deutschland bleiben, um sich hier einen Arbeitsplatz zu suchen.

Dieser Punkt ist bedenklich. Eine nicht geringe Zahl von ausländischen Studierenden aus Entwicklungsländern sollte eigentlich, so der Grundgedanke, in Deutschland fit gemacht werden, damit sie dann in ihren Heimatländern durch Anwendung ihrer erworbenen Fachkenntnisse zu deren Entwicklung beiträgt. Macht man ihnen den Weg, in Deutschland zu bleiben, leicht, dann gehen damit die hochqualifizierten jungen Frauen und Männer ihren eigenen Heimatländern verloren. Offensichtlich sind diese Folgen nicht bedacht worden.

Nicht- und Geringqualifizierte dürfen im EU-Ausland nicht für den deutschen Arbeitmarkt angeworben werden, was sicherlich im Interesse mancher Wirtschaftsführer gelegen hätte, die so billige Arbeitskräfte zu gewinnen hofften. Der Anwerbestopp gilt auch für Qualifizierte, also für eine Art Mittelschicht, doch gibt es dafür Ausnahmeregelungen, wenn in Einzelfällen ein öffentliches Interesse für deren Beschäftigung in Deutschland besteht. Wer dieses Interesse definiert, ist fraglich. Manchen Arbeitgebern erscheint es einfacher, Leute, die im Ausland ausgebildet wurden, einzustellen, als selber junge Deutsche auszubilden.

Massiv durchgesetzt haben sich die linken Kräfte unter dem Schlagwort "Humanitäre Zuwanderung". Während es die CDU/CSU zunächst abgelehnt hat, Asylersuchen von Ausländern anzuerkennen, die nicht politisch verfolgt worden sind, sondern nach Deutschland wollen, weil in ihren Heimatländern Homosexualität diskriminiert wird, können Schwule nun in Deutschland mit ihrer Anerkennung als Asylanten rechnen. Bekanntlich wird in islamisch regierten Ländern Homosexualität verfolgt. Auch können sich nunmehr junge Frauen, die sich nicht der barbarischen Sitte der Beschneidung unterwerfen wollen, etwa aus den afrikanischen Regionen, bei uns als Verfolgte in Sicherheit bringen. Hier hat die CDU/CSU nachgegeben, obgleich sie noch vor wenigen Jahren lautstark solche Regelungen ablehnte.

Ebenfalls unterlagen die Christdemokraten bei der Regelung des Kindernachzuges. In Deutschland lebende Ausländerfamilien können ihre Kinder bis zu deren 18. Lebensjahr nach Deutschland holen, obwohl sie keine Chance mehr haben, die deutsche Sprache so zu erlernen, daß ihre Kenntnisse zur Berufsausbildung und -ausübung ausreichen. Die Jugendlichen, das zeigt die Erfahrung der letzten Jahrzehnte in Deutschland, fallen in den allermeisten Fällen ihr Leben lang den Sozialsystemen zur Last und gleiten nicht selten in die Kriminalität ab. Die CDU/CSU wollte eine deutliche Herabsetzung des Alters jener nachgeholten Kinder beziehungsweise der später nach Deutschland geholten Bräute, hat sich damit aber nicht durchgesetzt.

Während die beiden Parteien der Mitte der Integration, also dem Sich-Einfügen der Ausländer in die deutsche Kultur, den Vorzug vor der Neuzuwanderung gaben, bestimmt das neue Gesetz, daß Neuzuwanderer einen Anspruch auf die Kursteilnahme etwa für die deutsche Sprache haben, nicht aber daß sie dazu verpflichtet sind. So jedenfalls kann man eine windelweiche Formulierung deuten, daß Ausländer, die nicht an Integrationskursen teilnehmen, mit Leistungskürzungen aus dem deutschen Sozialsystem zu rechnen haben. Die Kosten für solche Kurse wird der Bund übernehmen; sie werden geschätzt auf 188 Millionen Euro jährlich für Neuzuwanderer sowie auf weitere 76 Millionen Euro für bereits in Deutschland lebende Ausländer. Zwar sollen die Kursteilnehmer "nach ihrer finanziellen Leistungsfähigkeit durch Eigenbeiträge zur Finanzierung beitragen", doch kann man sich vorstellen, daß dabei nicht viel herauskommt.

Einen großen Raum nehmen Sicherheitsaspekte ein. Es wird festgelegt, daß ausländische Schleuser nach einer Verurteilung zu einer Freiheitsstrafe ohne Bewährung sofort ausgewiesen werden sollen. Ebenso ergeht es Ausländern, die einer Vereinigung angehören oder angehört haben, die den Terrorismus unterstützt, sowie Leitern verbotener Vereine. Es wird eine "Ermessensausweisung" ins Auge gefaßt für "geistige Brandstifter", womit "Hetzer in Moscheen" gemeint sind. Bevor ein EU-Ausländer die Zulassung zur Niederlassung bekommt, soll bei den Verfassungsschutzbehörden angefragt werden, ob es über ihn Erkenntnisse gibt.

Ein großes Problem werden auch in Zukunft Ausländer bilden, die in Deutschland Asyl beantragen mit der Behauptung, sie würden in ihrem Heimatland aus politischen, religiösen oder geschlechtsspezifischen Gründen verfolgt. Man traut sich immer noch nicht an die Reform des entscheidenden Grundgesetzartikels heran. Jeder, der beim Betreten deutschen Bodens angibt, er wolle Asyl, erhält jetzt einen befristeten Aufenthaltstitel, "der nach drei Jahren zu einer Verfestigung führen kann". Sie ist dann verbunden mit dem ungehinderten Arbeitsmarkzugang.

Ausgeschlossen von Asylgewährung sind solche Leute, die zunächst nicht als politisch Verfolgte anerkannt wurden, dann aber erst in Deutschland selbst "Nachfluchtgründe" konstruieren, etwa indem sie sich öffentlich gegen ihre heimatliche Regierung wenden und daraufhin mit Verfolgung rechnen müssen, falls sie zurückkehren. Unerlaubt eingereiste Ausländer, die keinen Asylantrag stellen, und das sind Hunderttausende, sollen zwar abgeschoben werden, doch muß man sie erst einmal fassen. Dann sollen sie vor der Entscheidung über die Festsetzung der Abschiebung oder die Erteilung einer Aufenthaltsgenehmigung auf die Bundesländer verteilt werden, was den Kohl nicht fett macht. Weiterhin ungeklärt bleibt die Frage, was man mit abgelehnten Asylbewerbern macht, die sich weigern, ihr Herkunftsland zu nennen, und demzufolge in Deutschland bleiben; auch von ihnen gibt es Zigtausende.

Das Gesetz wird eine Reihe von Regelungen enthalten, deren Anwendung Ermessensfrage ist. Andere Fälle, wie etwa das viel zu hohe Alter von nach Deutschland nachgeholten Familienangehörigen, schlagen eindeutig zuungunsten Deutschlands zu Buche und werden trotzdem beibehalten.

Alles in allem hätte es schlimmer kommen können. Nun muß man darauf vertrauen, daß nach einem Regierungswechsel in Berlin Regelungen gefunden werden, die eher den deutschen Interessen dienen.

Probleme der Zuwanderung: Schon die Kinder sind betroffen.
 
     
     
 
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