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Herzlich willkommen im deutschen Sozialsystem

 
     
 
Zum 1. Mai kommen fünf osteuropäische Länder in die Europäische Union. Die bundesdeutsche Ostgrenze ist also dann nicht mehr EU-Grenze, sondern überhaupt keine Grenze mehr, weil es sich um ein einheitliches europäisches Binnenland handelt.

Die EU ist nämlich nicht nur gemeinsamer Wirtschaftsraum, sondern garantiert auch die freie Niederlassung aller Staatsangehörigen aller Mitgliedsstaaten in den Hoheitsgebieten aller anderen Mitglieder (Art. 52 EG-Vertrag). Damit haben 60 Millionen neue EU-Bürger das Recht, sich überall niederzulassen, wo sie wollen oder wo es ihnen besser geht als zu Hause.

In den Beitrittsländern haben wir durchschnittliche Arbeitslos
enquoten von 20 Prozent. Mehr als zehn Millionen neue EU-Bürger haben also zu Hause keine Arbeits- und Existenzchance. Viele von ihnen werden auf die Idee kommen, westwärts zu ziehen, um bessere Lebensbedingungen und Existenzchancen zu suchen. Sie dürfen zwar in Deutschland nicht ohne spezielle Genehmigung Arbeit aufnehmen, sich jedoch unbeschränkt hier aufhalten und ihren ständigen Wohnsitz nehmen (Art. 8 a EG-Vertrag).

Die EU-Verfassung geht in diesem Sinne von einer "Unionsbürgerschaft" aus (Art. 8 EG-Vertrag), nach welcher grundsätzlich alle EU-Bürger gleiche Rechte und Pflichten haben, aber auch gleich behandelt werden müssen.

Wenn also ab 1. Mai Polen oder Tschechen oder Letten, die zu Hause keine Berufschance haben, nach Deutschland einwandern, dürfen sie daran nicht gehindert werden, ihren ständigen Aufenthalt nach Deutschland zu verlegen. Wer aber in der Bundesrepublik als EU-Bürger seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat und hilfsbedürftig ist, dem stehen grundsätzlich Ansprüche auf Sozialleistungen nach dem Sozialgesetzbuch II zu, auch wenn man die Arbeitsgenehmigung nicht hat.

Zwar sieht das Hartz-IV-Gesetz vor, daß Ausländer mit Aufenthalt in Deutschland nur dann sozialhilfeberechtigt sind, wenn ihnen "die Aufnahme einer Beschäftigung erlaubt ist oder erlaubt werden könnte". Dieses Gesetz tritt aber frühestens 2005 in Kraft. Im übrigen würde eine Einschränkung der Sozialhilfe gegen das EU-Recht der Gleichheit verstoßen und wohl vom Europäischen Gerichtshof als rechtswidrig erklärt werden. Schon früher haben nämlich in zwei Urteilen die Europarichter 1998 und 2001 Angehörigen anderer EU-Mitgliedsstaaten grundsätzliche Ansprüche auf soziale Leistungen eines anderen Landes zuerkannt, sogar wenn sie dort keine förmliche Aufenthaltserlaubnis hatten (Sala-Urteil vom 12. Mai 1998) oder wenn ein Europa-bürger sein Existenzminimum einforderte (Grzelczyk-Urteil vom 20. September 2001).

Schon jetzt steht also fest, daß ein Sozialhilfetourismus aus den armen EU-Beitrittsländern ab 1. Mai nicht nur möglich, sondern auch für die Armen dieser Länder attraktiv ist, weil sie in den reicheren Ländern damit Sozialleistungsansprüche erwerben können.

Schon in den letzten 20 Jahren haben sich Armeen von Armen aus der Welt aufgemacht, um aus ihrer Existenznot in das Sozialparadies einzuwandern. Das Schlupfloch war millionenfacher Asylbetrug. Wer einmal den Boden des deutschen Sozialparadieses erreicht hatte, war zumindest für einige Jahre versorgt, konnte auch nach Ablehnung längster Asylprozesse mit schließlicher Duldung und dadurch mit Dauerunterstützung in Deutschland rechnen. Niemand braucht in Deutschland zu hungern oder zu frieren, selbst wenn er nicht arbeiten darf oder will.

Wenn sich also zum 1. Mai die Schleusen nach Osten öffnen und das Sozialparadies Deutschland für alle neuen EU-Bürger frei zugänglich wird, ist es nur eine Frage der Information, wann sich Armeen der Armen aus dem Osten ins gelobte Sozialland Deutschland in Bewegung setzen, um hier ihren Aufenthalt zu nehmen und dem deutschen Sozialsystem die weitere Sorge für ihre Existenz zu übertragen.

Was für die mehr als zehn Millionen arbeitslosen und existenzgefährdeten armen Menschen aus den Beitrittsländern als neue Existenzchance im deutschen Sozialsystem sofort möglich wird, wäre aber mittelfristig auch für weitere zehn bis 20 Millionen Arbeitskräfte aus den Beitrittsländern rentabel. Ihr Arbeitseinkommen liegt nämlich heute zum Teil bei einem Drittel oder der Hälfte dessen, was sie als Sozialeinkommen in Deutschland zu erwarten hätten, wenn sie bereit sind, ihren gewöhnlichen Aufenthalt nach Deutschland zu verlegen. Da sie von den bisher schon in Deutschland schwarz arbeitenden Kollegen hören, wie rentabel selbst bei Arbeitsverbot die Kombination von Sozialgrundleistung und zusätzlichen Schwarzarbeitseinkommen ist, werden vor allem die niedrig entlohnten Beschäftigten der Beitrittsländer eine Verbesserung ihrer Situation ebenfalls in Deutschland finden können und suchen.

Die Armutswanderung aus den Beitrittsländern vor allem nach Deutschland wird von den Instituten unterschiedlich geschätzt. Sie dürfte in den nächsten zehn Jahren zwischen sechs und zwölf Millionen Menschen ausmachen, je nachdem, wie schnell die Löhne und Sozialleistungen in den Beitrittsländern steigen.

Bisher hatten wir in Deutschland für die deutschen Arbeitnehmer soziale Höchstversorgung in der Welt. Dieses ursprünglich für die deutschen Arbeitnehmer gedachte Sozialsystem ist auf Betreiben der internationalen Großkonzerne vorsätzlich von der EU geöffnet worden, um die Sozialkosten der Konzerne in Europa zu nivellieren.

In einem Wasserturm kann Wasser für eine ganze Gegend gespeichert und ständig geliefert werden. Eine Wassersäule ist aber auf einem offenen See nicht haltbar. Sie läuft aus, sie nivelliert sich. So werden sich auch die gegenüber den armen EU-Ländern noch bestehenden Sozialvorteile in Deutschland nicht mehr halten lassen, weil sie von allen angestrebt werden, die weniger als deutsche Sozialleistungen verdienen. Zusätzlich fördern Gewerkschaften und Bundesregierung die Abwanderung deutscher Betriebe und Arbeitsplätze ins Ausland, so daß auch die Leistungsträ- ger des Sozial- systems immer weniger werden. Die Nachfrage nach Sozialleistungen steigt also, die Anbieter nehmen ab. Kohl hat in seiner Einfalt die Zahlmeisterfunktion Deutschlands für alle anderen europäischen Länder damit gerechtfertigt, daß "diesen geholfen werden muß, deutsches Wohlstandsniveau zu erreichen". Da er kein Ökonom war, konnte er nicht wissen, daß die Angleichung auch in Richtung griechischen, polnischen oder litauischen Wohlstandsniveaus möglich und sogar wahrscheinlich ist.

Ein Sonderproblem kommt dabei aus der Slowakei auf Deutschland zu: Denn dort lebt rund eine halbe Million Roma und Sinti schon seit Jahrzehnten überwiegend von der Sozialhilfe. Diese betrug bisher knapp 70 Euro monatlich pro Person, ist aber nun von der Slowakei auf 35 Euro pro Person herabgesetzt worden, um diese nicht integrierbare, besonders kriminalitätsintensive und häufig rebellierende Minderheit zur Westwanderung zu bewegen. Wer von diesen Roma und Sinti also ab 1. Mai bereit ist, nach Deutschland zu ziehen, kann hier mit dem Zwanzigfachen der Sozialhilfe rechnen, die er in der Slowakei zur Zeit bekommt, und die Roma und Sinti wissen auch, wie man sich auch sonst zusätzlich etwas beschafft. Die Slowakei wird also alles tun, um ihr ethnisches Roma-Problem an die reichen EU-Länder abzugeben, vor allem an Deutschland, zumal sie hier aus historischen Schuldgefühlen Vorzugsbehandlung genießen. Und wenn in drei Jahren auch noch mehr als eine Million rumänische Roma westwärts ziehen dürfen, wird die deutsche Bevölkerung wütend nach den politisch Schuldigen suchen, sie aber nicht mehr finden, weil sie bis dahin längst abgewählt und untergetaucht sind.

Der derzeitigen Bundesregierung sowie den Gewerkschaften ist der Vorwurf zu machen, daß sie nur an die Sicherung des Arbeitskartells gedacht haben - die Immigranten aus den Beitrittsländern dürfen in einer bis zu siebenjährigen Übergangszeit nicht ohne Genehmigung Arbeitsplätze bekommen -, daß sie aber an eine Sozialimmigration und deren Folgen nicht gedacht und dagegen nicht ebenfalls durch Übergangszeiten Vorsorge getroffen haben.

Wieder einmal haben Gewerkschaften und Bundesregierung die deutschen Leistungsträger betrogen, indem sie deren Leistungsertrag nicht nur an 16 europäische Länder als Transferleistung über EU-Subventionen verteilen, sondern auch an jeden, der aus diesen Ländern als Sozialimmigrant zu uns kommt.
 
     
     
 
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