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Flucht ins Unverbindliche

 
     
 
Dem vom Bauernverband der Vertriebenen (BVdV) herausgegebenen Organ "Das Vertriebene Landvolk/Der Vertriebene Bauer" können wir eine bemerkenswerte Änderung des regierungsoffiziellen Standpunktes entnehmen. Hatten die Regierungen Brandt und Kohl immer "die entschädigungslose Enteignung deutschen Eigentums und die Vertreibung der Deutschen als völkerrechtswidrig angesehen", wird jetzt diese Bewertung zwar beibehalten, aber mit dem ausdrücklichen Verzicht auf Geltendmachung dieser völkerrechtliche
n Ansprüche versehen.

Ein besonders makabres Spiel wird mit dem Lastenausgleichsgesetz getrieben, in dessen Präambel festgelegt war, daß "die Gewährung und Annahme von Leistungen keinen Verzicht auf die Geltendmachung von Ansprüchen auf Rückgabe des von den Vertriebenen zurückgelassenen Vermögens bedeutet".

Die im Zusammenhang mit dem "Zentrum gegen Vertreibungen" dem Bund der Vertriebenen (BdV) aufgenötigte Opfer-Täter-Debatte muß entschieden zurückgewiesen werden: Weder als Kriegsfolge noch durch die NS-Gewaltherrschaft in Polen und im damaligen Protektorat läßt sich die Vertreibung der Ost- und Sudetendeutschen begründen oder rechtfertigen. Frankreich hatte in sieben Jahrzehnten dreimal deutsche Truppen in seinem Land stehen, war ebenso der NS-Gewaltherrschaft ausgesetzt, hat aber nach dem Krieg weder das Saarland annektiert noch die Saarländer vertrieben. Polen und der Tschechischen Republik muß dieser Vergleich immer wieder vor Augen geführt werden.

Die Vertreibung der Ost- und Sudetendeutschen war Völkermord. Polen und die Tschechische Republik haften völkerrechtlich für Planung, Durchführung und konsequenten Abschluß der Vertreibung; sie schulden Wiedergutmachung.

Leider läßt die Stellungnahme des Bundesinnenministeriums solche Klarheit vermissen. Darin heißt es unter anderem: "Die entschädigungslose Enteignung deutschen Eigentums und die Vertreibung der Deutschen in den ehemaligen deutschen Ostgebieten infolge des Zweiten Weltkrieges haben alle Bundesregierungen stets als völkerrechts- widrig angesehen. Diese Bewertung hat sich nicht geändert. Sie ist den Regierungen unserer Nachbarstaaten bekannt. Diese vertreten jedoch eine abweichende Rechtsauffassung, die eine rechtliche Kausalität mit den deutschen Verbrechen und den Beschlüssen der Alliierten zur europäischen Nachkriegsordnung herstellt.

Da sich die Bundesregierung nicht zuletzt aber auch des großen Unrechts bewußt ist, das der von Deutschland begonnene Zweite Weltkrieg und der damit einhergehende nationalsozialistische Terror über eine Vielzahl von Menschen in Polen und anderen mittel- und osteuropäischen Ländern gebracht hat, verzichtet sie - unbeschadet der individuellen Rechte einzelner Vertriebener und im Interesse einer zukunftsgerichteten Ausgestaltung der bilateralen Beziehungen - darauf, gegenüber den Regierungen dieser Länder völkerrechtliche Ansprüche geltend zu machen.

Vor dem Hintergrund des Gebots, die bilateralen Beziehungen zu unseren Nachbarn zukunftsgerichtet auszugestalten, hat Bundesinnenminister Schily am 18. Mai 2002 beim Treffen der Sudetendeutschen Freundeskreis gefordert, die sogenannten Benesch-Dekrete aufzuheben. Zugleich hat er aber klargestellt, daß die Aufhebung dieser Dekrete gerade nicht zu irgendwelchen Entschädigungs- oder Rückübereignungsforderungen führen kann.

Im übrigen wurden mit dem Bundesentschädigungsgesetz sowie dem Lastenausgleichsgesetz schon vor Jahrzehnten innerstaatliche gesetzliche Grundlagen für eine Entschädigung der Vertriebenen geschaffen. Die Antragsfristen hierfür sind jedoch abgelaufen. Weitere Entschädigungszahlungen sind nicht vorgesehen."

Von Politikern unbeachtet: Seit nunmehr fünf Jahren protestieren sie jeden Sonnabend vor dem Schloß Bellevue, um auf die Ungleichbehandlung von SED-Tätern und deren Opfern nach dem Zusammenbruch des DDR-Regimes aufmerksam zu machen. Die Demonstranten, unter denen sich politisch Verfolgte, zu Unrecht Inhaftierte und Zwangsenteignete befinden, fordern Gerechtigkeit sowie angemessene SED-Opfer-Ehrenrenten. Doch ihr Ausharren wurde bisher in der Öffentlichkeit kaum gewürdigt. Von Politikerseite war bisher nur ein Lippenbekenntnis zu erhaschen, Anzeichen dafür, daß auch Taten folgen, sind nicht auszumachen. "Wenn in Berlin für 5,3 Millionen ermordete Juden ein Denkmal auf einem Areal von 20.000 Quadratmetern entsteht", merkt ein Demonstrant an, "müßte für 127.389.000 Todesopfer des Kommunismus (Lexikon der Völkermorde 1998) ein Denkmal errichtet werden auf einem 24mal so großen Areal."
 
     
     
 
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