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Die Regierung ist dabei, sic ein neues deutsches Wah volk nach ihrem Bilde zu formen. Seit alters her wird an Wahlkörperschafte herumgebastelt. Ob es die "Pairs-Schübe" im alten England oder die Ergänzunge der Kurfürsten- und Reichsfürstenbank beim "Immerwährenden Reichstag" in Regensburg waren, dem Machterhaltungsinteresse der Amtsinhaber fällt immer wieder etwa ein. Im Zeitalter des "one man, one vote", wo der Wahlkörper das ganz Staatsvolk umfaßt, können solche Manipulationen allerdings verheerende und unabsehbar Wirkungen hervorbringen.
Der vom Bundesinnenminister vorgelegte Entwurf eines "Ersten Gesetzes zur Refor des deutschen Staatsangehörigkeitsrechts" hat einen solchen brisanten Inhalt. Nac seiner Verwirklichung wird es bei zukünftigen Bundes- und Landtagswahlen Millionen vo Neuwählern aus anderen Kulturkreisen geben, die bei de knappen Mehrheitsverhältnissen ausschlaggebend sein werden. Das Deutsche Vol als verfassungsrechtliches Hauptelement des deutschen Staates wird dann eine ander Zusammensetzung haben.
Hierzu soll das deutsche Volk in der repräsentativen Demokratie ungefragt bleiben Deshalb war der Gedanke des neuen CSU-Vorsitzenden und Bayerischen Ministerpräsidente Stoiber an eine Volksabstimmung richtig und notwendig. Doch selbst gegen die Verwässerun dieses Gedankens mit einer bloßen Unterschriftenaktion durch die CDU-Führung wird noc die Faschismuskeule geschwungen und schrill schreit selbst die bürgerliche Presse, hie sei plebiszitäre Gefahr angesagt.
Der Verdacht der politische Klasse gegen das Volk is groß und tief. Man spürt die ganze Existenzangst vor der wahren Meinung des deutsche Volkes, des "Gottseibeiuns", von dem diese Leute nur sachte als "de Menschen draußen im Lande" reden.
Der Bonner Staatsrechtler Josef Isensee hat nach Presseberichten den Gesetzentwurf zu Änderung des Staatsangehörigkeitsrechts als "Staatsstreich" bezeichnet. Wen der Begriff des "Deutschen Volkes" im Grundgesetz mehr als eine bloß Legitimationsmetapher für den politischen Betrieb sein soll, dann ist seine gravierend Veränderung durch einfaches Gesetz einer beliebigen Bundestagsmehrhei verfassungsrechtlich nicht zulässig.
Lenin hat es auf den Punkt gebracht: "Geschäftsordnungsfragen sind Machtfrage erster Ordnung!" Im Verfassungsstaat geht es aber nicht an, durch Änderungen de Geschäftsordnung, sprich: des Staatsangehörigkeitsrechtes, das Deutsche Volk als Staatsvolk Deutschlands mit Geschäftsordnungstricks auszuhebeln.
Als die Türken 1683 die damalige deutsche Reichshauptstadt Wien belagerten, war ih Kriegsziel die Einverleibung Mitteleuropas in das Großtürkische Reich. Diese Zugriffsversuch scheiterte am vereinigten deutsch-polnischen Entsatzheer. Der Einzug in die jetzige deutsche Hauptstadt Berlin erweist sich als ungleich einfacher.
Was aber ist, wenn die neuen deutschen Staatsangehörigen von allen ihren Rechten konsequent Gebrauch machen und nicht bloß in die Kass von Rot und Grün einzahlen? Intelligenterweise werden sie zunächst verlangen, daß si als Minderheit im Sinne der Europäischen Menschenrechtskonvention anerkannt werden. I diesem Status können sie viele Rechte beanspruchen. Dies geht von kultureller un religiöser Förderung aus Steuermitteln bis hin zur Aufhebung der Fünf-Prozent-Klausel für ihre ethnischen Spezialparteien, die dann verfassungsrechtlichen Bestandsschutz un Parteienfinanzierung genießen.
Die hessische CDU ist mutig, wie auch ihr Vorsitzender. Sie unterstützt die Unterschriftenaktion gegen den Gesetzentwurf des Innenministers der rotgrünen Regierun kräftig. An ihrem ersten öffentlichen Stand in der Innenstadt in Frankfurt am Main zu Unterschriftenaktion, bei welchem das Publikum Schlange stand, um zu unterschreiben fielen prompt die Kapuzenmänner des linken Straßenmobs ein. Es bleibt zu hoffen, da die Union nicht Angst vor ihrer eigenen Courage bekommt.
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