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Das vergangene Woche erlassene Urteil des Stuttgarter Verwaltungsgerichts, das einer zum Islam konvertierten Lehrerin das Tragen ihres Kopftuches im Unterricht erlaubt, bringt die baden-württembergische Landesregierung in Zugzwang. Bundesbildungsministerin Annette Schavan (CDU), die als Kultusministerin in Baden-Württemberg maßgeblich mit am Kopftuchgesetz beteiligt war, zeigte sich über die mit dem Gleichheitsgrundsatz begründete Entscheidung des Stuttgarter Gerichts "verwundert". Solange christliche Ordensschwestern in Nonnentracht unterrichten dürfen, hieß es dort, könne auch das Verbot des islamisch en Kopftuchs nicht durchgesetzt werden, so das Verwaltungsgericht Stuttgart. Schavan hingegen meint, der Gesetzgeber verbiete das Kopftuch nicht als religiöses Kleidungsstück, sondern auf Grund seiner politischen Symbolik. Für Schavan und das Land Baden-Württemberg ist die Ordenstracht der Nonnen hingegen "Berufskleidung". Der Grünen-Politiker Volker Beck hingegen begrüßte das neue Urteil und bezeichnete das Kopftuchverbot als "christlichen Kreuzzug gegen Muslima". |
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