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Ich fühlte mich in die DDR zurückversetzt", so der Jugendbeauftragte der Freundeskreis Ostdeutschland (), René Nehring, bestürzt. Nehring war am 13. Februar mit einem weiteren jungen -Mitglied nach Dresden gefahren, um an der Frauenkirche einen Kranz zum Gedenken an die über 250 000 Opfer des britisch-amerikanischen Terrorangriffs von 1945 niederzulegen. Nur zu zweit waren sie, denn es sollte keine Kundgebung , kein lautes Mahnen und Beklagen werden. Nur stille Trauer und Respekt vor den Toten.
Doch dazu sollte es nicht kommen. Uniformierte marschierten auf und verhinderten die Ehrung der Toten. Daß es sich um Polizisten handelte, war den beiden klar. Doch verweigerten die Gedenkverhinderer dreist, sich per Dienstmarke oder ähnlichem auszuweisen. "Da kann ja jeder einen Tarnanzug überstreifen, sich bewaffnen und behaupten, ein Schutzpolizist zu sein", empört sich René Nehring.
Der Mann sei im Unrecht gewesen, so Nehring weiter. Und tatsächlich das Versammlungsverbot, auf das sich die Uniformierten beriefen, griff hier gar nicht. Laut Gesetz und einschlägiger Rechtsprechung muß eine "Versammlung" mindestens drei Personen umfassen, die waren nicht dort.
Wenn Nehring, ein gebürtiger Mitteldeutscher, sich in eine unselige Vergangenheit versetzt sieht ob solcher Polizeiwillkür, dann ist er nicht allein. Der Dresdner Übergriff steht in einer Reihe mit anderen Überschreitungen durch Gesetzeshüter in der einstigen DDR. So wollte die thüringische Polizei das Singen der "verbotenen drit- ten (!) Strophe des Deutschlandliedes untersagen. In Sachsen-Anhalt beschlagnahmten Beamte erst jüngst eine Ostdeutschlandfahne und erklärten sie zur "Reichskriegsflagge". Diese trübe Mischung aus blockwarthafter Dienstbeflissen-heit, Dummheit und Arroganz kommt René Nehring nicht von ungefähr bekannt vor.
Nehring hat angekündigt, Dienstaufsichtsbeschwerde bei Sachsens Innenminister Hardrath (CDU) einzulegen. Außerdem will er sich gerichtlich bestätigen lassen, daß die Maßnahme der Beamten rechtswidrig war um künftigen Anmaßungen vorzubeugen.
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