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Die Gläubigerversammlung des Königsberger Bernsteinkombinats hat beschlossen, daß sich das Kombinat fortan auf das Kerngeschäft der Bernsteingewinnung beschränken und sein zweites Standbein, die Bernsteinweiterverarbeitung (vor allem zu Schmuck) abstoßen soll. Die durch den Verkauf des Betriebszweiges erzielten Erlöse sollen zur Tilgung der Kredite genutzt werden. Wenn nach vollständiger Bezahlung der Schulden noch Geld übrigbleibt, soll dieses in die Rohstoff- sprich Bernsteingewinnung investiert werden.
Die Reorganisation des Unternehmens mit der Trennung von der Weiterberarbeitung stellt nach Ansicht der staatlichen Organe die einzige Möglichkeit dar, einen Konkurs zu verhindern und so das Unternehmen überhaupt erhalten zu können. Zum gegenwärtigen Zeitpunkt verfüge das Kombinat nicht über die notwendigen Mittel, um seine Kredite zu bedienen.
Die Kombinatsleitung hingegen äußerte ihr Bedauern über die zukünftige Einschränkung des Tätigkeitsfeldes. Sie hält es erklärtermaßen vielmehr für notwendig, die Einheit aus Rohstoffgewinnung und Rohstoffverarbeitung zu erhalten, konnte die gegenteilige Entscheidung jedoch nicht verhindern. Die Meinung der Kombinatsleitung ist in dieser Frage zweitrangig. Die anderslautende Entscheidung der Gläubigerversammlung ist für das Unternehmen verbindlich, und so bleibt der Unternehmensleitung nichts anderes übrig, als die Reorganisation des Betriebs einschließlich der Trennung von der Weiterverarbeitung vorzubereiten. B. Gürtler
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