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Tribunal vor dem Richtertisch des Historikers

 
     
 
Eine wahre Renaissance seiner Hauptwerke erlebt derzeit der in Speyer lebende Historiker und Dritte-Reich-Spezialist Prof. Dr. Werner Maser. So wird erstmals seine Analyse über Hitlers "Mein Kampf" in Rußland verlegt. Und 60 Jahre nach dem Ende der sogenannten Nürnberger Kriegsverbrecherprozesse ist in der Edition Antaios sein Bestseller "Nürnberg - Tribunal der Sieger" neu aufgelegt worden. Nahezu unverändert, was zeigt, wie genau Maser schon bei der Erstauflage 1977, als das Buch auch als "Spiegel"-Serie erschien, gearbeitet hatte. Noch eine gute Nachricht erreichte Maser jetzt: Das Tribunal wird auch in Australien erscheinen.

"Am Mittwoch, dem 16. Oktober 1946, schütteten amerikanische Soldaten
in Anwesenheit des Chefbestatters der US-Armee, Major Rex S. Morgan, 75 Meter unterhalb des Hauses Nr. 25 der Heilmannstraße in München-Solln, Leichenasche in den kaum drei Meter breiten Conwentzbach ... Daß es sich bei der Asche um die sterblichen Überreste der erst kurz nach Mitternacht in der Turnhalle des Nürnberger Gefängnisses gehenkten deutschen Hauptkriegsverbrecher handelte, ahnten sie nicht." Spannend wie ein Krimi beginnt das Buch über die Nürnberger Prozesse. Erst die Tatsache, daß Maser damals zahlreiche Augenzeugeninterviews führte und als einer der wenigen Historiker überhaupt früh Zugriffsmöglichkeiten auf US-Akten erhielt, machen seine Quellen authentisch und sorgten selbst in den Familien der als Kriegsverbrecher Verurteilten, die bis dahin wenig vom Verbleib der Überreste ihrer Angehörigen wußten, für neue Erkenntnisse. Die US-Amerikaner hatten große Angst davor, es könnten ähnlich wie in Japan Gedenkstätten für die Hingerichteten entstehen; deshalb sollten möglichst wenige Menschen von diesem Ort erfahren. In der Pressemeldung war 1946 verkündet worden, die "Asche ist irgendwo in Deutschland in einen Fluß gestreut worden."

Die Grundlage für die Nürnberger Prozesse liegen laut Maser bereits im Washington-Pakt vom Dezember 1941 begründet sowie in der Erklärung von St. James von Mitte Januar 1942, in der vereinbart wurde, daß "die Schuldigen und Verantwortlichen ohne Ansehen der Nationalität (!) gesucht, vor Gericht gestellt, abgeurteilt und die verkündeten Urteile vollstreckt" werden sollten. Maser schildert aus Protokollen und Akten, wie schließlich die ursprünglichen Forderungen nach Massenerschießungen von Seiten Stalins und nach "mindestens 5000 Angeklagten" von britischer Seite her sich veränderten und nun eher auf namhafte Nationalsozialisten zielten.

Er arbeitet heraus, wie die Beteiligung späterer Ankläger an der Ausarbeitung der Gesetzesgrundlagen für den Prozeß eigentlich die Grundrechte der Betroffenen auf Gewaltenteilung aushebelte. Göring, Ribbentrop, Keitel und Co., die bis Mitte August 1945 noch in einem Hotel in Bad Mondorf in Luxemburg eher großzügig inhaftiert waren, sei, so Maser, wohl erst nach der Überstellung ins Zellengefängnis im Nürnberger Justiz-Palast klargeworden, daß sie kein harmloses Verfahren erwarte und sie sich nicht darauf herausreden könnten, auf Befehl gehandelt zu haben. Angeklagt wurden schließlich Hermann Göring, Rudolf Heß, Joachim von Ribbentrop, Robert Ley, Wilhelm Keitel, Ernst Kaltenbrunner, Alfred Rosenberg, Hans Frank, Wilhelm Frick, Gustav Krupp von Bohlen und Halbach, Karl Dönitz, Erich Raeder, Baldur von Schirach, Fritz Sauckel, Alfred Jodl, Martin Bormann, Franz von Papen, Arthur Seyß-Inquart, Albert Speer, Constantin von Neurath und Hans Fritzsche.

Am 18. Oktober 1945 ging es los mit der Vereidigung der Richter und der Übergabe der Anklageschriften an die Angeklagten. Ende Oktober reisten die ersten Verteidiger in Nürnberg an. Erster Verhandlungstag war dann der 20. November 1945. Interessant, wie Maser die Gefühlslage der einzelnen Angeklagten herausarbeitet, nachdem diese die Anklageschriften gelesen und realisiert hatten. So hat Göring offensichtlich sehr realistisch erkannt, daß es um ihn "wohl trübe steht". Karl Dönitz habe sich hingegen gänzlich unschuldig und nicht betroffen gefühlt. Am Ende kommt der Speyerer Historiker zu dem Schluß, daß es nicht zu rechtfertigen sei, daß die Russen, die selbst Angriffskriege gegen Polen, Finnland und Japan führten, nun in der Riege der Ankläger und Richter ihren Platz fanden. Andererseits sei es aber auch "vertretbar und angemessen gewesen", daß jene Personen, die Hitler nahegestanden und an Treffen teilgenommen hatten, bei denen er seine Kriegspläne entwickelte, nun auch seine Schuld teilen mußten. Und das habe bei den meisten der zwölf Hauptangeklagten zugetroffen.

Wer allerdings an Vietnam und andere Kriegshandlungen späterer Zeit denke, könnte leicht zu dem Schluß kommen, daß nach Nürnberger Maßstäben dort ebenfalls im Nachgang Todesurteile hätten gesprochen werden können, so Maser. Er erinnert in seinem Buch auch an jene unsägliche Geschichte mit den Kosaken, denen in Lienz von den Briten zugesichert worden war, daß sie Schutz vor den Russen bekommen sollten, die dann aber trotzdem inhaftiert, auf Züge verladen und den Russen übergeben wurden. Die derart Verratenen wurden von den Sowjets zu einem großen Teil umgebracht; der Rest wurde nach Sibirien verfrachtetet.

Maser kommt zu dem Ergebnis, daß in Nürnberg kein "Internationaler Gerichtshof" stattgefunden habe, sondern ein "Tribunal der Sieger", das der US-amerikanischen Tradition folgt, den Kriegsgegner unter Anklage zu stellen und ihn dafür zu bestrafen, daß er den Krieg geführt hat. Selbst Telford Taylor, der in den Nachfolgeprozessen als Hauptankläger fungierte, sei 1970 zum Schluß gekommen: "Irgendwie haben wir es versäumt, die Lektionen, die wir in Nürnberg gelehrt haben, selbst zu lernen. Das ist heute Amerikas Tragödie."

Letztlich sind es wieder einmal die Dokumente, die Masers Büchern die Würze geben. Er zeigt zahlreiche Originalbilder aus den Prozessen und liefert handschriftliche und amtliche Schreiben, die seine Analysen bekräftigen. So zum Beispiel die "Geheime Kommandosache" vom 16. Dezember 1942, als der Chef des Oberkommandos der Wehrmacht Wilhelm Keitel anweist, daß "kein in der Bandenbekämpfung eingesetzter Deutscher wegen seines Verhaltens im Kampf gegen die Banden und ihre Mitläufer disziplinarisch oder kriegsgerichtlich zur Rechenschaft gezogen werden dürfe". Ein Freibrief für Mord und Totschlag im Osten!

Äußerst interessant ist zum Beispiel auch eine Gegenüberstellung der von einem US-amerikanischen Gefängnispsychologen ermittelten Intelligenzquotienten der Hauptangeklagten und deren Aussagen über Hitler. Hermann Göring und Karl Dönitz kamen bei dem Intelligenztest des Psychologen auf außerordentliche 138 Punkte. Demgegenüber kam Julius Streicher gerade einmal auf den Durchschnittswert von 106 Punkten.

Maser hat mit seinem Buch das getan, was er am besten kann. Er hat selbst ein Tribunal übers "Tribunal von Nürnberg" veranstaltet und dabei historische Fakten richten lassen.

Werner Maser: "Nürnberg - Tribunal der Sieger", aktualisierte und korrigierte Neuausgabe, Edition Antaios, Schnellroda 2005, kartoniert, 476 Seiten, 26 Euro

Das Buch beginnt spannend wie ein Krimi

Die Dokumente geben Masers Werk die Würze
 
     
     
 
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