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Das höchste Gericht der USA fällte vorige Woche eine brisante Entscheidung: In letzter Instanz wurde einem kalifornischen Bezirksgericht bestätigt, für die Klage einer amerikanischen Staatsbürgerin gegen die Republik Österreich zuständig zu sein. Der Richterspruch, der nicht einstimmig und gegen eine Empfehlung des US-Außenministeriums zustande kam, setzt sich über das völkerrechtliche Prinzip hinweg, daß Staaten nur von Staaten, nicht aber von Personen verklagt werden können.
Daß das amerikanische Rechtssystem irgendwie "anders" sein muß, ahnen selbst juristische Laien. Denn immer wieder hört man über Phantasiesummen als Schadenersatz, über seltsame Verfahrenstricks und über fragwürdige Freisprüche von "Prominente n". Wie aber kann das in einem Rechtsstaat möglich sein?
In den USA kommt dem gesatzten Recht (den "Gesetzen") eine vergleichsweise geringere, den Präzedenzfällen und Verfahrensfragen eine entsprechend größere Rolle zu. Somit hängen auch Urteile wesentlich mehr von der "Findigkeit" der Anwälte ab. Dazu kommt das "Feilschen": In Strafprozessen kann es weit über das hinausgehen, was die in Europa noch umstrittene "Kronzeugenregelung" erlaubt, und auch in Zivilsachen wird lieber ein (fauler) Kompromiß ausgehandelt als "Recht gesprochen".
Die meisten Straf- und Zivilverfahren in den USA führen zwar zu ähnlichen Ergebnissen wie hierzulande. Aber die exorbitanten Anwaltshonorare verstärken die Tendenz vom Rechtsstaat zum Rechtsanwaltsstaat und zur "Klassenjustiz". Zugegeben, auch ein mit Alt-68ern durchsetzter Justizapparat neigt zur Klassenjustiz, allerdings mit anderem Vorzeichen: Drüben verwöhnt man die großen, herüben die kleineren Gesetzesbrecher.
Zurück zum Anlaßfall: Es geht um sechs Klimt-Gemälde aus dem Nachlaß der 1925 verstorbenen Adele Bloch-Bauer, die auch auf einem der Werke abgebildet ist. Sie hatte testamentarisch verfügt, daß die Bilder nach dem Ableben ihres Gatten Eigentum der Republik Österreich werden sollten, und hatte sie bereits 1919 der Österreichischen Galerie im Schloß Belvedere übergeben. Wegen Bauarbeiten im Belvedere befanden sich die Bilder 1938 aber im Palais des Witwers, wurden dort "arisiert" - und landeten letztlich wieder im Museum.
Obwohl der Witwer das Testament anerkannt, der Familienanwalt 1948 das Eigentumsrecht der Republik bestätigt und die Alliierten das gesamte Restitutionsverfahren der Familie abgesegnet hatten, behauptet eine Nichte der Verstorbenen, daß die Bilder nicht der Tante, sondern dem 1945 verstorbenen Onkel gehört hätten und daher ihr zustünden. Das Höchstgericht hat nun zwar nicht in der Sache, wohl aber in prozeduraler Hinsicht entschieden - ein wichtiger Etappensieg der Klägerin und ihres Anwalts Randol Schönberg, eines Enkels des Komponisten Arnold Schönberg.
Beobachter sind sich einig, daß das Verfahren Jahre dauern wird, denn das Gericht muß sich in komplexe Materien einarbeiten: Arisierungs- und Restitutionsfragen, österreichisches Erbrecht, das Organschaftsverhältnis zwischen der Republik und den ausgegliederten Museen und ähnliches. Wie aber wäre das Urteil zu exekutieren, wenn die Klägerin gewinnen sollte? Die Marine-Infanterie hätte zwar im Belvedere leichtes Spiel, doch wenn die richtigen Leute am Drücker sind, genügt auch die bewährte Erpressungstaktik: Denn wer immer Vermögenswerte hat, auf welche die USA zugreifen können, sitzt in der Falle. So mancher europäische Unternehmer kann ein Liedchen davon singen, und den bisher höchsten Tribut hatten wohl die Schweizer Banken zu berappen.
Die Grundsatzentscheidung des Höchstgerichts ist allerdings deswegen so bemerkenswert, weil seine Konsequenzen weit über den Anlaßfall hinausgehen: Rechtsexperten meinen, daß jetzt zahlreiche internationale Streitfälle in die USA "auswandern" werden. Und just in jenem Land, das sich und seine Bürger jeder internationalen Gerichtsbarkeit entzieht und das mit dem Folterskandal auch jede moralische Glaubwürdigkeit verloren hat, wird man also über andere zu Gericht sitzen! Genannt werden in diesem Zusammenhang bereits die Ansprüche koreanischer Sex-Sklavinnen gegen Japan und die Klagen gegen die französischen Bahnen wegen des Transports von KZ-Häftlingen. Gespannt sein darf man vor allem darauf, ob sich die USA auch für Klagen von heimatvertriebenen Deutschen oder Palästinensern zuständig erklären werden.
Der Justizapparat wird natürlich zusätzliche Mittel brauchen, für die der Steuerzahler aufzukommen hat. Gewinner hingegen sind wieder einmal die Advokaten, deren Honorare zugleich die amerikanische Zahlungsbilanz aufbessern - egal wie die importierten Prozesse ausgehen. Richard G. Kerschhofer
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