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Wenn aus Meinungen ein Verbrechen gemacht wird - Nachbetrachtungen zu einem erschütternden Skandal

 
     
 
Als ich vor ein paar Jahren auf akademischem Boden in eine Diskussion über de Straßenverkehr geriet, wollte ich die heftige Auseinandersetzung durch eine – wi ich meinte – versöhnliche Bemerkung entschärfen: "Naja, früher waren die Juden an allem schuld, heute sind es die Autofahrer." Ein Student, so im zwanzigste oder dreißigsten Semester, der stets betonte, Trotzkist zu sein ("Trotzkist, nich Marxist"), konterte entrüstet: "Das ist aber eine arge Verharmlosung de Faschismus!" Meine Verblüffung über den Gedankensprung, den ich damals als paranoide Fixierung deutete, ist längst blankem Entsetzen gewichen, denn au "Verharmlosung" bestimmter, extrem einseitig ausgewählter Dinge stehen hoh Gefängnisstrafen, und schon die Anschuldigung hat existenzvernichtende Wirkung – wi bei den Hexenprozessen
!

Die Causa Pfeifenberger erweist sich als typisches Beispiel diese Art von Justiz: Der Salzburger Historiker und Politologie-Professor an der Universitä Münster sah sich in den Freitod getrieben, weil er am 26. Juni 2000 in Wien wege "Wiederbetätigung" hätte vor Gericht erscheinen müssen. Der unbescholtene un keiner "einschlägigen Organisation" Nahestehende hatte nicht etwa Gewalttate begangen oder zu solchen aufgerufen, sondern einen Beitrag im Jahrbuch der Freiheitliche Akademie verfaßt – bereits 1995! Und seit damals gab es in Österreich un Deutschland eine Kampagne linker Politiker, Publizisten und "Wissenschaftler" Dem Druck solch qualifizierter Minderheiten hatte sich letztendlich die Staatsanwaltschaf zu beugen, – Pfeifenberger allerdings war dem Kesseltreiben nicht länger gewachsen.

Überaus lehrreich ist die Anklageschrift selber: Da steht, daß Pfeifenberge "das Wort demokratisch bezeichnenderweise unter Anführungszeichen stellt, wie in rechtsextremen Kreisen nicht unüblich..." (Also aufgepaßt, in Zukunf {demokratisch} in geschlungene Klammern setzen, denn die dürften in rechtsextreme Kreisen unüblich sein!) Belastend ist weiter die "sarkastische Diktion", durc welche "insbesondere für den unbefangenen Leser die Parteinahme des Beschuldigte unmißverständlich erkennbar" werde. (Schau, schau, man würde ja eher annehmen daß hinterhältige, unterbewußte Beeinflussung des Publikums strafbar ist! Doch gena umgekehrt, und drum gelten etwa Zeichentrickfilme, in denen ägyptische Peitschenschwinge israelitische Zwangsarbeiter zum Bau der Pyramiden antreiben, weder als Geschichtsfälschung noch als Verhetzung.)

Sicher wird man als vernünftiger Mensch keinen einzigen Massenmord der Geschicht verharmlosen – auch nicht indirekt, indem man einen davon heraushebt und damit die anderen Opfer als minderwertig einstuft. Das Tückische ist allerdings, daß man scho durch bloßes Vergleichen zum "Revisionisten" und "gefährliche Relativierer" wird und daß von allen denkbaren "Verharmlosungen" nur ein einzige als "Wiederbetätigung" strafbar ist! Wie in der Anklageschrif Pfeifenberger neuerlich bestätigt, ist sogar das Zitieren von "unverdächtigen, wei dem Nationalsozialismus nicht verpflichteten Quellen" verboten, wenn diese da vorgeschriebene Geschichtsbild in Frage stellen, – als ausdrücklich inkriminieren gilt das Zitieren von Churchills Ausspruch "Deutschland wird zu stark, und wi müssen es zerschlagen". Und wie in anderen Fällen erwiesen, stehen die Gericht sogar über den Gesetzen der Wissenschaften, was Galileo Galilei einigermaßen tröste dürfte. Doch es geht immer nur in eine Richtung! (Wir sollten uns also nicht wundern wenn eines Tages die Bombentoten von Dresden aus der Geschichte hinweggeforscht sind.)

Eine Justiz, die jedem Kriminellen zubilligt, Opfer einer Kausalkette zu sein, läß das bei Kriegsschuldfragen keineswegs gelten. Ebensowenig wird akzeptiert, daß Mensche durchaus zu ähnlichen Schlüssen gelangen, wenn sie in ähnlichen Situationen sind, un daß sie daher, selbst ohne je mit Nazi-Propaganda konfrontiert worden zu sein, angeblich "Nazi-Sprüche" von sich geben können! (Vergleichbare Äußerungen von andere Seite oder in anderen Ländern sind hingegen unverdächtig.) Besonder "beweiskräftig" jedoch sind die Untersuchungen sogenannter Soziolinguisten wenn sie statistisch herausfinden, daß sich der Wortschatz einer Person weitestgehend mi dem der Nazi-Zeit deckt, – nach der gleichen Methode machen diese Gedankenpoliziste ja auch die deutschen Klassiker zu "geistigen Wegbereitern". Au Sicherheitsgründen empfiehlt es sich daher, nur noch Englisch zu reden.

Baruch Spinoza bezeichnete als ärgste Tyrannei jene Herrschaft, die aus Meinunge Verbrechen macht. Hätte Pfeifenberger dieses Zitat verwendet, wäre es wohl ebenfalls in die Anklageschrift gekommen ... Prof. Dr. Küssner


 
     
     
 
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