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Wer prüft den Verbleib von 500 000 Mark?

 
     
 
Der am 12. September 1990 unterzeichnete "Vertrag über die abschließend Regelung in bezug auf Deutschland" befaßt sich in Artikel 1 mit de Oder-Neiße-Linie. Darin legten die Vertragsstaaten, also die vier Hauptsiegermächte, die Bundesrepublik und die DDR u. a. fest, daß das vereinte Deutschland und die Republi Polen die "zwischen ihnen bestehende Grenze" in einem völkerrechtlic verbindlichen Vertrag bestätigen, daß das vereinte Deutschland auch in Zukunf "keinerlei Gebietsansprüche gegen andere Staaten" erheben werde. Die Verfassun des vereinten Deutschland dürfe keinerlei Bestimmungen enthalten, die mit diese Prinzipien unvereinbar seien.

Am 14. November 1990 schloß die Bundesregierung mit Polen den Grenzvertrag ab, durc den 114 140 Quadratkilometer deutschen Gebietes unter Verletzung des Völkerrecht preisgegeben wurden.

Bundeskanzler Kohl hatte im Vorfeld des Vertragsschlusses am 21. Juni 1990 vor de Deutschen Bundestag ausgeführt: "Niemand soll sich täuschen: Wir stehen heute vo einer ganz klaren Entscheidung. Entweder wir bestätigen die bestehende Grenze oder wi verspielen heute und für jetzt unsere Chance zur deutschen Einheit
." Es kann ih nicht entgangen sein, daß der Deutsche Bundestag 1985 die Wiener Konvention über da Recht der Verträge vom 23. Mai 1969 ratifiziert hat, die in Artikel 53 festlegt "Ein Vertrag ist nichtig, wenn er im Zeitpunkt seines Abschlusses im Widerspruch zu einer zwingenden Norm des allgemeinen Völkerrechts steht. Im Sinne dieses Übereinkommen ist es zwingende Norm des allgemeinen Völkerrechts, eine Norm, die von de internationalen Staatengemeinschaft angenommen und anerkannt wird als eine Norm, von de nicht abgewichen werden darf und die nur durch eine spätere Norm des allgemeine Völkerrechts derselben Rechtsnatur geändert werden kann." (BGBL: 1985 II, S. 926. Dies entspricht dem völkerrechtlichen Grundsatz, daß aus Unrecht kein Recht erwachse kann ("Ex iniuria ius non oritur").

Als wollte er sein Volk, insbesondere die Vertriebenen, verhöhnen, erklärt Bundesaußenminister Genscher, der am 3. August 1985 das Vertragsgesetz zur Wiene Konvention mitunterzeichnet hatte, bei der Unterzeichnung des Grenzvertrags in Warschau zu den Umständen des Vertragsabschlusses: "Die Bestätigung der bestehenden Grenze is die freie Entscheidung der Deutschen. Sie ist uns von niemandem aufgezwungen worden."

Am 20. August 1993 wurde in der Zeitung "Der Schlesier" ein Schreiben de Auswärtigen Amts vom 5. November 1991 – 012-303 E – zitiert, in dem e heißt, Bundesaußenminister Genscher sei "Anfang dieses Jahres in Athen mit eine Preis für seine Verdienste um die politische Aussöhnung mit ehemaligen sozialistische Staaten geehrt" worden. Weiter heißt es: "Eine Entscheidung darüber, wie da mit diesem Preis verbundene Geld eingesetzt wird, ist noch nicht gefallen." "De Schlesier" beziffert das dem ehemaligen Außenminister zugeflossene Preisgeld mit D 500 000. Nach einem Bericht der Deutschen Botschaft in Athen wurde der Preis de Minister am 18. April 1991, fünf Monate nach seiner Warschauer Rede, übergeben.

Das Bulletin des Presse- und Informationsamtes der Bundesregierung berichtet eigenartigerweise nicht über die Ehrung. Es gab nach Auskunft des Presseamtes auch kein Meldungen über das Ereignis in der deutschen Presse. Am 27. April 1992 ga Außenminister Genscher seinen Rücktritt bekannt. Bis heute ist eine Auskunft über de Verbleib des im Schreiben des Auswärtigen Amts erwähnten Preisgeldes (siehe Ausriß! nicht zu erlangen. Das Auswärtige Amt verweist Anfragende an Herrn Genscher. De Preisträger schweigt.

Nach Auskunft des Bundesministeriums der Finanzen haben "Mitglieder de Bundesregierung nach § 5 Abs. 3 des Bundesministergesetzes über alle Geschenke, die si in bezug auf ihr Amt erhalten, der Bundesregierung Mitteilung zu machen. Die Bundesregierung entscheidet über die Verwendung der Geschenke ... In den meisten Fälle werden die Geschenke dem Bundesvermögen zugeführt."

Der Bundesrechnungshof hat zugesagt (Az: II 1 052035), die ihm gegebenen "Hinweis im Rahmen (seiner) Prüfungstätigkeit zu berücksichtigen". Er weist jedoch darau hin, "daß (er) das Ergebnis seiner Prüfung nur der jeweils geprüften Stelle un gegebenenfalls den gesetzgebenden Organen mitteilt. Eine Mitteilung an Dritte ist au Rechtsgründen nicht möglich." Weder die gesetzgebenden Organe (Bundestagsparteien noch die Medien zeigen Interesse, wo das Preisgeld von einer halben Million geblieben ist Klaus Bednarz von "Monitor" schrieb abwiegelnd: "... bitte Sie u Verständnis, daß wir das von Ihnen vorgeschlagene Thema leider nicht realisiere können." K. H. Schüle
 
     
     
 
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