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Nachdem in der Weihnachtsausgabe derdas ungewöhnliche Vertreibungsschicksal in einer böhmisch-niederösterreichischen Grenzregion dargestellt wurde ("Doppelte Vertreibung", S. 6), soll im Folgenden auf eine ähnlich paradoxe Massenaussiedlung hingewiesen werden.
Gemeint ist die erzwungene Ausreise von etwa 50 000 durch die Prager Regierung anerkannte sudetendeutsche "Antifaschisten" in die Sowjetisch e Beastzungszone Deutschlands zwischen Oktober 1945 und September 1946.
Wie Peter Mast in der Kulturpolitischen Korrespondenz unter Berufung auf eine vor kurzem abgeschlossene Doktorarbeit von Heike van Hoorn (Universität Münster) ausführte, konnten die überwiegend kommunistischen Umsiedler ohne Gefährdung von Leib und Leben alles bewegliche Gut mitnehmen. In der Masse gelangten die zu 80 Prozent im hochindustrialisierten Nordböh-
men Beheimateten nach Sachsen und Thüringen. Angeblich handelte es sich bei der sogenannten "Schukow-Aktion" um einen "freiwilligen" Umzug.
Frau Hoorn kommt allerdings zu dem Schluß, daß die "Antifaschisten" ursprünglich am Wiederaufbau der Tschechoslowakei mitwirken wollten, dann aber durch die kollektive Diskriminierung der deutschen Bevölkerung zum Verlassen des Landes regelrecht gepreßt wurden.
Während sich die sowjetrussischen Besatzer vor allem der Arbeitskraft und besonderen Fähigkeiten der hochqualifizierten Aussiedler bedienten, zeigte sich die örtliche KPD bzw. SED mehrheitlich skeptisch. Nur Spitzenfunktionäre aus der einstigen Tschechoslowakei fanden in ihren Reihen Verwendung. Die kleinen Funktionäre und einfachen Parteimitglieder standen bei der Eingliederung in die sowjetzonalen Verhältnisse zumeist auf sich allein gestellt da, und zur Bodenreform waren sie zu spät gekommen.
Versuche der SED, die "antifaschistischen" Umsiedler als Propagandainstrument zur Beeinflussung der vielen nach Mitteldeutschland geflüchteten Ostvertriebenen zu nutzen, scheiterten.
Abschließend gelangt Heike van Hoorn zu der Ansicht, daß es sich bei der Schukow-Aktion zwar um eine "Aussiedlung erster Klasse" gehandelt habe, der jedoch keine ebensolche Eingliederung in der Sowjetzone folgen sollte. (MS) |
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