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Gerade geht die Nachricht durch die an Mitteleuropa interessierte Presse, daß ein zehnjähriger Rechtsstreit zugunsten der Familie der Grafen Colloredo-Mansfeld entschieden worden ist - die Adels- familie erhält Schloß Opotsch-no zurück, wohl weil es schon damals durch die NS-Behörden beschlagnahmt worden war und deshalb eine neuer- liche Enteignung duch die Anwendung der Benesch-Dekrete nicht rechtmäßig erfolgte.
In Böhmen und Mähren , alten Reichsländern des Heiligen Römischen Reiches Deutscher Nation und bis 1918 Teil Österreich-Ungarns, gibt es allerdings viele Schlösser, deren Eigentümer von der Benesch-Regierung enteignet wurden und die bisher nichts zurückerhalten haben.
Ein offizieller tschechischer Touristenprospekt in englischer Sprache beziffert die Gesamtzahl an Schlössern, Schloßruinen, Klöstern und Burgen auf 2.000, wovon er 111 in Fotos mit kurzen geschichtlichen Abrissen und touristischen Hinweisen vorstellt.
Hier interessieren jedoch nicht die kulturhistorischen Werte dieser Baudenkmäler, sondern die Hinweise oder das seltsame Verschweigen der Eigentümer, der früheren und der heutigen. Während beispielsweise bei den Schlössern Blatna, Boskowitz, Tschastalowitz, Böhmisch Sternberg, Melnik oder Orlik genau vermerkt wird, daß diese den Familien der Hildprandt, Mensdorf-Pouilly, Sternberg, Lobkowitz und Schwarzenberg (hier Karl von Schwarzenberg) zurückgegeben wurden, fehlen solche Hinweise bei den Schlössern des Deutschen Ritterordens Busau und Freudenthal, bei Schloß Friedland (früher Clam-Gallas), Kost, bei ehemaligen Besitzungen der Grafen Desfours, der Fürsten Rohan (Sychrov) oder der Fürsten Liechtenstein. Die Familie Lobkowitz erhielt die Burg Schreckenstein zurück (bei Aussig an der Elbe), die Zisterzienser Kloster Osseg und die Prämonstratenser Stift Tepl bei Marienbad, was ebenfalls erwähnt wird.
Aus dieser unvollständigen Übersicht wird deutlich, wie willkürlich und ungerecht die Tschechische Republik mit den 1945 oder 1948 enteigneten Besitztümern verfährt. Angebliche tschechische "Staatsbürger" erhalten ihr Eigentum zurück, sudetendeutsche (deutsche) Eigentümer, die aufgrund der Benesch-Dekrete 1945 enteignet wurden, werden nicht berücksichtigt und weitherhin ausgegrenzt.
Wenn deutsche und europäische Politiker die damit dokumentierte Diskriminierung aus ethnisch-nationalen Gründen nicht sehen, dann sind sie mit Blindheit geschlagen oder an gerechten und demokratischen Regelungen in Mitteleuropa nicht interessiert. Selbst die Gutachten renommierter Völkerrechtler haben ihnen bisher nicht die Augen geöffnet, obwohl darin eine Vielzahl von tschechischen Verstößen gegen grundlegende Menschen- und Bürgerrechte festgestellt wurden. Ein einfacher Werbeprospekt wie der zitierte "111 Castles ... in the Czech Republic" könnte da eine aufklärende Wirkung haben. Man möge mich hier nicht mißverstehen: Es geht nicht um die Wiederherstellung irgendwelcher adeliger Vorrechte. Es geht ganz einfach um den in demokratischen Staaten zu befolgenden Grundsatz der Gleichheit vor dem Gesetz, der Gleichbehandlung von Menschen und Staatsbürgern und die strikte Beachtung des Grund- und Menschenrechts auf Eigentum, wenn dieses redlich erworben oder geerbt wurde. Dieses Menschen- und Grundrecht steht Adel, Bürgern, Bauern oder Arbeitern unabhängig von ihrer Herkunft und Sprache zu.
In der Tschechischen Republik (und anderen osteuropäischen Staaten) sind diese Grundsätze bisher nicht gültig. Die CR diskriminiert eindeutig ihre vertriebenen, nichttschechischen Bürger und kann deshalb auch nicht als demokratischer Rechtsstaat bezeichnet werden.
Die Verteidiger des Unrechts der Benesch-Dekrete, die fatalen Anpassungspolitiker, sorgen damit für weiteren Streit und Unfrieden und machen sich selbst damit unglaubwürdig, ja, man könnte sagen, daß sie die Vertragsbestimmungen des EU-Vertrages verletzen. Auch hier hat die deutsche Politik den falschen Weg eingeschlagen. |
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