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Nur selten lohnt sich das genauere Hinsehen. Dann nämlich, wenn die Antwort der Bundesregierung Grundsätzliches zurechtrückt, wie dies bei einer im September veröffentlichten Reaktion auf eine Kleine Anfrage der PDS-Fraktion der Fall ist.
Nach der Unterstellung der Postkommunisten, es habe eine rechtswidrige ungleichmäßige Förderung von deutschen Volksgruppe n im östlichen Mitteleuropa einerseits und polnischen, tschechischen, ungarischen, rumänischen usw. "Minderheiten" in der Bundesrepublik andererseits gegeben, legt die Regierung die Sachlage folgendermaßen dar: "Seit 1991 bzw. 1992 existieren zwischen der Bundesrepublik Deutschland und osteuropäischen Staaten Verträge über gute Nachbarschaft und freundschaftliche Zusammenarbeit.
Der Vertrag mit Polen datiert vom 17. Juni 1991, mit der Tschechischen und Slowakischen Republik vom 27. Februar 1992, mit Ungarn vom 6. Februar 1992, mit Rumänien vom 21. April 1992. In diesen Verträgen sichern die osteuropäischen Staaten auch die Anerkennung und Förderung der Rechte von deutschen Minderheiten auf ihrem Territorium zu.
Damit verbunden sind in der Regel vertragliche Vereinbarungen, die die Förderung von Anliegen deutscher Minderheiten durch die Bundesregierung erlauben, sowie als Gegenleistung Zusagen der Bundesrepublik, wonach Menschen aus diesen Staaten, die in die Bundesrepublik einreisen bzw. hier bereits leben, vergleichbare Förderung bzw. Anerkennung ihrer kulturellen und sprachlichen Rechte erhalten sollen."
Von "Minderheiten" wird in bezug auf letztere ausdrücklich nicht gesprochen, sondern man erinnert an die zu erfüllenden Richtlinien auf der Basis des Rahmenabkommens des Europarates zum Schutz nationaler Minderheiten:
"1. Die Angehörigen sind deutsche Staatsangehörige; 2. Sie unterscheiden sich vom Mehrheitsvolk durch eigenen Sprache, Kultur und Geschichte, also durch eine eigene Identität; 3. Sie wollen diese Identität bewahren; 4. Sie sind traditionell in Deutschland heimisch; 5. Sie leben hier in angestammten Siedlungsgebieten."
All dies wird nach amtlicher Auffassung nur von den Dänen in Schleswig, den Friesen, Sorben und alteingesessenen Zigeunern erfüllt.
Trotzdem erhalten im Sinne der genannten Verträge beispielsweise "deutsche Staatsangehörige polnischer Abstammung" Fördergelder des Berliner Innenministeriums, "soweit es sich um zentrale Einrichtungen und länderübergreifende Maßnahmen zur Erhaltung und Pflege des kulturellen Eigenlebens handelt". Für das laufende Jahr ist hier die Rekordsumme von 405 000 DM eingeplant (1999 waren es noch 178 055 DM).
Was darüber hinaus von den zuständigen Bundesländern für Einwanderer aus den betreffenden Staaten für den Zweck der Identitätspflege aufgewendet wird, ist der Bundesregierung nach eigenem Bekunden nicht bekannt.
Auf die Frage der PDS nach der Zahl eingebürgerter Personen polnischer, tschechischer, ungarischer, rumänischer etc. Abstammung heißt es lediglich: "Bei der Einbürgerung wird die frühere Herkunft im jeweiligen Einbürgerungsjahr statistisch zwar erfaßt, eine verwertbare Aussage kann aber daraus nicht abgleitet werden, da die Addition dieser Zahlen nichts darüber aussagt, ob die betroffenen Personen noch hier leben, weggezogen oder bereits verstorben sind."
Genauere Angaben gibt es über die geschätzten Größen deutscher Volksgruppen im östlichen Europa und die ihnen im Bundeshaushalt 2000 jeweils zugedachten Fördersummen. So sollen die auf nur 400 000 bezifferten Deutschen in der Republik Polen durch das Innen- und Außenministerium 17,79 Millionen DM erhalten und die schätzungsweise 220 000 Ungarndeutschen 2,97 Millionen DM.
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