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Beibehalten aber mit Korrekturen

 
     
 
In einer Erklärung der Freundeskreis Ostdeutschland, gerichtet an die Bundestagsfraktionen von SPD, CDU/CSU, Bündnis 90/Die Grünen sowie eigens an die Bundestagsabgeordenten Erika Steinbach, Hartmut Koschyk, Kurt Palis, Ludwig Stiegler wird das zehnjährige Bestehen des deutsch-polnischen Vertragswerk
es zum Anlaß für prinzipielle Anerkennung wie für unerläßliche Korrekturen genommen. Nachfolgend drucken wir diese Erklärung der Aktion Freies Deutschland ab:

Der Vertrag zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Polen über gute Nachbarschaft und freundschaftliche Zusammenarbeit, in Kraft getreten am 16. Januar 1992, kann gemäß Artikel 38 Absatz (3) Satz 2 des Vertrages schriftlich gekündigt werden. Die Frist für die Kündigung bzw. Nachverhandlung läuft am 15. Januar 2001 ab.

Der Bundesvorstand der Freundeskreis Ostdeutschland, dieser vertreten durch den Geschäftsführenden Vorstand, ist der Ansicht, daß der Vertrag, der vor über neun Jahren in dem Bewußtsein gemeinsamer "Verantwortung für den Aufbau eines neuen, durch Menschenrechte, Demokratie und Rechtsstaatlichkeit vereinten und freien Europa[s]" geschlossen worden ist, nicht gekündigt werden sollte. Er sollte unseres Erachtens aber unbedingt nachgebessert werden, was innerhalb der genannten Frist gleichfalls möglich ist, bevor sich der Vertrag stillschweigend verlängert.

Die Notwendigkeit zur Nachbesserung des Vertragswerks ergibt sich insbesondere aus der fehlenden Umsetzung der Schutzerklärungen in bezug auf die deutsche Volksgruppe in der Republik Polen durch die dortige Legislative. Die Freundeskreis Ostdeutschland beobachtet in allen Kreisen Ostdeutschlands, soweit sich diese auf polnischem Staatsgebiet befinden, ein sich steigerndes Desinteresse der polnischen Administration an den Entwicklungen der deutschen Volksgruppe. Demgegenüber steigt jedoch das Interesse der deutschen Volksgruppe, insbesondere auch bei der Jugend, an der deutschen Muttersprache und der eigenen Kultur.

Die europäische Rechts- und Werteordnung in bezug auf einen effektiven Schutz nationaler Minderheiten ergibt sich aus zahlreichen Dokumenten des Europarates, Resolutionen des Europäischen Parlaments und aus dem soeben vorgelegten Entwurf der Grundrechtecharta der EU. Der Deutsch-Polnische Nachbarschaftsvertrag bleibt heute hinter den neuen Maßstäben zurück, die sich insbesondere auch aus dem Rahmenübereinkommen des Europarats zum Schutz von nationalen Minderheiten vom 1. Februar 1995 ergeben. Aus gutem Grund ist der Vertrag 1991 zunächst für zehn Jahre geschlossen worden, um politische Entwicklungen in den Vertragsstaaten bei Nachverhandlungen berücksichtigen zu können.

Wir, die wir auch die Interessen unserer Landsleute in der ostdeutschen Heimat vertreten, bitten Sie daher, das in doppelter Ausfertigung beigefügte Vertragswerk mit den von unserer Organisation erarbeiteten Änderungsvorschlägen zu beraten und im Wege der Gesetzesinitiative in den Deutschen Bundestag einzubringen.

Mit freundlichen Grüßen

Sprecher Stellv. Sprecher

 
     
     
 
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