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Benesch-Dekret fand erneut Anwendung

 
     
 
Es gibt Gespenster, die spuken geradezu surreal real. Ein solches ist Eduard Benesch mitsamt seinen Vertreibungsdekreten. Ersterer trägt die Verantwortung für die Vertreibung der Sudetendeutschen und verstarb 1948, letztere legalisierten die Vertreibung und sogar den Mord an Deutschen, erfreuen sich nun aber wieder größter Beliebtheit bei tschechischen Behörden.

Das Dekret mit der Nr. 33/1945 (Entziehung der tschechischen Staat
sbürgerschaft) war - ungeachtet der Feststellung seiner Völkerrechtswidrigkeit durch den Menschenrechtsausschuß der Vereinten Nationen - zu Lasten des bereits 1946 verstorbenen Fürsten zu Salm-Reifferscheidt zum zweiten Mal angewandt worden.

Der Bundestagsabgeordnete und Vorsitzende der Vertriebenengruppe der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Jochen-Konrad Fromme, forderte die Aufhebung der Benesch-Dekrete und verwies dabei auf deren Völkerrechtswidrigkeit.

Das tschechische Innenministerium hatte nach Angaben der "FAZ" dem 1946 verstorbenen Fürsten Salm-Reifferscheidt unter neuerlicher Anwendung des Benesch-Dekrets Nr. 33/1945 zum zweiten Mal die Staatsbürgerschaft abgesprochen. Ein entsprechendes Vorgehen hatte das Tschechische Verfassungsgericht bereits im August 2005 als rechtswidrig gerügt.

Hugo Salm-Reifferscheidt war 1946 durch den zuständigen Bezirks-Nationalausschuß eine provisorische Bescheinigung der tschechoslowakischen Staatsbürgerschaft ausgestellt worden, die ihn als aktiven Gegner des Nationalsozialismus vor Enteignung und Aussiedlung schützte. Die Bescheinigung sollte vom Bezirks-Nationalausschuß an das Innenministerium zur endgültigen Befürwortung weitergeleitet werden. Durch den Tod des Fürsten wurde das Verfahren nicht zu Ende geführt, und der Besitz der Familie wurde beschlagnahmt.

Die Rückgabe des Eigentums ist in der Tschechischen Republik an die Staatszugehörigkeit der Erben und des Erblassers gebunden. Um die schon erfolgte Rückgabe der Salmschen Besitzungen rückgängig machen zu können, hatte das Innenministerium das Verwaltungsverfahren wieder aufgenommen und dem vor 60 Jahren verstorbenen Fürsten die Staatsbürgerschaft nachträglich entzogen.

Gegen diese Maßnahme hatte die Erbengemeinschaft vor dem Tschechischen Verfassungsgericht geklagt. Die Brünner Richter hatten im Vorjahr in der Maßnahme des Innenministeriums einen Verstoß gegen die Konvention zum Schutze der Menschenrechte und der Grundfreiheiten, die in der Verfassung verankert sind, festgestellt.

Das alles ficht tschechische Behörden und Nationalisten indessen nicht an. Das Innenministerium entzog dem Fürsten posthum erneut auf der Unrechtsgrundlage des Benesch-Dekrets 33/1945 die Staatsbürgerschaft. Parallel dazu will in Budweis eine nationalistische Gemeinschaft Tschechischer Legionäre mit Zustimmung des Bürgermeisters nun eine Benesch-Büste aufstellen.

Das Gespenst Benesch lebt und spukt weiterhin durch die vermeintliche Rechts- und Wertegemeinschaft der EU.

Fürst Hugo Salm-Reifferscheidt ist Opfer
 
     
     
 
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