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In der Auseinandersetzung zwischen Ärzten und Politik meldet sich von seiten der Ärzteschaft eine für den Laien oft schwer zu durchschauende Vielzahl von Verbänden und Körperschaften zu Wort. Hier die wichtigsten:
Ärztekammern: In ihren Händen liegt die berufsständische Selbstverwaltung der deutschen Ärzte. Jeder Arzt ist Pflichtmitglied einer Landesärztekammer, deren Aufgaben durch Landesgesetze geregelt sind. Dazu zählen unter anderem die Abnahme von Arztprüfungen und die Überwachung der Berufsausübung und Fortbildung sowie die Vertretung der Berufsinteressen der Ärzte.
Kassenärztliche Vereinigungen: Ihnen gehören automatisch alle Ärzte an, die zur ambulanten Behandlung von Kassenpatient en zugelassen sind. Die zentrale Aufgabe der Vereinigungen ist die Sicherstellung der ambulanten kassenärztlichen Versorgung und die Vertretung der wirtschaftlichen Interessen der Kassenärzte gegenüber den Krankenkassen.
Marburger Bund: Der Marburger Bund ist eine Gewerkschaft der angestellten und verbeamteten Ärzte in Deutschland, weshalb er insbesondere bei Auseinandersetzungen um die Arbeitsbedingungen von Klinikärzten im Vordergrund steht.
Hartmannbund: Dem Marburger Bund gegenüber ist der nach seinem 1923 verstorbenen Gründer, dem Sanitätsrat Hermann Hartmann, benannte Hartmannbund die Interessenvertretung der niedergelassenen Ärzte. |
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