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Multikultur: Zeichen der Toleranz?

 
     
 
Es ist soweit, in Deutschland darf erstmals eine moslemische Lehrerin mit Kopftuc unterrichten. Nach einer Entscheidung der Hamburger Schulbehörde gibt es keinerle rechtliche Bedenken gegen die Übernahme der Referendarin in den Dienst.

Für Schulsenatorin Rosemarie Raab gilt die Einstellung der Pädagogin mitsam islamischer Verhüllung als Zeichen von Toleranz und Liberalität in der Hansestadt. Die Hamburger SPD-Politikerin dürfte auf der Ebene der Kultusministerkonferenz allerding Gegenwind bekommen. Es mehren sich bereits Stimmen, die behaupten, den Nachhilfeunterrich in Sachen "Kopftuch" hätte Frau Raab in einem Gespräch bei ihre baden-württemberg
ischen Amtskollegin Annette Schavan (CDU) erhalten. Schließlic entstand in deren Zuständigkeitsbereich schon ein Präzedenzfall zum Kopftuchentschei von Hamburg. In Stuttgart wurde im vergangenen Jahr einer muslimischen Lehrerin da Tuchtragen verboten. Die Verschleierung der Haartracht im Unterricht verletze insbesonder die Pflicht des Staates zur Neutralität, das Erziehungsrecht der Eltern und da Grundrecht der Schüler auf "negative Religionsfreiheit", hieß es damals in de offiziellen Begründung des Oberschulamtes. Weiterhin war für die Stuttgarter Behörde unverkennbar , daß die mohammedanische Pädagogin durch das Tragen des Kopftuches ihr religiöse Zugehörigkeit in massivster Weise zum Ausdruck bringe. Die Schüler werde ständig mit dieser Demonstration behelligt und können sich somit der Glaubensäußerun nicht entziehen.

Daß sich das Stuttgarter Oberschulamt mit seiner Urteilsfindung im Recht sah, wurd vom Bundesverfassungsgericht nachhaltig untermauert. Karlsruhe stellte nämlich in seine sogenannten "Kruzifix-Beschluß" fest, daß bereits die visuelle Konfrontatio mit einem nicht bejahten religiösen Symbol mit der negativen Religionsfreiheit nich vereinbar sei. Gerade die Schulpflicht zwingt den Staat zu besonderer Neutralität in Sachen Glaube und Weltanschauung.

Während aber die Kreuze in Bayern bei Einspruch der Eltern aus den Klassenzimmer verschwinden müssen, dürfen sich die Schüler in Hamburg auf Kopftücher freuen. Fü wen gilt also nun die vielbeschworene Liberalität und Toleranz? Daß in de "liberalen" Elbmetropole die Uhren eben anders laufen als im Süde Deutschlands, braucht nicht zu verwundern, zumal Schulangelegenheiten ohnehin in de Kompetenzbereich der Bundesländer fallen. Im Falle des Kopftuches ist dies jedoch anders Hier scheint es, als würden verbindliche gesellschaftliche Grundsätze bewuß untergraben, ganz abgesehen von den Normen- und Wertebegriffen des europäische Kulturkreises, in denen das Kopftuch als Zeichen für Intoleranz und islamische Fundamentalismus aufgefaßt wird. Offensichtlich ist es somit nicht mehr Sache de Länder, wenn Entscheidungen die elementaren Grundrechte des Bürgers verletzen. Was fü das Kruzifix verbindlich ist, sollte genauso für das Kopftuch gelten, gleiches Recht fü alle
André Nehrig


 
     
     
 
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