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Die Abhörprotokolle der DDR-Staatssicherheit dürfen nicht zum Nachteil der Opfe dieser Praktiken eingesetzt werden. Zweck des Gesetzes über die Stasi-Akten ist die Aufklärung von persönlichen Schicksalen, die Rehabilitation von Opfern, die Verfolgun der Stasi-Täter. Die Akten dürfen zur Aufklärung der Stasi-Tätigkeit genutzt werden persönliche, private Daten gehen keinen etwas an. Unterlagen mit personenbezogene Informationen dürfen nur herausgegeben werden, wenn die Einwilligung der betreffende Person vorliegt. Handelt es sich um "Personen der Zeitgeschichte", ist ein Verwendung ihrer Akten ausgeschlossen, soweit die Personen Betroffene oder unbeteiligt Dritte waren "oder wenn deren schutzwürdige Interessen überwiegen". Gena diese Interessen aber sollen bei Helmut Kohl nicht beachtet werden? So wird aus Koh "eine Ausnahme" gemacht; er wird wie ein "Täter" behandelt.
Wer jemals mit Stasi-Akten zu tun hatte, weiß, wie tendenziös und oft falsch dies Akten in ihren Aussagen über die Opfer sind. Gerade die Wertungen ("Vermerke" der Stasi-Mitarbeiter sind meist völlig unzuverlässig. Wenn diese Einschätzungen zu gültigen und glaubwürdigen Interpretationen der Zeitgeschichte aufgewertet werden, dan regiert die Lüge unser Geschichts verständnis.
Nicht die Rechte von Westpolitkern sollen geschützt werden, wie einige behaupten sondern die Rechte der Opfer. Der Unterschied ist wesentlich. Das Stasi-Unterlagengeset hat die Absicht, inoffizielle Mitarbeiter der Stasi im Osten und Spione im Westen zu enttarnen. Es schützt die Rechte unbeteiligter Dritter oder Ausspionierter ausdrücklich seien es West- oder Mitteldeutsche! Was gegenwärtig passiert, ist der Versuch, die Differenz zwischen Opfer und Täter zu verwischen.
Es handelt sich mitnichten um ein Ost-West-Problem! Es wurde bisher nicht ei Abhörprotokoll eines bespitzelten ehemaligen DDR-Bürgers gegen dessen Wille veröffentlicht. Wenn allerdings das Verfassungsgericht etwa bei der Überprüfung de PDS-Fraktionsvorsitzenden Gysi in der vorigen Legislaturperiode erlaubt hat Abhörprotokolle beizuziehen, so ging es um eine Überprüfung auf Stasi-Mitarbeit.
Die Aufarbeitung der Stasi-Akten ist eine erfolgreich Emanzipationsgeschichte: Millionen Menschen gewannen neue Erkenntnisse übe die DDR-Diktatur, unzählige IM-Mitarbeiter und einige Westspione sind enttarnt, die verbrecherischen Praktiken der Stasi offengelegt worden. Das Unterlagengesetz hat keine Ministerpräsidenten Stolpe verhindert, aber einige Spitzel sind von der politische Bühne verschwunden.
Und nun führt die Causa Kohl zu der Forderung, die Akten ganz zu verschließen. Setz sich die Position des Innenministers Schily durch, wäre überhaupt keine Herausgabe vo Stasi-Akten mehr möglich. Vom "Schutz der Opfer" wird gesprochen, der nur so zu gewährleisten sei. Scheinbar geht es um Kohl, tatsächlich soll die absehbare Enttarnun von Westspionen der Stasi, von Tätern also, auf diesem Wege unmöglich gemacht werden.
Etwa 20 000 bis 30 000 Westdeutsche haben, so schätzt der beste Kenner der Materie Hubertus Knabe, für die DDR-Stasi gearbeitet. Laut Bundesanwaltschaft wurden nach de Vereinigung gegen knapp 3000 von ihnen Ermittlungsverfahren eingeleitet. Etwa 275 Verfahren wurden wieder eingestellt. Nur 253 Angeklagte wurden verurteilt, der größt Teil auf Bewährung: Nur 59 Westdeutsche wurden nach 1990 zu Gefängnisstrafen von meh als zwei Jahren verurteilt. Dem Westen Deutschlands wurde es leicht gemacht, seine eigene Verstrickungen nicht aufzulösen.
Die sogenannten Rosenholz-Akten, die Akten westdeutscher Spitzel, müssen gemä Stasi-Unterlagengesetz genauso zugänglich gemacht werden wie die ehemaliger DDR-Bürger Die Westdeutschen, die sich "im Gegensatz zu vielen Spitzeln in der DDR" meis ohne äußeren Druck und fast immer aus Geldgier auf die Stasi eingelassen haben und gena wußten, daß dies strafbar ist, sind meist gut weggekommen. Die Versuchung, die Stasi-Aufarbeitung auf den Osten zu beschränken, ist offenbar groß. Spionage ist bereit verjährt, allenfalls schwerer Landesverrat kann noch bestraft werden. Doch da Stasi-Problem im Westen ist kein bloß juristisches oder historisches. Parteien un Verbände, Kirchen und Gewerkschaften, Medien und Universitäten müssen sich dieser ihre Geschichte stellen. Es geht um politische, um ideologische Affinitäten, die heut allzugern vertuscht werden. Wir wollen wissen, wer die Geschicke der Bundesrepublik in Hintergrund wie mitgesteuert hat und warum. Aus welchen Motiven wurde gemeinsam Sache mit der SED gemacht? Und wie nachhaltig wirkt die Motivation? Die Kollaboration mi dem Geheimdienst der SED sagt viel über Verfassungstreue aus. Wer an maßgeblicher Stell in der Bundesrepublik freiwillig oder für Geld mit dem MfS zusammengearbeitet hat, we beim gemeinsamen Jagen oder beim Prosecco mit dem netten Genossen von drübe Informationen getauscht hat, dabei vielleicht ideologische Nestwärme gespürt hat, is politisch belasteter und moralisch unmöglicher als ein kleiner IM in der geschlossene DDR, der unter Druck, vielleicht in auswegloser Lage, bieder berichtet hat. Die Rosenholz-Akten könnten zeigen, daß die DDR nicht nur ein Regime von Gnaden de Sowjetunion war, sondern daß sie vielmehr vom Westen her gestützt wurde. Es dar tatsächlich keine "Gnade der westdeutschen Geburt" geben. Aber diese Forderun bedeutet nicht, Täter und Opfer der Stasi zu verwechseln |
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