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Persilschein für die SED

 
     
 
Die kommunistische PDS als umfirmierte SED kann sich mit  eine weiteren  Persilschein schmücken. Der Bundesgerichtshof in Karlsruh bescheinigte der SED, daß sie kein "staatliches Organ" und kein "staatliche Einrichtung" der DDR gewesen sei, so daß Schadensersatz gegen dies Partei oder ihre Rechtsnachfolgerin nicht in Betracht käme, wie dieses ein Kläge begehrt hatte, der unter dem Terrorregime eben dieser SED schwer zu leiden gehabt hatte.

Der VI. Zivilsenat, dessen Horizont offensichtlich über den eines Lehrbuch
es vo pluralistischen Staat mit säuberlicher Gewaltenteilung nicht hinausgeht, stellt fest Staatsorgane der DDR seien die Volkskammer, der Staatsrat oder der Ministerrat, nicht abe die SED gewesen. Nach dem staatsrechtlichen Verständnis der ehemaligen DDR sei die SE mit der "Staatsmacht" nicht gleichzusetzen. Dem stehe nicht entgegen, daß in ersten Artikel der Verfassung der DDR der "Führungsanspruch" der SE ausdrücklich festgeschrieben gewesen sei.

Tatsache ist: In der DDR war die SED als Partei nicht nur "Staatsorgan". Si war vielmehr selbst der totalitäre Staat und verlangte von allen Bürgern nicht nur, da sie gehorchten, sondern überdies, daß sie ideologisch freudig dem "Aufbau de Sozialismus" zustimmten. Die SED als solche war der Souverän. Von ihr, "de marxistisch-leninistischen Partei", ging die Staatsgewalt aus und nicht vom Volk. Die "Diktatur des Proletariats" war für die SED Grundlage für das politisch System und zugleich die "umfassendste Demokratie".

Die Oberherrschaft der SED bedeutete, daß alle im gesamten Staatsaufbau zu lösende Personal- und Sachfragen nur die Zustimmung zu den vorher getroffenen Entscheidungen de SED sein konnten. Das Zentralkomitee der SED sorgte mit "demokratische Zentralismus" und seiner Kaderpolitik der Nomenklatura dafür, daß allzeit de Forderung Lenins entsprochen wurde, nicht zuzulassen, "daß die wichtigste staatlichen Ernennungen nicht die führende Partei vornimmt".

Das gesamte politische System in der DDR war darauf abgestellt, die Beschlüsse der SE umzusetzen. Der "Staat" war dazu das Hauptinstrument ihrer Politik. Sie selbs war "die Staatspartei", welche die Gesellschaft politisch führte, erzog un organisierte. Die Stasi mit ihrem lückenlosen Spitzelsystem und ihren "Kundschafter an der unsichtbaren Front" war nicht Instrument irgendeines "Staates" sondern dieser Staatspartei SED.

Auch das Recht war Herrschaftsinstrument dieser Partei, nicht Element eine Gewaltenteilung, auch wenn sich das noch immer nicht bis nach Karlsruhe herumgesproche haben sollte.

Die realdemokratische Unfähigkeit, diese sozialistische Realität und Zielsetzung zu erfassen und ihr zu begegnen, war nicht nur zu Zeiten des Kalten Krieges, sondern ist noc heute die entscheidende Schwäche pluraldemokratischer Systeme, die von den Kommuniste geschickt genutzt wurde und wird. Ohne die Revolutionen der Menschen im früheren Ostbloc gegen die wirtschaftlich zusammenbrechenden sozialistischen Systeme hätte der Weste diese auch weiterhin künstlich am Leben gehalten und so lange mit "friedliche Koexistenz" bedacht, bis sie ihnen bei geeigneter Gelegenheit an die Gurge gesprungen wären.

Die PDS als lediglich umfirmierte SED hat angesichts des Urteils des Bundesgerichtshof gut Lachen. Erspart es ihr doch, ihre schlimme Vergangenheit "Staatspartei de DDR" zu bewältigen und für die Folgen ihrer unmenschlichen und unheilvolle Machtausübung einzustehen und Wiedergutmachung zu leisten. Sie kann weiter in de Demokratie mitspielen wie eine ganz normale Partei und wird von den Medien verhätschelt so als wäre nichts gewesen.
 
     
     
 
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