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Polen hat es eilig, EU-Mitglied zu werden, seh eilig. Mit heißer Nadel wird an den noch fehlenden gut 150 Anpassungen polnischer Gesetz an EU-Recht gestrickt. Es wird so schnell verabschiedet und in Kraft gesetzt, daß die zuständigen Behörden schlecht informiert sind und mit der Umsetzung nicht imme nachkommen.
Seit Anfang dieses Jahres ist ein neues Gesetz zur Wirtschafts tätigkeit in Kraft, da unter anderem auch die Rahmenbedingungen für die Gründung von Zweigstelle ausländischer Unternehmen in der Republik Polen regelt. Nach diesem Gesetz kann ma zwischen der Gründung einer selbständigen Niederlassung und der unselbständige Zweigstelle (Repräsentanz) wählen. Letztere ist wirtschaftlich meist uninteressant, d die Repräsentanz ausschließlich der Förderung der Hauptniederlassung dient und mi ihrem gesamten Gewinn in Polen steuerpflichtig sein würde. Das sieht bei eine selbständigen Zweigstelle, der Niederlassung, ganz anders aus.
Im Vorgriff auf geltendes EU-Recht soll auch in Polen die Niederlassungsgründung eine ausländischen Firma von der Verbürgung der Gegenseitigkeit und Gleichbehandlung in Mutterland des jeweiligen Firmensitzes abhängig sein. So würde der potentielle Investo aus einem EU-Land die gleichen Bedingungen wie im Heimatland antreffen. Interessant fü den deutschen Unternehmer ist dabei die im Gesetz verkündete Vermeidung de Doppelbesteuerung wer in Bundesdeutschland versteuert, muß es in der Republi Polen nicht noch einmal.
Dieses neue Gesetz sollte eigentlich neue Investoren besonders aus dem Bundesgebie auch in das südliche Ostdeutschland locken. Es lag nahe, daß man zuerst au Touristikunternehmen hoffte. Schließlich ist das südliche Ostdeutschland immer noch ei strukturschwaches Gebiet mit 21,5 Prozent Arbeitslosen und einem kontinuierliche Rückgang der Touristenzahlen von über 20 Prozent im letzten Jahr. Prinzipiell wäre da eine runde Sache, die das südliche Ostdeutschland wirtschaftlich voranbringen könnte. Wen da nur nicht eine Bescheinigung zur Verbürgung eben dieser Gegenseitigkeit un Gleichbehandlung im Mutterland des Unternehmens zur Registrierung der Niederlassung bei Bezirksgericht Allenstein vorgelegt werden müßte. Die Herausgabe dieser Bescheinigun obliegt den polnischen diplomatischen Vertretungen, genauer gesagt, de Konsularabteilungen.
Wer nun versucht, an diese Bescheinigung zu kommen, erlebt allerdings sein blaue Wunder. So ging es auch der sicher vielen Ostdeutschland bekannten Firma Plewka-Reisen mi ihrer Allensteiner Niederlassung und das ist keineswegs ein Einzelfall. Lesze Obara, der Allensteiner Rechtsbeistand von Plewka, verzweifelte bei dem Versuch, die Bescheinigung zu erhalten. Weder beim Wirtschafts- noch beim Außenministerium konnte ma ihm erklären, warum die polnischen Vertretungen in Deutschland nicht in der Lage sind diese Bescheinigung auszustellen. Ein Beamter hatte ihm immerhin gestanden, es liege woh an einem Mangel an Abstimmung zwischen den Ressorts.
Nach Ansicht des Allensteiner Juristen bringt die Unmöglichkeit, an dies Bescheinigung zu kommen, nicht nur seinen Mandanten in größte Schwierigkeiten. Da die Firma seines Mandanten ohne diese Bescheinigung nicht als Niederlassung, sondern als selbständige Firma betrachtet wird, fordert das Finanzamt mittlerweile die voll Versteuerung in Polen. Mehrere 100 000 Zloty haben sich inzwischen summiert, obwoh Plewka-Reisen die Gewinne bereits einmal in Deutschland versteuert hat. Inzwischen ha Obara das Verwaltungsgericht bemüht und versucht, so eine Klärung herbeizuführen Schließlich passiere mit der nun einsetzenden Doppelbesteuerung genau das, was mit de Gesetz eigentlich vermieden werden sollte, meint er.
Allensteiner Journalisten von der Tageszeitung "Gazeta Wyborcza", denen Obar den Fall geschildert hatte, machten die Probe aufs Exempel. Sie versuchten verbindlich Auskünfte zu erhalten, warum die Konsulate mehreren deutschen Firmen diese Bescheinigun nicht ausstellen eine Odyssee von Pontius zu Pilatus und wieder zurück. Der erst Anruf ging an die Rechtsabteilung des Außenministeriums, dort bekam man den Rat, sich an Wirtschaftsministerium zu wenden. Warum? Dieses Ministerium sei schließlich federführen bei der Gesetzesausarbeitung gewesen, lautete die Begründung. Jolanta Podgorska vo Wirtschaftsministerium jedoch verwies auf die Konsulate, die zuständig seien und da Dokument ausstellen müßten. Ein Telefongespräch mit der Konsularabteilung der Berline Botschaft sollte nun Klarheit bringen. Doch weit gefehlt, wieder folgte ein Enttäuschung. Die Beamtin am Telefon rät, sich an die Wirtschafts- und Handelsabteilun in Köln zu wenden.
Und dort? Richtig geraten, man war nicht zuständig und überwies die Journaliste zurück zur Konsularabteilung der Kreis hatte sich geschlossen. Es sei derzei definitiv unmöglich, diese Bescheinigung zu erhalten, stimmten die Journalisten de Juristen Leszek Obara zu und nannten diese Misere eine Schande. Dieser Zustand schad nicht nur den investitionswilligen Unternehmern, sondern auch dem Ansehen Polens, abe momentan könne man leider nur auf schnelle Besserung hoffen, meint Obara.
Ein wirklich merkwürdiger Zustand, wenn man bedenkt, daß sämtliche für ein Niederlassungsgründung in Polen nötigen Informationen selbst auf den Internetseiten de Wirtschafts- und Handelsabteilung der polnischen Botschaft abrufbar sind, sogar in deutscher Sprache und vom Handelsattaché Robert Mandzunowski abgezeichnet.
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