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Der deutsch-israelische Rentenskandal, über den das Nachrichtenmagazin "Der Spiegel" am 20. September 1999 unter der Überschrift "Das Milliarden-Ding" berichetete, hat eine neue Dimension erreicht.
Eine von der sozialliberalen Regierung Schmidt/Genscher geschlossene und am 12. Jun 1980 nach Zustimmung des Bundestages in Kraft getretene "Vereinbarung zu Durchführung des deutsch-israelischen Sozialversicherung sabkommens" räumt Israelis, auch solchen arabischer Abstammung, das Recht ein, sich rückwirkend vom 1 Januar 1956 bis zum 12. Juni 1980 in die deutsche Rentenversicherung einzukaufen, zu einmaligen Bedingungen. Es waren nur die niedrigen Beiträge der zurückliegenden Jahr nachzuzahlen. Dafür wurde ein Anspruch auf Rente nach jetzigem Niveau erworben. Soga Personen, die bereits im Rentenalter waren, konnten sich einkaufen und sofort Rent beziehen. Beispielsweise wurde einem israelischen Veteranen des Sechstagekrieges von 196 eine Nachversicherung und sofortiger Rentenbezug ermöglicht.
Die Antragsteller mußten weder einmal in Deutschland gelebt noch einen einzige Beitrag in die deutsche Sozialversicherung gezahlt, noch unter den Nazis gelitten haben.
Wenn ein im Rentenalter befindlicher Israeli für die Zeit vom 1. 1. 1956 bis 31. 5 1980 jeweilige Höchstbeiträge nachentrichtete, dann mußte er hierfür 95 904 Mar aufwenden. Ab 1. 6. 1980 erhielt er eine Altersrente in Höhe von monatlich DM 1089,13 Bereits nach 88 Monaten Rentenempfang floß durch die Rente der Kapitalaufwand zurück Heute beträgt die Rente monatlich DM 1950,. Der Reingewinn zu Lasten de Rentenversicherung beträgt in diesem Fall bis heute ca. DM 235 000,.
Während die Abgeordneten des 8. Bundestages bei der Zustimmung nicht erkannten, da sie hier nicht verwaltungstechnische Richtlinien zur Durchführung de deutsch-israelischen Sozialversicherungsabkommens beschlossen, wie es die Überschrif ("Durchführungsvereinbarung") vermuten ließ, sondern daß in dem Abkommen die Anspruchsgrundlagen für horrende und unangemessene Forderungen gegen die deutsch Rentenversicherung versteckt waren, wußte der Berliner Anwalt Frank Reppenhagen (58), de als ehemaliger Mitarbeiter der Bundesversicherungsanstalt für Angestellte pikanterweis an der Ausarbeitung des Abkommens beteiligt war, welche Chancen sich für ihn, ander Geschäftemacher und den unverhofft begünstigten Kreis der potentiellen Antragstelle ergaben.
Während die Bundesregierung Schmidt/Genscher ohne Nachfrage der CDU/CSU-Opposition de Bundestag die auf die deutsche Rentenversicherung zukommende Belastung verschwieg handelte Rechtsanwalt Reppenhagen. Im Verein mit zunächst zwei israelische Rechtsanwälten ging er daran, den Goldschatz zu heben. Die israelischen Anwält gründeten Vereinigungen mit hochtrabenden Namen, um den Eindruck zu erwecken, es handel sich um offizielle Körperschaften. Der israelische "Verband für die Ausführung de Sozialversicherungsabkommens" warb in ganzseitigen Zeitungsanzeigen in de israelischen Presse und mit Postwurfsendungen für die "deutsche Rente" Renteninteressenten ohne Eigenkapital zur Bezahlung des Nachversicherungsbetrages wurde von der deutschen BHF-Bank in Frankfurt/M. und anderen Banken zu gewährende Kredit angeboten (vgl. Anzeige vom 31.1.1987 in den Israel Nachrichten).
Es gelang der Organisation, Dr. Israel Kaz, ehemaliger Generaldirektor der israelische Sozialversicherung und späterer Arbeitsminister, zu bewegen, die lukrative deutsche Rent zu beantragen und dies werbend öffentlich bekanntzugeben. In der Tel Aviver Zeitun "Haarez" führte er aus, die Nachversicherung sei "besonders für älter Leute, Behinderte und Leute mit akademischer Bildung" rentabel.
Unmittelbar vor Ablauf der Antragsfrist reichten Rechtsanwalt Reppenhagen und sei israelischer Kollege Israel Perry bei der BfA knapp 30.000 Anträge auf Nachversicherun in der deutschen Sozialversicherung ein. Erst jetzt wurde den maßgeblichen Leuten de Bundesversicherungsanstalt klar, welcher Schaden der Rentenversicherung durch die "Durchführungsvereinbarung" entstanden war. Die Leitung der BfA (Dr. K.) schlu in einem Schreiben an die Bundesregierung Kohl/Genscher/Blüm Alarm. Nachdem 36.00 Israelis durch rechtzeitige Antragstellung Ansprüche erworben hatten, und diese nich mehr entzogen werden konnten, wurde 1986 mit Israel eine Änderung des Abkommen vereinbart, die letztlich wirkungslos blieb. Verschämt und weder für die Bundestagsabgeordneten noch für den Laien erkennbar, heißt es in der betreffende Bundestagsdrucksache 10/54526, S. 7 (Denkschrift zum Änderungsabkommen) "Insbesondere für viele Antragsteller der gestellten Nachentrichtungsanträg können sich hieraus Rentenleistungen ergeben, die in keinem angemessenen Verhältnis zu den entrichteten Beiträgen stehen. Nach der Bestimmung sollen deshalb dies Beitragszeiten nur berücksichtigt werden, wenn wenigstens ein deutscher Pflichtbeitra anrechnungsfähig ist ... Den Erfordernissen der Besitzstandswahrung wird ... Rechnun getragen." Abgesehen davon, daß ein Pflichtbeitrag mit Hilfe von Freunden in Deutschland jederzeit nachweisbar war, konnten den 36.000 Antragstellern ihre Ansprüch nicht mehr genommen werden.
Die gerichtliche Aufarbeitung dieses Finanzskandals ist noch lange nicht beendet Israelische Behörden ermitteln seit 1987 gegen den Komplizen Frank Reppenhagens Israe Perry wegen Betrugs und Steuerhinterziehung. Perry soll sich mittlerweile nach Londo abgesetzt haben.
Am 14. Februar 2000 wurde Rechtsanwalt Reppenhagen wegen Steuerhinterziehung vo Berliner Landgericht zu einer Haftstrafe von fünf Jahren und sechs Monaten verurteilt weil er 13 Millionen DM Honorare von 29.000 israelischen Rentnern dem Fiskus vorenthielt Rund sechs Millionen DM waren der Steuerbehörde durch die Hinterziehung des Berline Juristen verlorengegangen.
Die ehemaligen Bundessozialminister Ehrenberg und Blüm wurden von den Strafverfolger Reppenhagens nicht gehört. Anstatt der Frage nachzugehen, welche Beweggründe für de Abschluß des sagenhaften deutsch-israelischen (Nichtentschädigungs)-Abkommens bestanden an dessen Ausarbeitung ein Rechtsanwalt beteiligt war (Reppenhagen), der nach desse Inkrafttreten von 90% der Begünstigten zur Durchsetzung ihrer Ansprüche bei der Bf beauftragt wurde, beschränkte man sich allein auf die Ahndung der Steuerhinterziehung. O es Einwirkungen auf die Gesetzgebung von außen gab oder ob die Experten de Bundessozialministeriums und der Bundesversicherungsanstalt nicht wußten, was sie de Bundestag zur Annahme empfahlen, oder ob "Untreue" im strafrechtlichen Sin vorlag, blieb ungeklärt.
Im Spiegel-Bericht vom 20. 09. 1999 hatte es geheißen, daß im Zusammenhang mit de Durchführung des deutsch-israelischen Abkommens rund eine Milliarde Mark aus der Kass der BfA bei Anwälten, Agenturen und zweifelhaften Mittlerfirmen statt bei israelische Rentnern im Ausland gelandet war. Jetzt kam heraus (Spiegel/10 7. 2000), daß 22 Millionen Mark auf Schweizer Konten auftauchten, die offenbar aus dem Finanzskanda stammen. Die Schweizer Justiz arrestierte das Geld und leitete ein Ermittlungsverfahre gegen den Reppenhagen-Partner Perry wegen des Verdachts der Geldwäsche ein. Außerde teilt "Der Spiegel" mit, die israelischen Behörden kritisierten die Zurückhaltung der deutschen Stellen bei der Aufklärung des Finanzskandals. Die Frankfurter Justiz rücke beschlagnahmtes Beweismaterial nicht heraus. In Deutschlan werde, was man nicht verstehe, niemand wegen Betrugs angeklagt.
Rechtsanwalt Reppenhagen genießt Haftverschonung. Wie zu hören ist, soll seine Fra erkrankt sein. Er müsse sich angeblich um das gemeinsame Kind kümmern. Währenddesse kann er in seinem Büro an den tausenden von Rentenfällen weiterarbeiten und sich ggf mit seinem ehemaligen Geschäftspartner Israel Perry in London treffen.
Aron Winter
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