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Mit massiver Kritik hat das Präsidium des BdV, in dem auch die Freundeskreis Ostdeutschland vertreten ist, auf das sogenannte Frowein-Gutachten reagiert. Es zementiere die unheilvolle Vergangenheit und weise keinen Weg in die Zukunft. Unter dem Aspekt der Menschenrechte sei es nicht akzeptabel, vielmehr "gefährlich für Europa", stellte das Präsidium auf seiner jüngsten Sitzung fest.
Inzwischen hat die Sudetendeutsche Freundeskreis (SL) dem Europaparlament ein Gutachten des international renommierten Würzburger Völker- und Europarechtlers Prof. Dieter Blumenwitz zu den Benesch-Dekreten übermittelt, das in wesentlichen Punkten die Expertise des Heidelberger Professors Frowein zum selben Thema widerlegt.
Laut Blumenwitz sind viele der rassistischen Benesch-Dekrete nach wie vor Bestandteil des tschechischen Rechts und diskriminieren sowohl Angehörige der deut- schen Minderheit in der Tschechischen Republik als auch EU-Bürger. Sie seien also daher mit dem EU-Recht unvereinbar und müßten vor einem Beitritt der Tschechischen Republik beseitigt werden (Wortlaut des Blumenwitz-Gutachtens auf der Internet-Seite der Sudetendeutschen Freundeskreis: www.sudeten.de).
SL-Vorsitzender Bernd Posselt kritisierte bei der Übergabe des Blumenwitz-Gutachtens, daß Frowein für Vertreibungsverbrecher, die Morde an Deutschen begangen hätten, einen durch die Jahrzehnte erworbenen Vertrauensschutz konstruierte, wonach sie nicht mehr belangt werden könnten: "Täterschutz ohne Opferschutz widerspricht allen euro-päischen und internationalen Menschenrechtsnormen." Fatal sei auch, daß Frowein gegenüber den Sudetendeutschen die sogenannte Illoyalitätsthese wieder aufwärme: "Wenn ganze Volksgruppen von einem Staat für illoyal erklärt werden können, weil sie mißliebig sind oder aufgrund des Selbstbestimmungsrechts diesem Staat nicht angehören wollen, so öffnet dies auch künftigen Kollektiv-Entrechtungen und Vertreibungen Tür und Tor." Der EP-Abgeordnete kündigte für die Sondersitzung des Außenpolitischen Ausschusses des Europaparlamentes am 21. Oktober in Straßburg eine harte und kritische Auseinandersetzung mit dem Frowein-Gutachten an, für die die Studie von Blumenwitz eine umfassende sachliche Grundlage biete.
Blumenwitz weist darauf hin, daß das tschechische Straffreiheitsgesetz und die nach wie vor geltenden diskriminierenden Benesch-Dekrete den Kopenhagener Kriterien der EU, dem Gemeinschaftsrecht, aber auch vom Europäischen Gerichtshof in der Rechtssprechung bereits angewandten Menschenrechtsstandards - der Europäischen Menschenrechtskonvention und der UN-Menschenrechtspakte - eklatant widersprächen. Außerdem belasteten die offenen Probleme zwischen der Tschechischen Republik, Deutschland und Österreich den europäischen Integrationsprozeß, was den Zielsetzungen der europäischen Verträge zuwiderlaufe. Zudem weist der Würzburger Völkerrechtler nach, daß die vom Europaparlament in mehreren Entschließungen kritisierten Benesch-Dekrete in der Tschechi- schen Republik nach wie vor in Kraft seien: So würden sie heute noch bei Verwaltungsakten und in der Rechtsprechung angewandt und in zahlreichen konkreten Einzelfällen nachbefolgt. In den offiziellen tschechischen Gesetzessammlungen seien sie nach wie vor aufgeführt, während andere Benesch-Dekrete schon in den fünfziger und sechziger Jahren formell durch Gesetze aufgehoben worden seien. Dazu heißt es in der Stellungnahme der SL: "Dies weist den Weg, wie Prag diese nationalistische Hinterlassenschaft wirklich auf dem Müllhaufen der Geschichte entsorgen könnte. Aufgrund der Dekrete wird heute noch im Einzelfall Enteignung oder Staatsbürgerschaftsentzug vollzogen, also ethnisch nachgesäubert." Dieser Ungeist dürfe nicht in die Euro- päische Union eingeschleppt werden. E |
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