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Ungarische Juden verklagen die USA

 
     
 
In den USA lebende ungarische Juden und deren Nachkommen versuchen seit einigen Jahren mit Hilfe einer Sammelklage gegen die Vereinigten Staaten von Amerika zu erreichen, daß sie entschädigt werden für den Verlust umfangreicher Vermögen in der Zeit nach dem Zweiten Weltkrieg. Jetzt hat ein Bundes-Distriktsgericht in Florida entschieden, daß eine Sammelklage nicht zulässig ist, daß aber sehr wohl einzelne betroffene Personen gegen den Staat USA eine Klage mit der Forderung nach Entschädigung anstrengen können.

Amerikanische Soldaten
, vom einfachen GI bis zum General hatten Mitte des Jahres 1945 den sogenannten "ungarischen Goldzug" geplündert, in dessen mehr als 20 Waggons Wertsachen in Ungarn lebender jüdischer Familien in die Schweiz in Sicherheit gebracht werden sollten. Die Gemälde, Perserteppiche, Kästen mit Goldmünzen, Tafelsilber, Briefmarkensammlungen, erlesenen Porzellane, feinsten Pelze, seltenen Bücher, kostbaren Musikinstrumente, Kameras, aber auch Goldbarren stammten aus in Ungarn von der Pfeilkreuzer-Regierung beschlagnahmten Vermögen jüdischer Familien, die entweder im Rahmen der Endlösung umgebracht oder in den letzten Kriegsmonaten unter Einschaltung des "American Joint Distribution Committee" freigekauft worden waren und in die Schweiz ausreisen konnten. Dorthin sollten nun die Wertsachen gebracht werden.

Sie kamen nur bis nach Werfen bei Salzburg. Dann war der Krieg zu Ende, und die amerikanischen Truppen machten sich über die Schätze her. Der größte Teil der Kostbarkeiten wurde von ihnen gestohlen; allein der zum Militärgouverneur von Salzburg ernannte Chef der 42. Infanterie-Division, Generalmajor Harry John Collins, ließ durch seine Soldaten 25 Orientteppiche, acht Gemälde alter Meister, Tafeltücher und 45 Service aus Rosenthal-Porzellan in sein Hauptquartier schleppen. Sein Beispiel machte Schule; nun bedienten sich zahlreiche amerikanische Soldaten und Offiziere aus dem "Goldzug". Bei einem Captain McGuire hat man später in seiner Wohnung in den USA aus dem "Goldzug" geklaute Brillanten im Wert von 90.000 Dollar gefunden. Der Chef der amerikanischen Militärverwaltung in Österreich, Generalleutnant Mark Clark, der in Wien residierte, ließ sich ebenso wie sein Stab lastwagenweise Kunstgut aus dem Salzburger Depot anliefern. Auch französische Soldaten waren an dem Raub beteiligt, wenn auch in geringerem Maßstab als die Amerikaner.

Es blieb ein Rest der Schätze aus dem "Goldzug" zurück. Er wurde der Internationalen Flüchtlingsorganisation IRO übergeben, die sich aus Beamten des amerikanischen Außenministeriums rekrutierte. Dazu Klaus Goldmann und Günter Wermusch in ihrem materialreichen Buch "Vernichtet, verschollen, vermarktet": "Hierbei erreichte die Plünderung ihren Höhepunkt. Die IRO verkaufte den Rest an zwei New Yorker Firmen - 2.800 Pelzmäntel für 1 Dollar das Stück, 500 Kisten mit feinstem Tafelsilber für 7,50 Dollar das Pfund."

Als die ungarische Regierung später die Wertsachen zurückhaben wollte, um sie den Geschädigten zurückzuerstatten, lehnten die USA ab. Eine kommunistische Regierung sollte nicht in den Besitz der Schätze kommen. Die offizielle amerikanische Einstellung: Es handele sich um Kriegsbeute.

Bis heute ist ungeklärt, wo die Gold- und Silberschätze, teils in Barrenform, aus den geplünderten Waggons geblieben sind.

Der Wert der geraubten jüdischen Kostbarkeiten wird heute auf etwa zwei Milliarden US-Dollar geschätzt.

Nach mehr als 50 Jahren gelang es nun den Besitzern bzw. deren Nachkommen, einen Rechtsweg in Amerika zu finden, auf dem sie den Staat der USA zwingen könnten, wenigstens teilweise Entschädigungen zu zahlen. Die US-Regierung kann so beweisen, daß sie nicht nur andere Länder unter Druck setzen kann, um Entschädigungen aus ihnen herauszupressen, sondern daß sie auch selbst Schäden, die Juden durch Angehörige der US-Streitkräfte erlitten haben, wiedergutmacht.

Zunächst hatte die US-Regierung vor dem Gericht in Florida versucht, ihre Ansicht durchzusetzen, die Geschehnisse seien verjährt. Diese Ansicht wurde aber von dem Bundes-Distriktsgericht zurückgewiese
 
     
     
 
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